Was die Unterstützung umfasst
Verarbeitungspunkte aufnehmen
Wir erfassen Website, Kontaktwege, Newsletter, Terminbuchung und weitere ausdrücklich vereinbarte Prozesse. Technische Bestandsdaten kommen von Ihnen und den zuständigen Dienstleistern. Eine Textbeauftragung enthält keinen automatischen Scan aller Systeme und keine garantierte Entdeckung unbekannter Skripte.
Angaben mit dem Betrieb abgleichen
Verantwortlicher, Zwecke, Datenarten, Empfänger und vorgesehene Aufbewahrung werden geklärt. Rechtliche Grundlagen werden durch die zuständige befugte Person geprüft. Fehlende Angaben dürfen nicht mit Standardwerten gefüllt werden, die Ihr Unternehmen tatsächlich nicht einhält.
Texte und Umsetzung abstimmen
Wir unterscheiden allgemeine Websitehinweise von prozessbezogenen Informationen etwa für Bewerbungen oder Geschäftskontakte. Bereitstellung am richtigen Ort und verständliche Darstellung werden besprochen. Consent-Banner, Vertragsprüfung, technische Änderungen und regelmäßige Aktualisierung sind zusätzliche Leistungen und werden ausdrücklich abgegrenzt.
Typische Situationen
Eine Agentur hat neue Marketingdienste eingebaut
Wir benötigen eine konkrete Liste der Dienste und deren Nutzung. Die Datenschutzerklärung muss mit dem tatsächlichen Laden und den Datenflüssen abgeglichen werden. Ein neuer Anbietername im Text allein löst keine technische oder rechtliche Konfigurationsfrage.
Sie verwenden mehrere Kontakt- und Buchungsformulare
Felder, Empfänger und Arbeitsablauf werden je Prozess erfasst. Unterschiedliche Zwecke sollten nicht ohne Erklärung in einem unübersichtlichen Sammelabsatz verschwinden. Auch externe Terminplattformen und nachgelagerte Bearbeitung müssen richtig zugeordnet sein.
Ein vorhandener Mustertext soll angepasst werden
Zunächst prüfen wir, welche Aussagen zutreffen und welche Prozesse fehlen. Veraltete Dienste und erfundene Aufbewahrungsfristen werden nicht weitergeführt. Das vereinbarte Ergebnis nennt offen, welche Angaben vor der Veröffentlichung noch bestätigt werden müssen.
Worauf es fachlich ankommt
Direkterhebung verlangt passende Information
Art. 13 DSGVO betrifft Informationen bei der Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person. Die Hinweise müssen zum jeweiligen Prozess passen. Eine verständliche Erklärung ist anhand tatsächlicher Angaben zu erstellen.
Amtliche Grundlage: Art. 13 DSGVO ↗Daten aus anderen Quellen sind gesondert zu prüfen
Art. 14 DSGVO betrifft Informationspflichten bei Daten, die nicht direkt bei der betroffenen Person erhoben werden. Herkunft und Ablauf müssen deshalb in der Bestandsaufnahme erkennbar sein.
Amtliche Grundlage: Art. 14 DSGVO ↗Redaktioneller Quellenstand: 02.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Prozesse und Umfang beschreiben
Nennen Sie Website, betroffene Zielgruppen und gewünschte Informationstexte.
- 02
Bestandsaufnahme und Auftrag abstimmen
Benötigte technische Angaben, rechtliche Prüfung und Honorar werden festgelegt.
- 03
Entwurf mit tatsächlichen Abläufen abgleichen
Sie erhalten Hinweise auf offene Daten und einen individuell vorbereiteten Text.
- 04
Fassung und Aktualisierung klären
Veröffentlichung, technische Umsetzung und spätere Änderungen werden getrennt zugeordnet.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Websiteadressen und geplante neue Funktionen
- Liste eingebundener Dienste, Plugins und Formulare
- Beschreibung der Datenflüsse und internen Bearbeitung
- Kontaktdaten des Verantwortlichen und gegebenenfalls Datenschutzbeauftragten
- Bestehende Hinweise, Anbieterunterlagen und Aufbewahrungsregeln
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Für den Aufwand zählen Zahl und Komplexität der Prozesse, eingesetzte Dienste und Qualität der vorhandenen Dokumentation. Ein einzelner Websitetext ist anders zu bearbeiten als Informationen für Kunden, Bewerber und Beschäftigte. Technische Prüfung, Consent-System und fortlaufende Pflege sind nicht automatisch enthalten. Vor Beginn werden Arbeitsergebnis, befugter Leistungserbringer und Vergütung transparent vereinbart.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Kann ich den Text eines Wettbewerbers verwenden?
Ein fremder Text beschreibt fremde Abläufe und kann falsche Angaben enthalten. Ihre Prozesse und Dienste müssen aufgenommen werden. Die Erstellung beginnt deshalb mit einer eigenen Bestandsaufnahme.
Ist damit auch mein Cookie-Banner geprüft?
Nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Informationstext, Einwilligungsablauf und tatsächliches Laden von Diensten sind verschiedene Aufgaben. Die passende Abstimmung mit der technischen Umsetzung bleibt erforderlich.
Müssen alle Hinweise auf einer einzigen Seite stehen?
Die geeignete Darstellung hängt von Prozessen und Zielgruppen ab. Ein zentraler Text kann durch Informationen an konkreten Erhebungspunkten ergänzt werden. Der Umfang wird im Auftrag festgelegt.
Wird die Website automatisch vollständig untersucht?
Nein. Eine technische Bestandsprüfung muss ausdrücklich vereinbart werden. Für die Texterstellung werden nachvollziehbare Informationen von Ihrem Unternehmen und den zuständigen Dienstleistern benötigt.
Wann muss die Erklärung aktualisiert werden?
Neue Dienste, Datenflüsse, Zwecke oder Verantwortlichkeiten können Änderungen erforderlich machen. Wir benennen Aktualisierungsanlässe. Eine dauerhafte Überwachung sämtlicher Änderungen ist ein eigener Leistungsumfang.
Kann ich fehlende Speicherfristen einfach schätzen?
Angaben sollten zu den tatsächlichen Regeln passen. Offene Punkte werden geklärt statt mit erfundenen Standardfristen gefüllt. Die organisatorische Umsetzung muss mit der veröffentlichten Information übereinstimmen.