Ausgangslage bewerten
Kündigungsgrund, Beschäftigungsdauer und vorhandene Vereinbarungen bilden die Grundlage. Wir klären, ob eine Zahlung angeboten wird, ein besonderer Anspruch in Betracht kommt oder erst eine Verhandlung begonnen werden soll.
Arbeitsrecht · DEUTSCHLAND
Ein Abfindungsangebot ist erst dann vergleichbar, wenn auch der Beendigungstermin, offene Vergütung und die Bedingungen des Ausstiegs feststehen. Wir organisieren die Prüfung Ihrer Verhandlungsposition und bereiten mit Ihnen eine begründete Zielsetzung vor. Die Entscheidung berücksichtigt Ihre berufliche Planung und die Risiken einer Ablehnung.
Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.
Fristen beachten. Eine laufende Kündigungsschutzfrist wird durch Verhandlungen nicht automatisch angehalten. Bei bereits erhaltener Kündigung den Zugangstag sofort nennen. Eine Website-Anfrage wahrt keine Frist.
Zahlung, Restansprüche und Bedingungen werden getrennt erfasst, damit Sie den wirtschaftlichen Inhalt nachvollziehen können.
Eine priorisierte Liste unterscheidet gewünschte Verbesserungen von Punkten, die für Ihren nächsten Arbeitsplatz entscheidend sind.
Fälligkeit, Nachweise und mögliche Erledigungsklauseln werden in die vereinbarte Prüfung aufgenommen.
Kündigungsgrund, Beschäftigungsdauer und vorhandene Vereinbarungen bilden die Grundlage. Wir klären, ob eine Zahlung angeboten wird, ein besonderer Anspruch in Betracht kommt oder erst eine Verhandlung begonnen werden soll.
Freistellung, Urlaub, variable Vergütung, Zeugnis und Rückgabe von Arbeitsmitteln können den Wert des Angebots beeinflussen. Eine höhere Abfindung allein gleicht einen ungünstigen Beendigungstermin nicht immer aus.
Im vereinbarten Umfang entsteht eine nachvollziehbare Änderungsliste oder ein Verhandlungsvorschlag. Steuerliche Folgen und Auswirkungen auf Arbeitslosengeld benötigen gegebenenfalls eine gesonderte fachliche Bewertung.
Der Arbeitgeber stellt eine Zahlung in Aussicht, wenn Sie die Kündigung akzeptieren. Zuerst werden Wortlaut und Fristen erfasst, bevor eine Antwort oder ein Verzicht empfohlen wird.
Zahlung und Vertragsende sollen gemeinsam unterschrieben werden. Wir betrachten auch Bedingungen, unter denen die Abfindung entfällt, und weitere Ausgleichsklauseln im Entwurf.
Ein früherer Wechsel kann wichtiger sein als eine längere Freistellung. Sprinterregelung, Anrechnung von Zwischenverdienst und Auszahlungstermin müssen zu dieser Planung passen.
§ 1a KSchG betrifft einen bestimmten Fall betriebsbedingter Kündigung mit ausdrücklichem Hinweis und weiteren Voraussetzungen. Daraus folgt keine feste Zahlung für jede Beendigung.
Amtliche Grundlage: § 1a KSchG ↗Die regelmäßig dreiwöchige Frist aus § 4 KSchG läuft unabhängig von einer informellen Verhandlung. Die erforderliche Fristwahrung muss ausdrücklich geklärt werden.
Amtliche Grundlage: § 4 KSchG ↗Redaktioneller Quellenstand: 02.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
Beschreiben Sie die angebotene Zahlung und den vorgeschlagenen letzten Arbeitstag.
Wir grenzen Angebotsbewertung, Gegenentwurf und Verhandlungsführung voneinander ab.
Sie erhalten die vereinbarte Einordnung mit offenen Fragen und priorisierten Änderungen.
Ein Kontakt zur Gegenseite und die Annahme eines Vergleichs erfolgen nur nach abgestimmtem Auftrag.
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Vertragslänge, variable Vergütung, Verhandlungsschritte und Zeitdruck bestimmen den Aufwand. Eine schriftliche Angebotsbewertung und die aktive Verhandlungsführung werden getrennt angeboten. Steuerberatung, sozialrechtliche Bewertung und ein gerichtliches Verfahren sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Ein bestimmter Mehrbetrag wird nicht zugesagt.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenNein. Ein Anspruch kann sich aus besonderen gesetzlichen oder vertraglichen Umständen ergeben. Häufig wird eine Zahlung als Teil einer Einigung verhandelt.
Diese Berechnung ist keine allgemeine Mindestzahlung. Ihr konkretes Angebot und die rechtliche Ausgangslage müssen gesondert betrachtet werden.
Eine voreilige Zusage kann die weitere Abstimmung erschweren. Lassen Sie den vollständigen Text und alle Bedingungen vor einer endgültigen Erklärung prüfen.
Das hängt vom Vertrag ab. Bonusansprüche und Abfindung sollten ausdrücklich getrennt ausgewiesen oder nachvollziehbar in einem Gesamtvergleich geregelt werden.
Je nach Beendigung und Vereinbarung können sozialrechtliche Folgen entstehen. Die Abfindungshöhe allein beantwortet diese Frage nicht.
Das ist als zusätzlicher Auftrag möglich, sobald Leistungserbringer, Vollmacht, Ziel und Vergütung abgestimmt sind.
DER NÄCHSTE SCHRITT
Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.