YUDEY DEUTSCHLAND
Erbrecht und Erbfolge
Erbenstellung, Nachweise und Ansprüche nach einem Erbfall.
Erbschein beantragen
Bank, Grundbuchamt oder Vertragspartner verlangen einen Nachweis Ihrer Erbenstellung.
Mehr erfahren PrivatpersonenErbschaft ausschlagen
Ein Erbfall kann Vermögen, Schulden und unklare Verpflichtungen umfassen.
Mehr erfahren PrivatpersonenPflichtteil geltend machen
Sie wurden im Testament nicht als Erbe berücksichtigt und möchten prüfen, ob ein Pflichtteilsanspruch besteht.
Mehr erfahren PrivatpersonenErbengemeinschaft begleiten
Mehrere Personen haben geerbt und Entscheidungen über Konto, Immobilie oder Verkauf kommen nicht voran.
Mehr erfahren PrivatpersonenNachlassverzeichnis prüfen
Ein Nachlassverzeichnis liegt vor, doch wichtige Konten, Schenkungen oder Verbindlichkeiten erscheinen unklar.
Mehr erfahren PrivatpersonenPflichtteilsforderung abwehren
Sie sind Erbe und werden auf Zahlung eines Pflichtteils in Anspruch genommen.
Mehr erfahren PrivatpersonenTestament auslegen lassen
Ein Testament enthält unklare Begriffe oder nennt einzelne Gegenstände statt eindeutiger Erbquoten.
Mehr erfahren PrivatpersonenTestament anfechten prüfen
Sie vermuten, dass eine letztwillige Verfügung auf einem Irrtum oder einer Drohung beruht.
Mehr erfahren PrivatpersonenErbauseinandersetzungsvertrag erstellen
Die Miterben möchten den Nachlass einvernehmlich verteilen.
Mehr erfahren PrivatpersonenVermächtnis durchsetzen
Ein Testament begünstigt Sie mit Geld, einem Gegenstand oder einem Recht, aber die Leistung bleibt aus.
Mehr erfahren PrivatpersonenErbunwürdigkeit prüfen
Sie vermuten schwerwiegendes Verhalten einer erbbegünstigten Person gegenüber dem Erblasser oder dessen Testament.
Mehr erfahren PrivatpersonenErbquote feststellen
Sie wissen nicht, welcher Anteil am Nachlass Ihnen zusteht.
Mehr erfahren PrivatpersonenErbschaft mit Auslandsvermögen begleiten
Zum Nachlass gehören Konten oder Immobilien außerhalb Deutschlands.
Mehr erfahren PrivatpersonenTestamentsvollstreckung überprüfen
Sie sind Erbe oder Begünstigter und haben Fragen zur Arbeit eines Testamentsvollstreckers.
Mehr erfahren PrivatpersonenNachlassschulden begrenzen
Nach einem Erbfall melden sich Gläubiger oder der Nachlass scheint überschuldet.
Mehr erfahren PrivatpersonenErbvertrag prüfen lassen
Ein Erbvertrag soll die Nachfolge verbindlich regeln.
Mehr erfahren PrivatpersonenErbverzichtsvertrag gestalten
Eine vorweggenommene Übertragung soll mit einem Verzicht verbunden werden.
Mehr erfahren PrivatpersonenErbrecht bei Patchworkfamilien klären
Kinder aus verschiedenen Beziehungen und ein neuer Partner sollen angemessen berücksichtigt werden.
Mehr erfahren PrivatpersonenDigitalen Nachlass klären
Onlinekonten, digitale Verträge und gespeicherte Inhalte sind Teil einer Nachlassfrage.
Mehr erfahren PrivatpersonenNachlasspflegschaft prüfen
Die Erben sind unbekannt oder der Nachlass braucht schnelle Sicherung.
Mehr erfahrenIHR ANLIEGEN
Welche Frage steht bei Ihnen an?
Die Themen zeigen mögliche Prüfungsfelder. Konkreter Umfang und zuständige Fachperson werden vor einem Auftrag vereinbart.
- 01Leistung ansehen
Erbschein beantragen
Erbschein oder eröffnetes notarielles Testament · Mehrere Erben und Erbquoten im Antrag
- 02Leistung ansehen
Erbschaft ausschlagen
Kenntnis vom Erbfall und Ausschlagungsfrist · Nachlassschulden vor einer Entscheidung
- 03Leistung ansehen
Pflichtteil geltend machen
Auskunft über den Nachlassbestand · Wertermittlung für eine geerbte Immobilie
- 04Leistung ansehen
Pflichtteilsforderung abwehren
Berechnung der Pflichtteilsquote · Anrechnung früherer Zuwendungen
- 05Leistung ansehen
Testament auslegen lassen
Unklare Bezeichnung eines Begünstigten · Erbe oder Vermächtnis im Testament
- 06Leistung ansehen
Testament anfechten prüfen
Irrtum über einen Pflichtteilsberechtigten · Drohung bei Testamentserrichtung
- 07Leistung ansehen
Erbengemeinschaft begleiten
Verwaltung einer gemeinsam geerbten Immobilie · Zustimmung bei Nachlassentscheidungen
- 08Leistung ansehen
Erbauseinandersetzungsvertrag erstellen
Verteilung einzelner Nachlassgegenstände · Ausgleich bei unterschiedlichen Werten
- 09Leistung ansehen
Nachlassverzeichnis prüfen
Privates oder notarielles Nachlassverzeichnis · Unvollständige Angaben zu Bankvermögen
- 10Leistung ansehen
Vermächtnis durchsetzen
Fälligkeit eines Geldvermächtnisses · Vermächtnis einer bestimmten Immobilie
- 11Leistung ansehen
Erbunwürdigkeit prüfen
Voraussetzungen einer Erbunwürdigkeitsklage · Manipulation einer letztwilligen Verfügung
- 12Leistung ansehen
Erbquote feststellen
Gesetzliche Erbfolge mit Ehepartner · Erbquote bei mehreren Elternlinien
- 13Leistung ansehen
Erbschaft mit Auslandsvermögen begleiten
Nachlasskonto in einem anderen Staat · Europäisches Nachlasszeugnis
- 14Leistung ansehen
Testamentsvollstreckung überprüfen
Auskunftspflichten des Testamentsvollstreckers · Vergütung und Nachlassrechnung
- 15Leistung ansehen
Nachlassschulden begrenzen
Nachlassverwaltung bei unklaren Schulden · Nachlassinsolvenz rechtzeitig prüfen
- 16Leistung ansehen
Erbvertrag prüfen lassen
Bindungswirkung eines Erbvertrags · Änderung mit Zustimmung der Beteiligten
- 17Leistung ansehen
Erbverzichtsvertrag gestalten
Erbverzicht und Pflichtteilsverzicht unterscheiden · Abfindung für einen Verzicht
- 18Leistung ansehen
Erbrecht bei Patchworkfamilien klären
Stiefkinder und gesetzliche Erbfolge · Absicherung des neuen Ehepartners
- 19Leistung ansehen
Digitalen Nachlass klären
Zugang zu Onlinekonten nach einem Erbfall · Digitale Verträge und laufende Kosten
- 20Leistung ansehen
Nachlasspflegschaft prüfen
Unbekannte Erben und Sicherungsbedarf · Offene Forderungen gegen den Nachlass
SO ARBEITEN WIR
Klarer Ablauf.
Von Anfang an.
Ein verständlicher Auftrag verbindet Ihr Anliegen mit dem richtigen Fachbeitrag und einem konkreten Ergebnis.
Anliegen beschreiben
Sie nennen Situation, Ziel und bekannte Fristen. Sensible Unterlagen stimmen wir anschließend ab.
Umfang vereinbaren
Leistungserbringer, Ergebnis und Honorar werden vor Beginn konkret benannt.
Fundiert entscheiden
Die vereinbarte Einordnung macht nächste Schritte nachvollziehbar. Weitere Begleitung wird separat abgestimmt.
DER NÄCHSTE SCHRITT
Beginnen wir mit Ihrer Situation.
Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.
Wissen für Ihre nächste Entscheidung
Erbschein oder eröffnetes notarielles Testament
Ein Erbschein ist nicht für jeden Nachweis der Erbfolge zwingend erforderlich. Ein eröffnetes notarielles Testament oder ein Erbvertrag kann je nach Zweck ausreichend sein. Entscheidend sind Inhalt, Eröffnungsunterlagen und die konkrete Stelle, gegenüber der die Erbenstellung nachgewiesen werden soll.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDMehrere Erben und Erbquoten im Antrag
Bei mehreren Erben muss der Erbscheinantrag die Beteiligten und den gewünschten Nachweis korrekt erfassen. Erbquoten sind nicht automatisch eine Aufteilung einzelner Gegenstände. Gesetzliche Erbfolge, Testament, Annahme und Ausschlagung werden vor dem Antrag zusammen geprüft. Ein gemeinschaftlicher Erbschein ersetzt keine Erbauseinandersetzung.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDNachweis der Erbfolge ohne vollständige Urkunden
Fehlende Urkunden können einen Erbscheinantrag erschweren, machen den Nachweis aber nicht in jeder Lage unmöglich. § 352 FamFG sieht bei nicht oder nur unverhältnismäßig schwierig zu beschaffenden Urkunden andere Beweismittel vor. Die konkrete Lücke und Beschaffungsmöglichkeiten müssen nachvollziehbar beschrieben werden.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDKenntnis vom Erbfall und Ausschlagungsfrist
Für die Ausschlagungsfrist kommt es auf die gesetzlich relevante Kenntnis vom Anfall und vom Grund der Berufung an. Das Todesdatum allein beantwortet den Fristbeginn nicht in jeder Konstellation. Bei Testament, Erbvertrag und Auslandslage können besondere Regeln gelten. Form und rechtzeitiger Zugang der Erklärung müssen zusammen geprüft werden.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDNachlassschulden vor einer Entscheidung
Vor einer Entscheidung über die Erbschaft sollten Vermögen und Nachlassschulden möglichst verlässlich erfasst werden. Die Ausschlagungsfrist läuft dabei nicht automatisch erst nach Abschluss aller Ermittlungen. Bekannte Verpflichtungen, Unsicherheiten und mögliche Haftungsbegrenzung müssen frühzeitig zusammen geprüft werden.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDAusschlagung für minderjährige Kinder
Eine Erbschaftsausschlagung für ein minderjähriges Kind ist eine eigene rechtliche Erklärung. Die Ausschlagung eines Elternteils erfasst das Kind nicht automatisch. Vertretung, möglicher Genehmigungsbedarf und die Frist müssen anhand der konkreten Berufung geprüft werden. Die aktuelle Regelung des § 1643 BGB enthält dabei wichtige Unterschiede.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDAuskunft über den Nachlassbestand
Ein Pflichtteilsanspruch lässt sich ohne nachvollziehbare Angaben zum Nachlass häufig nicht beziffern. Bestand, Schulden und möglicherweise relevante lebzeitige Zuwendungen müssen geordnet erfasst werden. Der Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB hat eigene Voraussetzungen. Auskunft, Wertermittlung und Zahlung sind deshalb getrennte Schritte.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDWertermittlung für eine geerbte Immobilie
Der Wert einer geerbten Immobilie kann für den Pflichtteil erheblich sein. Maßgeblich ist grundsätzlich der gesetzliche Bewertungszeitpunkt zum Erbfall. Ein aktueller Angebotspreis, steuerlicher Wert oder die private Einschätzung der Erben ersetzt die erforderliche Einordnung nicht automatisch. Zustand, Rechte und belastbare Daten gehören in die Bewertungsakte.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDPflichtteilsergänzung bei Schenkungen
Lebzeitige Schenkungen können den Pflichtteil ergänzen, obwohl der Gegenstand beim Tod nicht mehr im Nachlass liegt. § 2325 BGB regelt Bewertung und zeitliche Berücksichtigung. Übertragungsvertrag, tatsächlicher Vollzug und vorbehaltene Rechte müssen gemeinsam geprüft werden. Nicht jeder frühere Vermögensabfluss ist eine Schenkung.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDBerechnung der Pflichtteilsquote
Eine Pflichtteilsforderung muss anhand der richtigen gesetzlichen Erbfolge und des maßgeblichen Nachlasswerts geprüft werden. Die Pflichtteilsquote ist nicht identisch mit einer beliebig verlangten Beteiligung an einzelnen Gegenständen. Familienstand, Güterstand und weitere Berechtigte können das Ergebnis verändern. Die Quote wird deshalb vor der Bezifferung nachvollziehbar bestimmt.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDAnrechnung früherer Zuwendungen
Frühere Zuwendungen können eine Pflichtteilsberechnung beeinflussen. Anrechnung auf den Pflichtteil, Ausgleichung unter Abkömmlingen und Ergänzung bei Schenkungen haben jedoch unterschiedliche Voraussetzungen. Eine frühere Zahlung wird nicht allein wegen ihrer Höhe automatisch vom geforderten Betrag abgezogen.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDStundung bei gebundenem Nachlassvermögen
Gebundenes Nachlassvermögen kann die sofortige Auszahlung eines Pflichtteils erschweren. § 2331a BGB ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen Stundung bei unbilliger Härte. Eine geerbte Immobilie oder fehlendes Bargeld genügt dafür nicht automatisch. Die Interessen des Berechtigten und konkrete Alternativen werden gemeinsam geprüft.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDUnklare Bezeichnung eines Begünstigten
Eine unklare Personenbezeichnung im Testament muss anhand des vollständigen Inhalts und des erkennbaren Willens geprüft werden. Spitzname, alte Anschrift oder familiäre Beschreibung können Aufklärung erfordern. Die Auslegung darf die Verfügung jedoch nicht frei durch einen gewünschten Begünstigten ersetzen. Identität und Rechtsstellung werden getrennt untersucht.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDErbe oder Vermächtnis im Testament
Die Wörter Erbe und Vermächtnis werden in privaten Testamenten nicht immer juristisch präzise verwendet. Entscheidend ist die rechtliche Einordnung des gesamten Inhalts. Eine Zuwendung einzelner Gegenstände kann andere Rechte begründen als eine Erbeinsetzung. Die Unterscheidung beeinflusst Nachlasshaftung, Nachweise und den richtigen Leistungsgegner.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDWiderspruch zwischen mehreren Verfügungen
Mehrere Testamente oder ein Erbvertrag müssen in ihrer zeitlichen und rechtlichen Beziehung gelesen werden. Ein neueres Dokument verdrängt nicht automatisch jede ältere Regelung vollständig. Widerspruch, Widerruf und mögliche Bindung durch gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag sind getrennt zu prüfen.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDIrrtum über einen Pflichtteilsberechtigten
Ein übergangener Pflichtteilsberechtigter kann unter den Voraussetzungen des § 2079 BGB eine letztwillige Verfügung anfechten. Nicht jede bewusste Enterbung ist jedoch derselbe Anfechtungsgrund. Kenntnis des Erblassers, Zeitpunkt der Berechtigung und sein hypothetischer Wille müssen konkret geprüft werden.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDDrohung bei Testamentserrichtung
Eine widerrechtliche Drohung bei Testamentserrichtung kann ein Anfechtungsgrund nach § 2078 BGB sein. Familiärer Druck, Streit und rechtlich erhebliche Drohung sind jedoch nicht automatisch gleichzusetzen. Inhalt, Zeitpunkt und Einfluss auf die Verfügung müssen nachvollziehbar untersucht werden. Berechtigung und Frist bleiben eigenständige Voraussetzungen.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDAnfechtungsgrund und Kenntniszeitpunkt
Für eine Testamentsanfechtung müssen konkreter Grund, eigene Berechtigung und rechtzeitige Erklärung zusammenpassen. Die Jahresfrist beginnt nach § 2082 BGB mit Kenntnis des Anfechtungsgrunds. Auslegung, Formunwirksamkeit und Anfechtung sind unterschiedliche Wege. Eine bloß ungünstige Verfügung begründet nicht automatisch ein Anfechtungsrecht.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDVerwaltung einer gemeinsam geerbten Immobilie
Eine gemeinsam geerbte Immobilie gehört während der Erbengemeinschaft zum gemeinschaftlichen Nachlass. Verwaltung, notwendige Erhaltung, Nutzung und Verfügung sind verschiedene Entscheidungsarten. Nicht jede Maßnahme benötigt dieselbe Zustimmung. Ein Erbanteil macht einen Miterben nicht automatisch zum alleinigen Verwalter eines bestimmten Gebäudeteils.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDZustimmung bei Nachlassentscheidungen
Nachlassentscheidungen benötigen je nach Art unterschiedliche Mitwirkung. Ordnungsmäßige Verwaltung, notwendige Erhaltung und Verfügung über einen Gegenstand werden rechtlich getrennt eingeordnet. Eine pauschale Regel immer einstimmig ist ebenso unzuverlässig wie die Annahme, eine Mehrheit dürfe jede Entscheidung allein treffen.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDAuszahlung eines Miterben
Die Auszahlung eines Miterben kann eine Auseinandersetzung, einen Erbteilsvertrag oder eine andere Gestaltung betreffen. Ein Erbanteil begründet nicht automatisch sofort einen festen Geldanspruch gegen die übrigen Erben. Nachlasswert, Schulden, Vertragsform und Entlassung aus Verpflichtungen müssen zusammen geprüft werden.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDVerteilung einzelner Nachlassgegenstände
Bei einer Erbauseinandersetzung können einzelne Nachlassgegenstände unterschiedlichen Erben zugewiesen werden. Die Erbquote allein bestimmt nicht, wer das Haus, ein Fahrzeug oder bestimmte Erinnerungsstücke erhält. Testament, Schulden, Bewertungen und die erforderlichen Übertragungsschritte bilden die Grundlage einer tragfähigen Vereinbarung.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDAusgleich bei unterschiedlichen Werten
Unterschiedlich wertvolle Nachlassgegenstände können bei der Auseinandersetzung einen Ausgleich erfordern. Maßgeblich sind Erbquoten, testamentarische Vorgaben und die gewählte Vereinbarung. Eine Ausgleichszahlung lässt sich erst sinnvoll bestimmen, wenn Bewertungszeitpunkt, Schulden und bereits erhaltene Werte offengelegt sind.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDFormanforderungen bei Grundstücken
Enthält eine Erbauseinandersetzung ein Grundstück, sind Vertragsform und spätere Eigentumsübertragung gesondert zu prüfen. Eine private Einigung oder bloße Beglaubigung ersetzt nicht stets die erforderliche notarielle Beurkundung. Der Vertrag muss zur tatsächlichen Gestaltung und zu den Rechten aller Beteiligten passen.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDPrivates oder notarielles Nachlassverzeichnis
Ein privates und ein notarielles Nachlassverzeichnis erfüllen unterschiedliche Anforderungen. Beim Pflichtteilsrecht kommt es zunächst auf die konkrete Auskunftsberechtigung an. Das notarielle Verzeichnis ist mehr als eine beglaubigte Liste des Erben. Vollständigkeit, nachvollziehbare Ermittlungen und Wertermittlung bleiben gesonderte Prüfpunkte.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDUnvollständige Angaben zu Bankvermögen
Fehlende Bankangaben können die Prüfung eines Nachlassverzeichnisses erschweren. Entscheidend sind konkrete Hinweise, Kontoinhaberschaft und der maßgebliche Bestand. Ein bekannter Überweisungsvorgang beweist nicht automatisch ein weiteres Nachlasskonto oder eine Schenkung. Auskunft, Belege und weitere Ermittlungen werden anhand der jeweiligen Berechtigung geprüft.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDErgänzung um lebzeitige Schenkungen
Lebzeitige Schenkungen können für die Pflichtteilsergänzung bedeutsam sein, obwohl der verschenkte Gegenstand beim Tod nicht mehr im Nachlass liegt. Eine Ergänzung des Nachlassverzeichnisses braucht konkrete Angaben zur Zuwendung und ihrer rechtlichen Einordnung. Nicht jede Überweisung und nicht jeder ältere Vertrag ist automatisch eine anrechenbare Schenkung.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDFälligkeit eines Geldvermächtnisses
Ein Geldvermächtnis begründet grundsätzlich einen Leistungsanspruch gegen den Beschwerten. Entstehung, Fälligkeit und Zahlungsverzug sind unterschiedliche Fragen. Testamentarische Bedingungen, eine spätere Auszahlungsklausel oder die freie Wahl des Erfüllungszeitpunkts können die Durchsetzung beeinflussen. Der vollständige Wortlaut ist deshalb entscheidend.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDVermächtnis einer bestimmten Immobilie
Ein Immobilienvermächtnis ist nach deutschem Recht grundsätzlich ein Anspruch auf die vermachte Leistung. Der Begünstigte wird dadurch nicht automatisch beim Erbfall Grundstückseigentümer. Gegenstand, Belastungen und Übertragung müssen anhand des Testaments und der Grundbuchlage geklärt werden. Bei Auslandsgrundstücken ist zusätzlich das anwendbare Recht zu prüfen.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDBeschwerter Erbe und verweigerte Erfüllung
Verweigert der beschwerte Erbe die Erfüllung eines Vermächtnisses, müssen Anspruch, Adressat und Einwendungen zuerst genau geklärt werden. Nicht jede Verzögerung ist bereits Zahlungsverzug und nicht jede Beschwerde ein wirksamer Rechtsbehelf. Eine nachvollziehbare Aufforderung bildet die Grundlage für weitere Verhandlung oder gerichtliche Durchsetzung.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDVoraussetzungen einer Erbunwürdigkeitsklage
Erbunwürdigkeit setzt einen gesetzlich geregelten Grund und den richtigen gerichtlichen Weg voraus. Schlechtes familiäres Verhalten oder ein Streit um die Pflege genügen nicht automatisch. Berechtigung, Beweise, Kenntniszeitpunkt und mögliche Verzeihung sind vor einer Klage zu prüfen. Eine bloße Mitteilung an das Nachlassgericht ersetzt diese Prüfung nicht.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDManipulation einer letztwilligen Verfügung
Der Verdacht einer manipulierten letztwilligen Verfügung verlangt eine genaue Prüfung des Originals und der tatsächlichen Handlung. Fälschung, Täuschung und spätere Änderung sind verschiedene Sachverhalte. Sie können unterschiedliche Folgen für die Verfügung und den Erbschaftserwerb haben. Ein auffälliges Schriftbild allein entscheidet weder Echtheit noch Erbunwürdigkeit.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDBeweissicherung bei streitiger Erbenstellung
Bei streitiger Erbenstellung sollten Tatsachen, Urkunden und Kenntnisdaten frühzeitig nachvollziehbar gesichert werden. Beweissicherung ist mehr als das Sammeln möglichst vieler Nachrichten. Entscheidend ist, welche konkrete Rechtsfrage mit welchem Beleg geklärt werden soll. Erbscheinverfahren, Testamentsanfechtung und Erbunwürdigkeitsklage bleiben unterschiedliche Verfahren.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDGesetzliche Erbfolge mit Ehepartner
Der gesetzliche Erbteil eines Ehepartners hängt vom übrigen Erbenkreis und vom Güterstand ab. Eine gemeinsame Wohnung oder ein langes Zusammenleben bestimmt die Quote nicht allein. Testament, Scheidungslage und Ehevertrag müssen mitgeprüft werden. Die Erbquote ist zudem von Eigentumsverhältnissen an einzelnen Vermögensgegenständen zu unterscheiden.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDErbquote bei mehreren Elternlinien
Bei Erben zweiter Ordnung sind die Eltern des Erblassers und ihre jeweiligen Nachkommen zu prüfen. Geschwister, Halbgeschwister und deren Kinder erhalten nicht automatisch gleiche Anteile. Ob eine Elternlinie besetzt ist und welche Person andere ausschließt, ergibt sich aus den gesetzlichen Regeln. Ehegattenrechte und Verfügungen können die Gesamtquote zusätzlich verändern.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDEinfluss des Güterstands auf die Quote
Der eheliche Güterstand beeinflusst bei gesetzlicher Erbfolge die Quote des überlebenden Ehepartners. Er bestimmt aber nicht automatisch das Eigentum an sämtlichem Familienvermögen. Ehevertrag, Zeitpunkt und konkrete Erbenkonstellation müssen zusammen gelesen werden. Bei ausländischen Ehen kann zunächst das anwendbare Güter- und Erbrecht zu klären sein.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDNachlasskonto in einem anderen Staat
Ein Nachlasskonto im Ausland verlangt einen passenden Erbnachweis und eine Prüfung des anwendbaren Erbrechts. Der Sitz der Bank entscheidet nicht automatisch über die gesamte Erbfolge. Auskunft, Berechtigung und Auszahlung bleiben verschiedene Schritte. Steuerliche Anforderungen und Bankformalitäten müssen zusätzlich zur erbrechtlichen Grundlage geklärt werden.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDEuropäisches Nachlasszeugnis
Das Europäische Nachlasszeugnis kann Erben und bestimmte weitere Berechtigte beim Nachweis ihrer Stellung in anderen beteiligten Mitgliedstaaten unterstützen. Es ersetzt nicht automatisch jeden nationalen Nachweis und wird nicht zwingend für jeden Erbfall benötigt. Inhalt, Ausstellungszuständigkeit und Gültigkeit der beglaubigten Abschrift müssen zum vorgesehenen Einsatz passen.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDGewöhnlicher Aufenthalt des Erblassers
Der gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers kann bei internationalen Erbfällen für Zuständigkeit und anwendbares Recht entscheidend sein. Er wird anhand der tatsächlichen Lebensumstände bestimmt. Staatsangehörigkeit, Meldeadresse oder letzter Sterbeort beantworten die Frage nicht allein. Eine wirksame Rechtswahl und gesetzliche Ausnahmen werden gesondert geprüft.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDAuskunftspflichten des Testamentsvollstreckers
Ein Testamentsvollstrecker muss den Erben im gesetzlichen Rahmen informieren und Rechenschaft über seine Tätigkeit ablegen. Nachlassverzeichnis, laufende Auskunft und Rechnungslegung sind unterschiedliche Aufgaben. Der Umfang richtet sich auch nach der angeordneten Verwaltung. Ein pauschales Misstrauen oder eine bloße Kontostandsmitteilung klärt die konkreten Pflichten nicht.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDVergütung und Nachlassrechnung
Vergütung und Nachlassrechnung eines Testamentsvollstreckers müssen anhand des Testaments und der tatsächlich geführten Verwaltung nachvollziehbar geprüft werden. Eine angemessene Vergütung ist nicht automatisch ein frei gewählter Prozentsatz. Auslagen, eigene Vergütung und sonstige Nachlasskosten sind getrennte Positionen. Die Abrechnung soll ihre Grundlage und Berechnung erkennen lassen.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDEntlassung bei wichtigem Grund
Die Entlassung eines Testamentsvollstreckers setzt einen wichtigen Grund und einen passenden Antrag beim Nachlassgericht voraus. Unterschiedliche Vorstellungen über die Verwaltung genügen nicht automatisch. Grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung sind gesetzliche Beispiele. Tatsachen, Nachweise und gewünschte Folgeschritte müssen konkret geprüft werden.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDNachlassverwaltung bei unklaren Schulden
Bei unklaren Nachlassschulden kann Nachlassverwaltung als gesetzlicher Weg zur Haftungsbegrenzung zu prüfen sein. Ein getrenntes Konto oder eine private Erklärung bewirkt diese Wirkung nicht automatisch. Vermögen, Schulden, Erbenkreis und mögliche Insolvenzgründe müssen zusammen betrachtet werden. Die Verwaltung ist von Nachlasspflegschaft und Testamentsvollstreckung zu unterscheiden.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDNachlassinsolvenz rechtzeitig prüfen
Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Nachlasses muss die Nachlassinsolvenz frühzeitig geprüft werden. Eine umfassende Schuldenrecherche darf gesetzliche Antragspflichten nicht verdecken. Kenntnis und fahrlässige Unkenntnis sind rechtlich relevant. Nachlassinsolvenz ist ein eigenes Verfahren und nicht die automatische Privatinsolvenz des Erben.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDTrennung von Nachlass und Eigenvermögen
Nachlass und eigenes Vermögen sollten für eine nachvollziehbare Abwicklung organisatorisch getrennt erfasst werden. Diese Trennung bewirkt allein noch keine gesetzliche Haftungsbeschränkung. Rechte, Schulden und bereits vorgenommene Zahlungen müssen rechtlich zugeordnet werden. Geeignete Verfahren oder Einreden hängen von der konkreten Nachlasslage ab.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDBindungswirkung eines Erbvertrags
Ein Erbvertrag kann bestimmte Verfügungen bindend festlegen. Nicht jeder Satz in einer notariellen Urkunde hat jedoch dieselbe Bindungswirkung. Vertragsmäßige und einseitige Anordnungen sind zu unterscheiden. Spätere Testamente, vorbehaltene Änderungen und lebzeitige Verfügungen müssen anhand des vollständigen Vertrags geprüft werden.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDÄnderung mit Zustimmung der Beteiligten
Eine Änderung des Erbvertrags verlangt den passenden gesetzlichen Weg und die richtige Zustimmung. Vertragspartei und begünstigte Person sind nicht immer identisch. Die Aufhebung durch Vertrag, eine besondere testamentarische Aufhebung und andere Gestaltungen haben unterschiedliche Voraussetzungen. Eine private Zustimmung beseitigt die Bindung nicht pauschal.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDRücktrittsvorbehalt im Erbvertrag
Ein Rücktrittsvorbehalt kann die Lösung von einer erbvertraglichen Bindung ermöglichen. Entscheidend sind sein Wortlaut, mögliche Voraussetzungen und die gesetzliche Erklärung. Ein neueres Testament oder eine private Absage ersetzt bei lebender anderer Vertragspartei nicht automatisch den Rücktritt. Nach deren Tod gelten besondere Regeln.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDErbverzicht und Pflichtteilsverzicht unterscheiden
Erbverzicht und Pflichtteilsverzicht haben unterschiedliche Reichweite. Der Vertrag wird mit dem künftigen Erblasser geschlossen und bedarf der erforderlichen notariellen Form. Eine Ausschlagung nach dem Erbfall ist ein anderer Vorgang. Vor Unterzeichnung müssen gesetzliche Erbenstellung, testamentarische Zuwendungen und Folgen für weitere Angehörige geklärt werden.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDAbfindung für einen Verzicht
Eine Abfindung für einen Erb- oder Pflichtteilsverzicht muss mit der vereinbarten Reichweite und den Zahlungsbedingungen abgestimmt werden. Es gibt keinen für jede Familie automatisch richtigen Betrag. Bewertung, Fälligkeit, Sicherung und Steuerfolgen sind eigene Prüfpunkte. Die Zahlung allein ersetzt keine erforderliche notarielle Verzichtsvereinbarung.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDAuswirkung auf Nachkommen des Verzichtenden
Ein Erbverzicht kann auch Nachkommen des Verzichtenden betreffen. Die gesetzliche Erstreckung und mögliche abweichende Bestimmungen müssen vor Vertragsschluss bewusst geprüft werden. Nicht jede Art von Verzicht hat ohne weitere Einordnung dieselben Folgen. Familienstruktur, Reichweite und bestehende Verfügungen gehören deshalb in den vollständigen Entwurf.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDStiefkinder und gesetzliche Erbfolge
Stiefkinder gehören ohne Adoption nicht allein wegen der Ehe ihres Elternteils zu den gesetzlichen Erben des Stiefelternteils. In Patchworkfamilien müssen rechtliche Abstammung, Adoption und testamentarische Planung getrennt geprüft werden. Eine enge persönliche Beziehung ersetzt keine Erbeinsetzung. Auch eigene Kinder und der neue Ehepartner können Rechte haben.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDAbsicherung des neuen Ehepartners
Die Absicherung eines neuen Ehepartners braucht eine Planung, die eigene Kinder, frühere Bindungen und tatsächliches Eigentum berücksichtigt. Eine Erbeinsetzung, ein Vermächtnis oder ein Wohnrecht können verschiedene Ziele erfüllen. Gemeinsames Wohnen allein sichert weder dauerhafte Nutzung noch einen bestimmten Anteil. Die gewünschte Lösung muss für beide Todesfälle durchdacht werden.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDBindungswirkung früherer gemeinschaftlicher Testamente
Ein früheres gemeinschaftliches Testament kann die neue Nachlassplanung erheblich beeinflussen. Nicht jede Anordnung ist wechselbezüglich und nicht jede spätere Verfügung ist frei möglich. Nach dem Tod eines Ehepartners kann eine Bindung bestehen. Neue Ehe, veränderte Beziehungen oder ein neuer Entwurf beseitigen sie nicht automatisch.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDZugang zu Onlinekonten nach einem Erbfall
Der Zugang zu Onlinekonten nach einem Todesfall braucht eine rechtliche Berechtigung und einen geordneten Nachweis gegenüber dem Anbieter. Erbfolge kann auch digitale Vertragspositionen erfassen. Daraus folgt nicht automatisch das Recht, im Namen des Verstorbenen weiter aktiv aufzutreten. Datenzugang, Kontosicherung und Löschung sind getrennte Entscheidungen.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDDigitale Verträge und laufende Kosten
Digitale Verträge enden nicht pauschal mit dem Tod ihres Nutzers. Abonnements, Cloudspeicher, Domains und andere Dienste müssen nach Vertrag und gesetzlicher Lage geprüft werden. Eine Kontolöschung ist nicht automatisch eine Kündigung. Laufende Kosten, Datenverlust und benötigte Nachlassinformationen sollten deshalb gemeinsam erfasst werden.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDNachweis der Berechtigung gegenüber Plattformen
Plattformen benötigen einen nachvollziehbaren Nachweis, wer nach dem Tod eines Kontoinhabers handeln darf. Eine Sterbeurkunde belegt den Todesfall, aber nicht automatisch die Erbenstellung. Erbschein, eröffnete notarielle Verfügung und weitere Nachweise sind nach der konkreten Lage zu prüfen. Berechtigung, Identität und Umfang der gewünschten Handlung gehören zusammen.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDUnbekannte Erben und Sicherungsbedarf
Sind Erben unbekannt oder ist die Annahme der Erbschaft ungewiss, kann der Nachlass Sicherung benötigen. Das Nachlassgericht entscheidet über geeignete Maßnahmen und gegebenenfalls eine Nachlasspflegschaft. Eine unklare Familienlage allein führt nicht automatisch zu jeder gewünschten Maßnahme. Konkrete Gefahren und vorhandene Informationen sollten geordnet vorgelegt werden.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDOffene Forderungen gegen den Nachlass
Gläubiger können vor dem Problem stehen, eine Forderung gegen einen Nachlass gerichtlich geltend machen zu wollen, dessen Erben unbekannt sind. § 1961 BGB sieht unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Nachlasspflegschaft auf Antrag vor. Die Bestellung ersetzt jedoch weder den Nachweis der Forderung noch ein Urteil oder eine garantierte Zahlung.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDZusammenarbeit mit einem Nachlasspfleger
Die Zusammenarbeit mit einem Nachlasspfleger beginnt mit dem gerichtlichen Beschluss und dessen Aufgabenkreis. Angehörige, mögliche Erben und Gläubiger haben unterschiedliche Rollen. Geordnete Unterlagen erleichtern Sicherung und Erbenermittlung. Private Wünsche begründen jedoch nicht automatisch eine Weisungsbefugnis gegenüber dem gerichtlich bestellten Pfleger.
Ratgeber lesen →RATGEBER · DEUTSCHLANDNach einem Erbfall: wichtige Unterlagen und offene Entscheidungen
Nach einem Erbfall treffen persönliche Belastung und Entscheidungen mit finanziellen Folgen zusammen. Eine erste Unterlagenübersicht sollte Todesnachweis, mögliche Erbgrundlage, Vermögen, Schulden und offene Termine verbinden, ohne aus vorschnellen Handlungen bereits eine endgültige Entscheidung abzuleiten.
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