Privatpersonen · DEUTSCHLAND

Erbschaft mit Auslandsvermögen begleiten

Zum Nachlass gehören Konten oder Immobilien außerhalb Deutschlands? Wir organisieren die Klärung der internationalen Ausgangslage und benötigten Unterlagen. Anwendbares Erbrecht, zuständige Stelle und Umsetzung im jeweiligen Staat sind getrennte Fragen. Ein deutscher Erbnachweis wird nicht als weltweit ausreichende Lösung beworben.

Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.

Fristen beachten. Nennen Sie Todesdatum, letzten gewöhnlichen Aufenthalt und sämtliche bekannten Staaten. Ausschlagung, Steueranzeigen und örtliche Verfahren können eigene Fristen haben. Ein Auslandsbezug darf nicht erst nach einer bereits getroffenen Vermögensentscheidung berücksichtigt werden.

01

Staaten und Vermögen erfassen

Aufenthalt und Nachlassbestand werden dokumentiert.

02

Rechtsrahmen bestimmen

Rechtswahl, Zuständigkeit und Nachweis werden abgegrenzt.

03

Umsetzung koordinieren

Übersetzung und lokale Fachprüfung werden zugeordnet.

Was die Unterstützung umfasst

Internationale Anknüpfung aufnehmen

Staatsangehörigkeit, tatsächlicher Lebensmittelpunkt und frühere Verfügungen werden gelesen. Der Ort einer Immobilie beantwortet nicht allein jede Erbrechtsfrage. Mögliche Rechtswahl und Geltungsbereich europäischer Regeln werden konkret geprüft.

Nachweise passend vorbereiten

Erbnachweis, Personenstand und Vermögensdokumente werden nach Empfängeranforderung gesammelt. Übersetzung, Beglaubigung und weitere Formfragen sind unterschiedliche Leistungen. Ein Europäisches Nachlasszeugnis wird nicht als für jeden Staat und jeden Zweck garantiert geeignet dargestellt.

Lokale Bearbeitung abstimmen

Banken, Register und befugte Fachpersonen erhalten klar abgegrenzte Aufgaben. Steuerrecht und örtliche Vermögensübertragung folgen eigenen Anforderungen. Die Koordination umfasst keine ungeprüfte Beratung zu sämtlichen fremden Rechtsordnungen.

Typische Situationen

Eine Ferienimmobilie liegt in einem anderen EU-Staat

Aufenthalt, Verfügung und Registeranforderung werden verbunden. Erbrecht und Grundbuchvollzug werden getrennt betrachtet.

Ein Konto befindet sich außerhalb der EU

Empfänger und lokale Nachweise werden geklärt. Europäische Dokumente ersetzen nicht automatisch örtliche Verfahren.

Der Erblasser lebte zuletzt zeitweise im Ausland

Tatsächliche Lebensumstände werden dokumentiert. Eine Meldeadresse allein beantwortet nicht jede Anknüpfung.

Worauf es fachlich ankommt

Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.

So gehen wir vor

  1. 01

    Auslandsbezug nennen

    Geben Sie Staaten und Aufenthaltsdaten an.

  2. 02

    Prüfung abgrenzen

    Erbrecht und lokale Aufgaben werden getrennt.

  3. 03

    Nachweise vorbereiten

    Dokumente und Empfänger werden abgeglichen.

  4. 04

    Bearbeitung koordinieren

    Weitere Fachpersonen erhalten vereinbarte Aufgaben.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Sterbe- und Personenstandsurkunden
  • Testamente mit möglicher Rechtswahl
  • Aufenthaltschronologie
  • Vermögensübersicht nach Staaten
  • Bank- und Registeranforderungen

Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.

Leistungsumfang und Honorar

Staatenzahl, Vermögensarten und lokale Verfahren bestimmen den Aufwand. Übersetzung, Beglaubigung und ausländische Beratung sind gesonderte Kosten. Zuständigkeit und Honorar werden vor Beginn benannt. Keine weltweite Anerkennung eines Dokuments wird garantiert.

Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.

Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmen

Häufige Fragen

Gilt für deutsche Staatsbürger immer deutsches Erbrecht?

Nicht automatisch. Aufenthalt, Rechtswahl und einschlägige Regeln werden geprüft.

Reicht ein deutscher Erbschein überall?

Nein. Staat und empfangende Stelle haben eigene Anforderungen.

Ist ein Nachlasszeugnis weltweit gültig?

Der europäische Rahmen ist nicht mit weltweiter Anerkennung gleichzusetzen. Eignung wird konkret geklärt.

Sind Auslandssteuern enthalten?

Nur bei ausdrücklich vereinbarter befugter Fachprüfung. Erbrecht und Steuerrecht sind getrennte Aufgaben.

Muss jede Urkunde übersetzt werden?

Sprache und Anforderungen des Empfängers werden vorher festgestellt. Unnötige Übersetzungen werden nicht pauschal vorausgesetzt.

Vertreten Sie im Ausland?

Lokale Zuständigkeit und Auftrag werden ausdrücklich geklärt. Koordination ist keine automatische fremdrechtliche Vertretung.

Passende weitere Leistungen

Alle Themen: Erbrecht und Erbfolge

DER NÄCHSTE SCHRITT

Beginnen wir mit Ihrer Situation.

Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.

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