Privatpersonen · DEUTSCHLAND

Scheidung vorbereiten und begleiten

Eine Scheidung verbindet persönliche Entscheidungen mit rechtlichen und finanziellen Fragen. Ein geordneter Einstieg hilft, den Scheidungsantrag von Unterhalt, Vermögen und weiteren Folgesachen zu unterscheiden. Wir koordinieren die Vorbereitung und klären vor einem Auftrag, welche befugte anwaltliche Begleitung benötigt wird.

Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.

01

Ein realistischer Fahrplan

Trennung, mögliche Einigungen und die erforderlichen Verfahrensschritte werden zusammen betrachtet.

02

Unterlagen statt Ungewissheit

Sie wissen, welche Nachweise für den Antrag und welche für zusätzliche Themen gebraucht werden.

03

Umfang klar abgrenzen

Scheidung, Versorgungsausgleich und weitere Folgesachen werden als konkrete Leistungen vereinbart.

Was die Unterstützung umfasst

Ausgangslage und Ziele erfassen

Wichtig sind Eheschließung, Trennungsverlauf, gewöhnlicher Aufenthalt, Kinder und bereits bestehende Vereinbarungen. Bei internationalem Bezug werden Zuständigkeit und anwendbares Recht gesondert geprüft.

Antrag und Folgesachen auseinanderhalten

Der Antrag beendet nicht automatisch jeden wirtschaftlichen Konflikt. Unterhalt, Zugewinn, Ehewohnung, gemeinsame Kredite und Betreuung der Kinder müssen nach Bedeutung und Dringlichkeit eingeordnet werden.

Einvernehmliche Lösung vorbereiten

Wo Einigung möglich ist, helfen vollständige Informationen und klare Formulierungen. Vereinbarungen können besondere Formerfordernisse haben. Eine Interessenvertretung beider Ehepartner durch dieselbe Person wird nicht als Standardlösung angeboten.

Typische Situationen

Sie sind sich über die Scheidung einig

Das kann den Ablauf vereinfachen. Dennoch müssen Trennung, notwendige Unterlagen und offene Folgethemen geprüft werden. „Einvernehmlich“ bedeutet nicht, dass jede wirtschaftliche Frage erledigt ist.

Sie wohnen noch in derselben Wohnung

Dann sollte der Trennungsverlauf nachvollziehbar dokumentiert werden. Die Wohnadresse allein beantwortet die Frage nach der Trennung nicht; die tatsächliche Gestaltung des Zusammenlebens ist wichtig.

Immobilie oder Unternehmen sind betroffen

Bewertung, Kredite und Liquidität können erheblichen Abstimmungsbedarf auslösen. Diese Themen dürfen nicht in einer kurzen Pauschalvereinbarung untergehen und benötigen häufig eigene Fachbeiträge.

Worauf es fachlich ankommt

Redaktioneller Quellenstand: 30.09.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.

So gehen wir vor

  1. 01

    Themen und Dringlichkeit ordnen

    Beschreiben Sie, ob Einigung besteht und welche Fragen besonders offen sind.

  2. 02

    Zuständigkeit und Auftrag klären

    Antrag, Beratung und Folgesachen werden mit dem zuständigen anwaltlichen Leistungserbringer abgestimmt.

  3. 03

    Unterlagen und Lösungen vorbereiten

    Fehlende Nachweise werden gezielt ergänzt; mögliche Vereinbarungen geprüft.

  4. 04

    Verfahren begleiten

    Weitere Schriftsätze, Termine und Verhandlungen erfolgen im ausdrücklich vereinbarten Umfang.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Heiratsurkunde und Angaben zu beiden Ehepartnern
  • Trennungsdatum und kurzer Überblick über den Verlauf
  • Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder, soweit relevant
  • Vorhandene Ehe- und Trennungsvereinbarungen
  • Für Folgesachen: Einkommens-, Vermögens- und Kreditunterlagen
  • Informationen zu Renten- und Versorgungsanwartschaften

Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.

Leistungsumfang und Honorar

Die Kosten hängen insbesondere vom Verfahrenswert, den beauftragten Themen und dem Umfang notwendiger Verhandlungen ab. Notarielle Vereinbarungen und sachverständige Bewertungen können eigene Kosten verursachen. Eine pauschale Preisangabe ohne Ihre Ausgangslage wäre nicht aussagekräftig. Fragen Sie nach der Abgrenzung von Antrag, Folgesachen und möglichen Hilfen zu Verfahrenskosten.

Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.

Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmen

Häufige Fragen

Kann eine Scheidung vollständig online erfolgen?

Die Vorbereitung kann digital stattfinden. Über notwendige persönliche Anhörungen und den Verfahrensablauf entscheidet das Gericht; eine vollständig terminfreie Scheidung wird nicht zugesagt.

Reicht ein Anwalt für beide Ehepartner?

Der beauftragte Anwalt vertritt seine Mandantschaft. Eine Zustimmung ohne eigene Anträge kann anders zu behandeln sein, ersetzt aber keine unabhängige Beratung bei widerstreitenden Interessen.

Muss bei fehlender Zustimmung drei Jahre gewartet werden?

Nicht zwingend. Die gesetzliche Vermutung nach drei Jahren ist von anderen Möglichkeiten zum Nachweis des Scheiterns zu unterscheiden.

Sind Unterhalt und Vermögen automatisch enthalten?

Nein. Diese Themen werden nach Bedarf ausdrücklich beauftragt. Bereits bestehende Vereinbarungen müssen inhaltlich und hinsichtlich ihrer Form geprüft werden.

Was bedeutet Versorgungsausgleich?

Dabei werden im Rahmen des Verfahrens Versorgungsanrechte betrachtet. Welche Anrechte erfasst werden und ob Besonderheiten gelten, wird anhand Ihrer Unterlagen geklärt.

Welche Unterlagen sollte ich zuerst schicken?

Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung und einer Liste vorhandener Dokumente. Den geeigneten Übertragungsweg für sensible Unterlagen stimmen Sie erst danach ab.

Passende weitere Leistungen

Alle Themen: Scheidung und Trennung

DER NÄCHSTE SCHRITT

Beginnen wir mit Ihrer Situation.

Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.

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