Arbeitsrecht · DEUTSCHLAND

Abfindung verhandeln

Ein Abfindungsangebot ist erst dann vergleichbar, wenn auch der Beendigungstermin, offene Vergütung und die Bedingungen des Ausstiegs feststehen. Wir organisieren die Prüfung Ihrer Verhandlungsposition und bereiten mit Ihnen eine begründete Zielsetzung vor. Die Entscheidung berücksichtigt Ihre berufliche Planung und die Risiken einer Ablehnung.

Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.

Fristen beachten. Eine laufende Kündigungsschutzfrist wird durch Verhandlungen nicht automatisch angehalten. Bei bereits erhaltener Kündigung den Zugangstag sofort nennen. Eine Website-Anfrage wahrt keine Frist.

01

Angebot aufschlüsseln

Zahlung, Restansprüche und Bedingungen werden getrennt erfasst, damit Sie den wirtschaftlichen Inhalt nachvollziehen können.

02

Verhandlungsziele festlegen

Eine priorisierte Liste unterscheidet gewünschte Verbesserungen von Punkten, die für Ihren nächsten Arbeitsplatz entscheidend sind.

03

Auszahlung absichern

Fälligkeit, Nachweise und mögliche Erledigungsklauseln werden in die vereinbarte Prüfung aufgenommen.

Was die Unterstützung umfasst

Ausgangslage bewerten

Kündigungsgrund, Beschäftigungsdauer und vorhandene Vereinbarungen bilden die Grundlage. Wir klären, ob eine Zahlung angeboten wird, ein besonderer Anspruch in Betracht kommt oder erst eine Verhandlung begonnen werden soll.

Gesamtpaket vergleichen

Freistellung, Urlaub, variable Vergütung, Zeugnis und Rückgabe von Arbeitsmitteln können den Wert des Angebots beeinflussen. Eine höhere Abfindung allein gleicht einen ungünstigen Beendigungstermin nicht immer aus.

Gegenangebot vorbereiten

Im vereinbarten Umfang entsteht eine nachvollziehbare Änderungsliste oder ein Verhandlungsvorschlag. Steuerliche Folgen und Auswirkungen auf Arbeitslosengeld benötigen gegebenenfalls eine gesonderte fachliche Bewertung.

Typische Situationen

Angebot nach Kündigung

Der Arbeitgeber stellt eine Zahlung in Aussicht, wenn Sie die Kündigung akzeptieren. Zuerst werden Wortlaut und Fristen erfasst, bevor eine Antwort oder ein Verzicht empfohlen wird.

Aufhebungsvertrag liegt vor

Zahlung und Vertragsende sollen gemeinsam unterschrieben werden. Wir betrachten auch Bedingungen, unter denen die Abfindung entfällt, und weitere Ausgleichsklauseln im Entwurf.

Neuer Arbeitsplatz steht fest

Ein früherer Wechsel kann wichtiger sein als eine längere Freistellung. Sprinterregelung, Anrechnung von Zwischenverdienst und Auszahlungstermin müssen zu dieser Planung passen.

Worauf es fachlich ankommt

Redaktioneller Quellenstand: 02.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.

So gehen wir vor

  1. 01

    Frist und Angebot nennen

    Beschreiben Sie die angebotene Zahlung und den vorgeschlagenen letzten Arbeitstag.

  2. 02

    Prüfungsauftrag bestimmen

    Wir grenzen Angebotsbewertung, Gegenentwurf und Verhandlungsführung voneinander ab.

  3. 03

    Positionen vergleichen

    Sie erhalten die vereinbarte Einordnung mit offenen Fragen und priorisierten Änderungen.

  4. 04

    Verhandlung entscheiden

    Ein Kontakt zur Gegenseite und die Annahme eines Vergleichs erfolgen nur nach abgestimmtem Auftrag.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Kündigung oder vollständiger Aufhebungsvertragsentwurf
  • Arbeitsvertrag und Änderungsvereinbarungen
  • Abfindungsangebot und bisherige Kommunikation
  • Aktuelle Abrechnungen mit Bonus- und Urlaubsstand
  • Gewünschter Austrittstermin und Angaben zu einer Anschlussbeschäftigung

Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.

Leistungsumfang und Honorar

Vertragslänge, variable Vergütung, Verhandlungsschritte und Zeitdruck bestimmen den Aufwand. Eine schriftliche Angebotsbewertung und die aktive Verhandlungsführung werden getrennt angeboten. Steuerberatung, sozialrechtliche Bewertung und ein gerichtliches Verfahren sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Ein bestimmter Mehrbetrag wird nicht zugesagt.

Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.

Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmen

Häufige Fragen

Steht mir immer eine Abfindung zu?

Nein. Ein Anspruch kann sich aus besonderen gesetzlichen oder vertraglichen Umständen ergeben. Häufig wird eine Zahlung als Teil einer Einigung verhandelt.

Ist ein halbes Monatsgehalt pro Jahr verbindlich?

Diese Berechnung ist keine allgemeine Mindestzahlung. Ihr konkretes Angebot und die rechtliche Ausgangslage müssen gesondert betrachtet werden.

Kann ich bereits mündlich zusagen?

Eine voreilige Zusage kann die weitere Abstimmung erschweren. Lassen Sie den vollständigen Text und alle Bedingungen vor einer endgültigen Erklärung prüfen.

Gehören offene Boni zur Abfindung?

Das hängt vom Vertrag ab. Bonusansprüche und Abfindung sollten ausdrücklich getrennt ausgewiesen oder nachvollziehbar in einem Gesamtvergleich geregelt werden.

Wird das Arbeitslosengeld beeinflusst?

Je nach Beendigung und Vereinbarung können sozialrechtliche Folgen entstehen. Die Abfindungshöhe allein beantwortet diese Frage nicht.

Verhandeln Sie direkt mit dem Arbeitgeber?

Das ist als zusätzlicher Auftrag möglich, sobald Leistungserbringer, Vollmacht, Ziel und Vergütung abgestimmt sind.

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DER NÄCHSTE SCHRITT

Beginnen wir mit Ihrer Situation.

Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.

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