Was die Unterstützung umfasst
Sachverhalt und Rollen aufnehmen
Wir erfassen betroffene Systeme, Daten, Personengruppen und die aktuelle technische Lage. Verantwortlicher und beteiligte Auftragsverarbeiter werden unterschieden. Unbestätigte Annahmen werden als solche dokumentiert; fehlende Fakten dürfen weder als Entwarnung noch als gesicherte Offenlegung behandelt werden.
Risiko und gesetzliche Pflichten prüfen
Die zuständige befugte Person bewertet den Vorfall anhand der verfügbaren Informationen. Umfang, mögliche Folgen und bereits getroffene Maßnahmen werden berücksichtigt. Aufsichtsbehörde, Meldeweg und notwendige Ergänzungen müssen konkret zugeordnet werden. Die Entscheidung wird nachvollziehbar festgehalten.
Kommunikation und Nachbereitung abstimmen
Entwürfe für Meldung oder Benachrichtigung können vereinbart werden. Geschäftsführung, Datenschutzbeauftragte und technische Fachstellen benötigen klare Verantwortlichkeiten. Forensik, Wiederherstellung, Pressearbeit und dauerhafte Systemüberwachung gehören nicht automatisch zur juristischen Begleitung; spätere Verbesserungsmaßnahmen werden gesondert beauftragt.
Typische Situationen
Eine Liste wurde an den falschen Empfänger versandt
Inhalt, Empfänger, weiterer Zugriff und bereits erbetene Maßnahmen werden dokumentiert. Eine Löschbestätigung ist ein relevanter Umstand, aber keine pauschale Garantie gegen jedes Risiko. Sensibilität und Umfang der Daten müssen konkret bewertet werden.
Ein externer Dienstleister meldet einen Angriff
Wir unterscheiden bestätigte Fakten von laufenden Untersuchungen. Rolle, Informationsstand und weitere Rückfragen werden geordnet. Die Verantwortung Ihres Unternehmens wird nicht allein dadurch erledigt, dass der Anbieter eine eigene Nachricht versendet hat.
Das Ausmaß ist zunächst unklar
Technische Untersuchung und rechtliche Bewertung werden abgestimmt. Fehlende vollständige Erkenntnisse dürfen nicht automatisch zum Aufschub aller Pflichten führen. Die zuständige Person klärt, welche vorläufigen Angaben möglich sind und welche Informationen nachgereicht werden müssen.
Worauf es fachlich ankommt
Meldung und Dokumentation sind zu prüfen
Art. 33 DSGVO regelt Meldung, Risikoschwelle und Dokumentation von Datenschutzverletzungen. Verantwortliche benötigen eine nachvollziehbare Entscheidung und sollten den Kenntniszeitpunkt dokumentieren.
Amtliche Grundlage: Art. 33 DSGVO ↗Benachrichtigung ist eine gesonderte Frage
Die Orientierungshilfe des Bayerischen Landesbeauftragten erläutert Melde- und Benachrichtigungspflichten. Bei voraussichtlich hohem Risiko ist auch Art. 34 DSGVO zu prüfen. Nicht jede Datenpanne verlangt dieselbe Kommunikation.
Amtliche Grundlage: BayLfD: Melde- und Benachrichtigungspflichten ↗Redaktioneller Quellenstand: 02.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Intern eskalieren und Fakten sichern
Zuständige Personen erhalten Zeitpunkte, Datenarten und den aktuellen Maßnahmenstand.
- 02
Verfügbarkeit und Auftrag bestätigen
Rechtliche Begleitung, technische Schnittstellen und Vergütung werden ausdrücklich festgelegt.
- 03
Risiko und Pflichten dokumentieren
Die zuständige Person bewertet verfügbare Informationen und notwendige weitere Handlungen.
- 04
Kommunikation und Nachbereitung koordinieren
Meldung, Ergänzungen und Verbesserungsaufgaben werden mit klarer Verantwortung abgestimmt.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Chronologie mit Ereignis, Entdeckung und Kenntniszeitpunkt
- Datenarten, Personengruppen und geschätzter Umfang
- Technischer Erstbericht und bisherige Eindämmungsmaßnahmen
- Beteiligte Dienstleister, Verträge und Ansprechpartner
- Vorhandene interne Meldungen und bereits versandte Kommunikation
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Zeitdruck, Zahl der Systeme und Beteiligten sowie Unklarheit des Umfangs beeinflussen den Aufwand. Eine pauschale Festpreis- oder Verfügbarkeitszusage erfolgt nicht. Technische Forensik und Wiederherstellung sind getrennte Leistungen. Vor Beginn wird ausdrücklich bestätigt, welche Tätigkeit wann übernommen werden kann, wer befugt zuständig ist und wie zusätzliche Abstimmungen vergütet werden.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Ist jede IT-Störung eine meldepflichtige Datenpanne?
Nicht jede Störung hat dieselbe datenschutzrechtliche Bedeutung. Personenbezug, Auswirkungen und Risiko müssen konkret geprüft werden. Auch eine Entscheidung gegen eine Meldung braucht eine nachvollziehbare Grundlage.
Kann ich bis zur vollständigen Untersuchung warten?
Unvollständige Erkenntnisse erlauben keinen pauschalen Aufschub. Zuständige Personen müssen frühzeitig bewerten, welche Schritte bereits erforderlich sind und wie später ergänzte Fakten dokumentiert oder mitgeteilt werden.
Wer kümmert sich um die Technik?
Eindämmung, Untersuchung und Wiederherstellung benötigen die zuständigen technischen Fachstellen. Die juristische Begleitung übernimmt diese Aufgaben nicht automatisch. Schnittstellen und Informationswege werden ausdrücklich abgestimmt.
Müssen immer alle Kunden informiert werden?
Eine Benachrichtigung ist gesondert anhand des Risikos und der gesetzlichen Voraussetzungen zu prüfen. Zielgruppe, Inhalt und Zeitpunkt dürfen nicht allein aus dem Auftreten eines Vorfalls abgeleitet werden.
Gibt es bei YUDEY einen garantierten Sofortdienst?
Diese Seite sagt keinen Rund-um-die-Uhr-Dienst zu. Verfügbarkeit und Auftrag müssen bestätigt werden. Interne Eskalation und notwendige Sofortmaßnahmen dürfen davon nicht abhängig gemacht werden.
Welche Angaben brauche ich für die Aufnahme?
Zeitpunkt, System, mögliche Daten, betroffene Personen und bisherige Maßnahmen sind zentral. Senden Sie zunächst keine vollständigen kompromittierten Datensätze über ungesicherte Kontaktwege; die Übermittlung wird abgestimmt.