Ausgangslage und Ziele erfassen
Wichtig sind Eheschließung, Trennungsverlauf, gewöhnlicher Aufenthalt, Kinder und bereits bestehende Vereinbarungen. Bei internationalem Bezug werden Zuständigkeit und anwendbares Recht gesondert geprüft.
Privatpersonen · DEUTSCHLAND
Eine Scheidung verbindet persönliche Entscheidungen mit rechtlichen und finanziellen Fragen. Ein geordneter Einstieg hilft, den Scheidungsantrag von Unterhalt, Vermögen und weiteren Folgesachen zu unterscheiden. Wir koordinieren die Vorbereitung und klären vor einem Auftrag, welche befugte anwaltliche Begleitung benötigt wird.
Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.
Trennung, mögliche Einigungen und die erforderlichen Verfahrensschritte werden zusammen betrachtet.
Sie wissen, welche Nachweise für den Antrag und welche für zusätzliche Themen gebraucht werden.
Scheidung, Versorgungsausgleich und weitere Folgesachen werden als konkrete Leistungen vereinbart.
Wichtig sind Eheschließung, Trennungsverlauf, gewöhnlicher Aufenthalt, Kinder und bereits bestehende Vereinbarungen. Bei internationalem Bezug werden Zuständigkeit und anwendbares Recht gesondert geprüft.
Der Antrag beendet nicht automatisch jeden wirtschaftlichen Konflikt. Unterhalt, Zugewinn, Ehewohnung, gemeinsame Kredite und Betreuung der Kinder müssen nach Bedeutung und Dringlichkeit eingeordnet werden.
Wo Einigung möglich ist, helfen vollständige Informationen und klare Formulierungen. Vereinbarungen können besondere Formerfordernisse haben. Eine Interessenvertretung beider Ehepartner durch dieselbe Person wird nicht als Standardlösung angeboten.
Das kann den Ablauf vereinfachen. Dennoch müssen Trennung, notwendige Unterlagen und offene Folgethemen geprüft werden. „Einvernehmlich“ bedeutet nicht, dass jede wirtschaftliche Frage erledigt ist.
Dann sollte der Trennungsverlauf nachvollziehbar dokumentiert werden. Die Wohnadresse allein beantwortet die Frage nach der Trennung nicht; die tatsächliche Gestaltung des Zusammenlebens ist wichtig.
Bewertung, Kredite und Liquidität können erheblichen Abstimmungsbedarf auslösen. Diese Themen dürfen nicht in einer kurzen Pauschalvereinbarung untergehen und benötigen häufig eigene Fachbeiträge.
§ 1566 BGB enthält gesetzliche Vermutungen: Nach einem Jahr Trennung bei beiderseitigem Antrag oder Zustimmung sowie nach drei Jahren Trennung unabhängig davon. Daraus folgt nicht, dass jede streitige Scheidung zwingend drei Jahre warten muss; die konkrete Situation ist zu prüfen.
Amtliche Grundlage: § 1566 BGB ↗Für den Scheidungsantrag ist nach § 114 FamFG grundsätzlich anwaltliche Vertretung erforderlich. Für einzelne Erklärungen, insbesondere die bloße Zustimmung, gibt es Ausnahmen. Wer eigene Anträge stellt, muss seinen Vertretungsbedarf gesondert klären.
Amtliche Grundlage: § 114 FamFG ↗Redaktioneller Quellenstand: 30.09.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
Beschreiben Sie, ob Einigung besteht und welche Fragen besonders offen sind.
Antrag, Beratung und Folgesachen werden mit dem zuständigen anwaltlichen Leistungserbringer abgestimmt.
Fehlende Nachweise werden gezielt ergänzt; mögliche Vereinbarungen geprüft.
Weitere Schriftsätze, Termine und Verhandlungen erfolgen im ausdrücklich vereinbarten Umfang.
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Die Kosten hängen insbesondere vom Verfahrenswert, den beauftragten Themen und dem Umfang notwendiger Verhandlungen ab. Notarielle Vereinbarungen und sachverständige Bewertungen können eigene Kosten verursachen. Eine pauschale Preisangabe ohne Ihre Ausgangslage wäre nicht aussagekräftig. Fragen Sie nach der Abgrenzung von Antrag, Folgesachen und möglichen Hilfen zu Verfahrenskosten.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenDie Vorbereitung kann digital stattfinden. Über notwendige persönliche Anhörungen und den Verfahrensablauf entscheidet das Gericht; eine vollständig terminfreie Scheidung wird nicht zugesagt.
Der beauftragte Anwalt vertritt seine Mandantschaft. Eine Zustimmung ohne eigene Anträge kann anders zu behandeln sein, ersetzt aber keine unabhängige Beratung bei widerstreitenden Interessen.
Nicht zwingend. Die gesetzliche Vermutung nach drei Jahren ist von anderen Möglichkeiten zum Nachweis des Scheiterns zu unterscheiden.
Nein. Diese Themen werden nach Bedarf ausdrücklich beauftragt. Bereits bestehende Vereinbarungen müssen inhaltlich und hinsichtlich ihrer Form geprüft werden.
Dabei werden im Rahmen des Verfahrens Versorgungsanrechte betrachtet. Welche Anrechte erfasst werden und ob Besonderheiten gelten, wird anhand Ihrer Unterlagen geklärt.
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung und einer Liste vorhandener Dokumente. Den geeigneten Übertragungsweg für sensible Unterlagen stimmen Sie erst danach ab.
DER NÄCHSTE SCHRITT
Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.