Anspruch und Fälligkeit prüfen
Angebot, Auftrag und Leistungsnachweis bilden die Grundlage. Eine Rechnung allein belegt nicht in jeder Situation den vollständigen Anspruch oder den richtigen Zahlungstermin.
Unternehmen · DEUTSCHLAND
Wenn eine Rechnung nicht bezahlt wird, ist der offene Betrag nur ein Teil der Prüfung. Vertrag, erbrachte Leistung und mögliche Einwendungen müssen nachvollziehbar belegt sein. Wir strukturieren Ihre Forderung und koordinieren die Bewertung eines wirtschaftlich sinnvollen Vorgehens von der Zahlungsaufforderung bis zu einem möglichen gerichtlichen Schritt.
Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.
Fristen beachten. Verjährung und vereinbarte Ausschlussfristen bleiben trotz Mahnungen relevant. Bei Hinweisen auf Insolvenz oder einem gerichtlichen Schreiben nennen Sie den Verfahrensstand sofort. Eine Website-Anfrage hemmt keine Frist.
Rechnung, Leistungsgrundlage und Teilzahlungen werden in einer klaren Übersicht verbunden.
Reklamationen und Gegenforderungen werden konkret auf ihren Bezug zum Anspruch geprüft.
Aufwand, Kosten und mögliche Einbringlichkeit werden vor weiteren Schritten betrachtet.
Angebot, Auftrag und Leistungsnachweis bilden die Grundlage. Eine Rechnung allein belegt nicht in jeder Situation den vollständigen Anspruch oder den richtigen Zahlungstermin.
Teilzahlungen, Gutschriften und Reklamationen werden getrennt erfasst. Eine bestrittene Leistung verlangt häufig eine andere Vorbereitung als ein lediglich vergessener Zahlungsvorgang.
Im vereinbarten Umfang entsteht eine begründete Forderung mit passenden Belegverweisen. Mahnverfahren, Klage und Vollstreckung werden nach Ausgangslage ausdrücklich gesondert entschieden.
Leistung und Rechnung sind dokumentiert, aber Antworten fehlen. Zugang, Fälligkeit und bisherige Kontaktversuche werden nachvollziehbar erfasst.
Einzelne Leistungen werden bestritten oder gekürzt. Die Prüfung beginnt bei den konkreten Einwendungen und den dazugehörigen Nachweisen.
Eine Raten- oder Vergleichslösung kann wirtschaftlich sinnvoll sein. Bedingungen und Folgen für den übrigen Anspruch werden vor einer Zusage geprüft.
§ 286 BGB regelt Voraussetzungen des Schuldnerverzugs. Mahnung, Fälligkeit und mögliche Ausnahmen werden anhand des Vertrags und tatsächlichen Ablaufs geprüft.
Amtliche Grundlage: § 286 BGB ↗§ 195 BGB enthält die regelmäßige Verjährungsfrist. Beginn, Sonderfristen und mögliche Hemmung benötigen eine auf den konkreten Anspruch bezogene Prüfung.
Amtliche Grundlage: § 195 BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 02.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
Beschreiben Sie Betrag, Leistung und den bisherigen Zahlungsstand.
Anspruchsbewertung und konkrete Durchsetzungsschritte werden getrennt vereinbart.
Fälligkeit, Zahlungen und Einwendungen werden nachvollziehbar geordnet.
Schreiben, Mahnverfahren oder Klage werden nach Kosten und Ausgangslage gewählt.
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Betrag, Beleglage und Umfang der Einwendungen bestimmen den Aufwand. Gericht, Vollstreckung und weitere Fremdkosten werden gesondert erläutert. Auch ein erfolgreicher Titel garantiert keine tatsächliche Zahlung. Eine reine Anspruchsprüfung enthält nicht automatisch alle späteren Durchsetzungsschritte.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenEine feste allgemeine Anzahl folgt daraus nicht. Fälligkeit, bisherige Mahnung und vertragliche Regelungen müssen konkret betrachtet werden.
Bei bestrittenen Ansprüchen kann ein anderer Weg sinnvoll sein. Beleglage, Kosten und Reaktion des Schuldners gehören zur Entscheidung.
Erforderlichkeit und Erstattungsfähigkeit benötigen eine konkrete Prüfung. Jede zusätzliche Position muss nachvollziehbar begründet werden.
Sie werden dem Anspruch nachvollziehbar zugeordnet. Ein verbleibender Rest und mögliche Zinsen sind getrennt zu erfassen.
Eine private Mahnung bewirkt nicht automatisch die erforderliche Hemmung. Ein fristwahrender Schritt muss rechtzeitig fachlich geklärt werden.
Ein Titel und die tatsächliche Einbringlichkeit sind verschiedene Fragen. Vermögen, Insolvenz und Vollstreckungsmöglichkeiten bleiben relevant.
DER NÄCHSTE SCHRITT
Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.