Familie und Vermögen ordnen
Verwandtschaft, Partnerschaft und wesentliche Vermögensarten bilden die Ausgangslage. Frühere Testamente, Erbverträge und ausländische Bezüge werden erfasst, bevor neue Regelungen formuliert werden.
Privatpersonen · DEUTSCHLAND
Sie möchten festlegen, wer Ihr Vermögen erhalten und wie Ihr Nachlass abgewickelt werden soll. Ein Testament muss dabei Ihre Familienverhältnisse und vorhandene Bindungen berücksichtigen. Wir erfassen Ihre Wünsche und organisieren die fachliche Gestaltung einer verständlichen Regelung, deren Inhalt und erforderliche Errichtung Sie nachvollziehen können.
Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.
Fristen beachten. Ein Textentwurf allein ist noch kein wirksam errichtetes Testament. Bei Krankheit, bevorstehenden Eingriffen oder vorhandenen gemeinsamen Testamenten sollten Zeitplan und mögliche Bindungen frühzeitig genannt werden.
Erben, einzelne Zuwendungen und gewünschte Ersatzregelungen werden als getrennte Entscheidungen aufgenommen.
Die vereinbarte Einordnung erklärt, wie Ihre Ziele im Entwurf umgesetzt werden und welche Fragen offenbleiben.
Geeignete Form, Aufbewahrung und gegebenenfalls ein Notartermin werden als nächste Schritte benannt.
Verwandtschaft, Partnerschaft und wesentliche Vermögensarten bilden die Ausgangslage. Frühere Testamente, Erbverträge und ausländische Bezüge werden erfasst, bevor neue Regelungen formuliert werden.
Die Benennung eines Erben wirkt anders als die Zuwendung eines bestimmten Gegenstands. Ersatzpersonen, minderjährige Begünstigte und mögliche Pflichtteilsfragen benötigen nachvollziehbare Entscheidungen.
Im vereinbarten Umfang entsteht ein Entwurf mit Erläuterung wichtiger Klauseln. Steuerplanung, komplexe Unternehmensnachfolge und notarielle Leistungen werden bei Bedarf als eigene Aufgaben benannt.
Sie möchten den Partner absichern und gleichzeitig andere Angehörige berücksichtigen. Die Gestaltung beginnt mit den tatsächlichen Familienverhältnissen statt mit einer ungeprüften Standardvorlage.
Gewünschte Verteilung, vorhandene Vermögensbindungen und mögliche Konflikte werden ausdrücklich aufgenommen. Eine pauschale Gleichverteilung kann Ihre Ziele unvollständig abbilden.
Wer die Immobilie erhalten soll und wie andere Begünstigte berücksichtigt werden, muss mit der gesamten Vermögenssituation zusammenpassen. Bewertung und steuerliche Folgen sind gegebenenfalls zusätzlich zu klären.
§ 2247 BGB sieht für ein eigenhändiges Testament eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung vor. Ein ausgedruckter Entwurf mit Unterschrift erfüllt diese Form nicht einfach.
Amtliche Grundlage: § 2247 BGB ↗§ 2303 BGB beschreibt Pflichtteilsansprüche bestimmter naher Angehöriger. Eine gewünschte Erbeinsetzung beseitigt solche Ansprüche nicht automatisch.
Amtliche Grundlage: § 2303 BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 02.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
Beschreiben Sie, wer abgesichert werden soll und welche Vermögenswerte besonders wichtig sind.
Umfang des Entwurfs und zusätzliche steuerliche oder notarielle Aufgaben werden abgegrenzt.
Sie erhalten den vereinbarten Text und eine verständliche Einordnung der wesentlichen Regelungen.
Formgerechter Abschluss und sichere Auffindbarkeit werden als eigene Schritte vorbereitet.
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Familienstruktur, Vermögensarten und bereits vorhandene Bindungen bestimmen den Aufwand. Ein Testament für eine übersichtliche Situation unterscheidet sich von einer Gestaltung mit Unternehmen oder Auslandsvermögen. Notar-, Register- und zusätzliche Steuerberatungskosten werden gesondert betrachtet. Die Vergütung wird vor Beginn abgestimmt.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenFür die eigenhändige Form verlangt § 2247 BGB grundsätzlich auch den handgeschriebenen Text. Andere Errichtungsformen benötigen einen passenden eigenen Ablauf.
Ja, eine solche Zuwendung muss rechtlich passend eingeordnet werden. Erbeinsetzung und Vermächtnis sollten nicht unbeabsichtigt miteinander verwechselt werden.
Ja. Besonders gemeinsame Testamente und Erbverträge können Bindungen enthalten, die einer neuen Gestaltung entgegenstehen.
Das hängt von gewählter Form, Situation und weiteren Rechtsgeschäften ab. Die Vorbereitung benennt, welche zusätzlichen Leistungen erforderlich oder sinnvoll sind.
Nur wenn ausdrücklich vereinbart und durch entsprechend befugte Fachleute erbracht. Ein rechtlicher Testamentsentwurf enthält keine automatische Steueroptimierung.
Aufbewahrung und Information geeigneter Personen werden abgestimmt. Eine wirksame Regelung sollte im Erbfall tatsächlich gefunden werden können.
DER NÄCHSTE SCHRITT
Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.