Privatpersonen · DEUTSCHLAND

Testament erstellen lassen

Sie möchten festlegen, wer Ihr Vermögen erhalten und wie Ihr Nachlass abgewickelt werden soll. Ein Testament muss dabei Ihre Familienverhältnisse und vorhandene Bindungen berücksichtigen. Wir erfassen Ihre Wünsche und organisieren die fachliche Gestaltung einer verständlichen Regelung, deren Inhalt und erforderliche Errichtung Sie nachvollziehen können.

Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.

Fristen beachten. Ein Textentwurf allein ist noch kein wirksam errichtetes Testament. Bei Krankheit, bevorstehenden Eingriffen oder vorhandenen gemeinsamen Testamenten sollten Zeitplan und mögliche Bindungen frühzeitig genannt werden.

01

Wünsche konkret erfassen

Erben, einzelne Zuwendungen und gewünschte Ersatzregelungen werden als getrennte Entscheidungen aufgenommen.

02

Gestaltung verstehen

Die vereinbarte Einordnung erklärt, wie Ihre Ziele im Entwurf umgesetzt werden und welche Fragen offenbleiben.

03

Errichtung vorbereiten

Geeignete Form, Aufbewahrung und gegebenenfalls ein Notartermin werden als nächste Schritte benannt.

Was die Unterstützung umfasst

Familie und Vermögen ordnen

Verwandtschaft, Partnerschaft und wesentliche Vermögensarten bilden die Ausgangslage. Frühere Testamente, Erbverträge und ausländische Bezüge werden erfasst, bevor neue Regelungen formuliert werden.

Erbeinsetzung und Zuwendungen unterscheiden

Die Benennung eines Erben wirkt anders als die Zuwendung eines bestimmten Gegenstands. Ersatzpersonen, minderjährige Begünstigte und mögliche Pflichtteilsfragen benötigen nachvollziehbare Entscheidungen.

Entwurf und Form abstimmen

Im vereinbarten Umfang entsteht ein Entwurf mit Erläuterung wichtiger Klauseln. Steuerplanung, komplexe Unternehmensnachfolge und notarielle Leistungen werden bei Bedarf als eigene Aufgaben benannt.

Typische Situationen

Unverheiratete Partnerschaft

Sie möchten den Partner absichern und gleichzeitig andere Angehörige berücksichtigen. Die Gestaltung beginnt mit den tatsächlichen Familienverhältnissen statt mit einer ungeprüften Standardvorlage.

Kinder aus mehreren Beziehungen

Gewünschte Verteilung, vorhandene Vermögensbindungen und mögliche Konflikte werden ausdrücklich aufgenommen. Eine pauschale Gleichverteilung kann Ihre Ziele unvollständig abbilden.

Einzelne Immobilie im Nachlass

Wer die Immobilie erhalten soll und wie andere Begünstigte berücksichtigt werden, muss mit der gesamten Vermögenssituation zusammenpassen. Bewertung und steuerliche Folgen sind gegebenenfalls zusätzlich zu klären.

Worauf es fachlich ankommt

Redaktioneller Quellenstand: 02.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.

So gehen wir vor

  1. 01

    Ziele mitteilen

    Beschreiben Sie, wer abgesichert werden soll und welche Vermögenswerte besonders wichtig sind.

  2. 02

    Gestaltung beauftragen

    Umfang des Entwurfs und zusätzliche steuerliche oder notarielle Aufgaben werden abgegrenzt.

  3. 03

    Entscheidungen erläutern

    Sie erhalten den vereinbarten Text und eine verständliche Einordnung der wesentlichen Regelungen.

  4. 04

    Wirksam errichten

    Formgerechter Abschluss und sichere Auffindbarkeit werden als eigene Schritte vorbereitet.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Familienübersicht mit gewünschten Begünstigten
  • Frühere Testamente, Erbverträge und Eheverträge
  • Übersicht über Immobilien, Konten, Unternehmen und Verpflichtungen
  • Liste gewünschter Erben, Vermächtnisse und Ersatzpersonen
  • Angaben zu Auslandsvermögen und besonderem Zeitdruck

Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.

Leistungsumfang und Honorar

Familienstruktur, Vermögensarten und bereits vorhandene Bindungen bestimmen den Aufwand. Ein Testament für eine übersichtliche Situation unterscheidet sich von einer Gestaltung mit Unternehmen oder Auslandsvermögen. Notar-, Register- und zusätzliche Steuerberatungskosten werden gesondert betrachtet. Die Vergütung wird vor Beginn abgestimmt.

Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.

Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmen

Häufige Fragen

Ist ein gedruckter Text mit Unterschrift ausreichend?

Für die eigenhändige Form verlangt § 2247 BGB grundsätzlich auch den handgeschriebenen Text. Andere Errichtungsformen benötigen einen passenden eigenen Ablauf.

Kann ich einen einzelnen Gegenstand zuwenden?

Ja, eine solche Zuwendung muss rechtlich passend eingeordnet werden. Erbeinsetzung und Vermächtnis sollten nicht unbeabsichtigt miteinander verwechselt werden.

Werden vorhandene Testamente berücksichtigt?

Ja. Besonders gemeinsame Testamente und Erbverträge können Bindungen enthalten, die einer neuen Gestaltung entgegenstehen.

Brauche ich zwingend einen Notar?

Das hängt von gewählter Form, Situation und weiteren Rechtsgeschäften ab. Die Vorbereitung benennt, welche zusätzlichen Leistungen erforderlich oder sinnvoll sind.

Gehört Erbschaftsteuerplanung dazu?

Nur wenn ausdrücklich vereinbart und durch entsprechend befugte Fachleute erbracht. Ein rechtlicher Testamentsentwurf enthält keine automatische Steueroptimierung.

Wie bleibt das Testament auffindbar?

Aufbewahrung und Information geeigneter Personen werden abgestimmt. Eine wirksame Regelung sollte im Erbfall tatsächlich gefunden werden können.

Passende weitere Leistungen

Alle Themen: Vorsorge und Nachlassplanung

DER NÄCHSTE SCHRITT

Beginnen wir mit Ihrer Situation.

Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.

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