Vertrag und formale Angaben abgleichen
Die Prüfung beginnt bei der vereinbarten Umlage und unterscheidet Vorauszahlung von Pauschale. Zeitraum, Einheiten, Gesamtkosten und die Berechnung des individuellen Anteils müssen zur Abrechnung passen.
Immobilien & Wohnen · DEUTSCHLAND
Eine unerwartete Nachzahlung ist noch kein Beweis für einen Fehler. Eine nachvollziehbare Prüfung betrachtet den Mietvertrag, den Abrechnungszeitraum, den Verteilungsschlüssel und die einzelnen Kosten. So erkennen Sie, welche Fragen wirklich geklärt werden müssen und welche Einwendungen sich konkret begründen lassen.
Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.
Fristen beachten. Bewahren Sie das Datum auf, an dem Sie die Abrechnung erhalten haben. Abrechnungsfrist des Vermieters, Einwendungsfrist des Mieters und ein im Schreiben genannter Zahlungstermin sind unterschiedliche Dinge.
Gesamtkosten, Ihr Anteil und geleistete Vorauszahlungen werden miteinander abgeglichen.
Nicht umlagefähige Kosten und fehlende Belege werden als konkrete Prüfungsfragen herausgearbeitet.
Sie erhalten die vereinbarte Übersicht zu Fehlern, offenen Nachweisen und möglichen nächsten Schritten.
Die Prüfung beginnt bei der vereinbarten Umlage und unterscheidet Vorauszahlung von Pauschale. Zeitraum, Einheiten, Gesamtkosten und die Berechnung des individuellen Anteils müssen zur Abrechnung passen.
Wohnfläche, Verbrauch, Personenzahl oder andere Verteilungsschlüssel werden mit der Vereinbarung abgeglichen. Auffällige Sprünge zum Vorjahr sind Anlass für Nachfragen, aber kein automatischer Nachweis einer Unrichtigkeit.
Fehlende Rechnungen, doppelte Positionen und unklare Leistungsinhalte werden benannt. Eine konkrete Einwendung ist hilfreicher als ein pauschales „zu teuer“. Heizkosten können zusätzliche Regeln und technische Unterlagen erfordern.
Zunächst werden Preisänderungen, Verbrauch und Vorauszahlungen getrennt betrachtet. Ein niedriger monatlicher Abschlag kann auch bei richtigen Gesamtkosten zu einer hohen Nachzahlung führen.
Dann kommt es auf den Inhalt der abgerechneten Leistung an. Ein Sammelbegriff wie Hausmeister kann umlagefähige und nicht umlagefähige Tätigkeiten enthalten und Belege erfordern.
Mieterwechsel, Nutzungszeitraum und bereits gezahlte Abschläge müssen berücksichtigt werden. Die Abrechnung der früheren Wohnung ist unabhängig von der Abrechnung einer neuen Wohnung zu prüfen.
§ 556 BGB sieht bei Vorauszahlungen eine jährliche Abrechnung vor. Sie ist grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen; für Einwendungen des Mieters gilt grundsätzlich eine Frist von zwölf Monaten nach Zugang. Das Gesetz enthält Ausnahmen, die im Einzelfall geprüft werden müssen.
Amtliche Grundlage: § 556 BGB ↗§ 1 BetrKV grenzt Betriebskosten von Verwaltungs- sowie Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten ab. Für konkrete Positionen ist zusätzlich die tatsächlich vereinbarte Umlage wichtig.
Amtliche Grundlage: § 1 BetrKV ↗Redaktioneller Quellenstand: 30.09.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
Nennen Sie Nachzahlung, Zeitraum und einen mitgeteilten Zahlungstermin.
Wir grenzen Positionen, Belegumfang und zuständigen Leistungserbringer ab.
Die Prüfung unterscheidet klare Fehler, offene Fragen und unauffällige Positionen.
Einwendung, Belegeinsicht und weitere Vertretung werden bei Bedarf gesondert vereinbart.
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Der Aufwand hängt von Seitenzahl, Kostenarten, Belegumfang und Besonderheiten wie Heizkosten oder Mieterwechsel ab. Eine erste Abrechnungsprüfung ist nicht dasselbe wie die Auswertung sämtlicher Einzelbelege oder eine Prozessvertretung. Lassen Sie diese Stufen vorab beziffern. Eine bestimmte Einsparung wird nicht garantiert.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenNein. Entscheidend sind tatsächliche Kosten, korrekte Verteilung und gezahlte Vorauszahlungen. Der Vergleich mit dem Vorjahr hilft, Fragen zu erkennen.
Die Belegeinsicht ist ein wichtiges Mittel zur Kontrolle. Wie sie konkret umgesetzt wird und welche Unterlagen benötigt werden, wird für die betreffende Abrechnung geklärt.
Einwendungen und Zahlungspflichten müssen zusammen geprüft werden. Ein ungeprüfter Zahlungsstopp kann zusätzliche Risiken schaffen.
Verwaltungskosten zählen nach § 1 BetrKV nicht zu Betriebskosten. Bei gemischten Rechnungen ist der tatsächliche Leistungsinhalt entscheidend.
Für die Einwendungsfrist des Mieters kommt es grundsätzlich auf den Zugang an. Abrechnungszeitraum und Zugang sollten deshalb gesondert dokumentiert werden.
Eine entsprechende Prüfung lässt sich vereinbaren. Dafür können Verbrauchsdaten, Messinformationen und weitere Abrechnungsunterlagen notwendig sein.
DER NÄCHSTE SCHRITT
Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.