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Geheimhaltungsvereinbarung erstellen

Vor einer Kooperation oder einem Projekt möchten Sie vertrauliche Informationen geschützt austauschen. Eine Geheimhaltungsvereinbarung soll dabei klar regeln, welche Daten für welchen Zweck verwendet werden dürfen. Wir erfassen Informationsfluss und Beteiligte und koordinieren einen Entwurf, der zur tatsächlichen Zusammenarbeit passt.

Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.

Fristen beachten. Stimmen Sie den Schutz möglichst vor der Offenlegung ab. Bereits weitergegebene Informationen und bisherige Zusagen sollten ausdrücklich genannt werden. Ein späterer NDA-Text ersetzt nicht automatisch fehlende frühere Schutzmaßnahmen.

01

Informationen abgrenzen

Zu schützende Inhalte und zulässiger Verwendungszweck werden konkret beschrieben.

02

Empfänger regeln

Mitarbeitende, Berater und weitere Beteiligte erhalten einen nachvollziehbaren Zugangsrahmen.

03

Vertragsende vorbereiten

Rückgabe, Löschung und fortbestehende Pflichten werden mit dem Arbeitsablauf abgestimmt.

Was die Unterstützung umfasst

Austausch und Schutzbedarf erfassen

Geschäftsmodell, technische Informationen und wirtschaftliche Unterlagen können unterschiedliche Anforderungen haben. Einseitige und gegenseitige Offenlegung werden bewusst unterschieden.

Pflichten und Ausnahmen gestalten

Nutzung, Weitergabe und Schutzmaßnahmen werden auf die Empfänger bezogen. Bereits öffentliche Informationen und zwingende Offenlegungspflichten benötigen passende Ausnahmen.

Durchführung einordnen

Zugriffskontrolle, Kennzeichnung und Rückgabe müssen praktisch umsetzbar sein. Vertragsstrafe, Laufzeit und gerichtliche Durchsetzung werden nicht ungeprüft aus einem fremden Muster übernommen.

Typische Situationen

Erstes Kooperationsgespräch

Beide Unternehmen tauschen Informationen aus, bevor ein Hauptvertrag besteht. Zweck und zulässige Nutzung werden auf diese begrenzte Gesprächsphase bezogen.

Technisches Projekt

Externe Fachleute erhalten Zugriff auf Dokumentation und Systeme. Berechtigungen und tatsächlich erforderlicher Zugang werden zusammen mit dem Vertrag betrachtet.

Investor prüft Unterlagen

Weitere Berater erhalten Informationen im Rahmen einer Prüfung. Empfängerkreis und Schutzpflichten werden nachvollziehbar in den vorgesehenen Ablauf eingebunden.

Worauf es fachlich ankommt

Redaktioneller Quellenstand: 02.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.

So gehen wir vor

  1. 01

    Informationsfluss beschreiben

    Nennen Sie Inhalte, Empfänger und den Anlass der Offenlegung.

  2. 02

    Umfang festlegen

    Einseitige oder gegenseitige Vereinbarung und weitere Prüffelder werden abgegrenzt.

  3. 03

    Entwurf abstimmen

    Pflichten, Ausnahmen und praktische Umsetzung werden besprochen.

  4. 04

    Schutz einführen

    Abschluss und passende organisatorische Maßnahmen werden aufeinander abgestimmt.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Beschreibung der auszutauschenden Informationen
  • Zweck, Parteien und vorgesehene Empfänger
  • Vorhandene NDA-Entwürfe und Hauptvertragsunterlagen
  • Geplante Zugangs- und Schutzmaßnahmen
  • Gewünschte Laufzeit sowie Rückgabe- und Löschprozesse

Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.

Leistungsumfang und Honorar

Informationsarten, Empfängerkreis und internationale Bezüge bestimmen den Aufwand. Ein NDA-Entwurf enthält keine automatische technische Sicherheitsprüfung oder Datenschutzvereinbarung. Verhandlung, Übersetzung und Maßnahmen bei einem bereits erfolgten Verstoß sind gesonderte Aufträge. Umfang und Vergütung werden vor Beginn festgelegt.

Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.

Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmen

Häufige Fragen

Schützt eine NDA jede Information automatisch?

Schutz hängt von Inhalt, Vereinbarung und tatsächlichen Umständen ab. Öffentliche Informationen und gesetzliche Offenlegungspflichten benötigen eigene Einordnung.

Brauchen beide Seiten dieselben Pflichten?

Das hängt vom Informationsfluss ab. Eine gegenseitige Regelung passt, wenn beide Seiten tatsächlich schutzbedürftige Informationen offenlegen.

Kann ich eine hohe Vertragsstrafe einsetzen?

Höhe, Auslöser und rechtliche Grenzen müssen konkret geprüft werden. Ein pauschaler Betrag bietet keine automatische Wirksamkeit.

Ist Datenschutz mit der NDA erledigt?

Nein. Personenbezogene Daten können zusätzliche Pflichten und Verträge erfordern. Der Geheimhaltungszweck ersetzt diese Prüfung nicht.

Was gilt für Berater und Beschäftigte?

Der vorgesehene Empfängerkreis und dessen Verpflichtung sollten klar geregelt sein. Unbeschränkte Weitergabe kann den Schutz praktisch schwächen.

Kann der Text rückwirkend helfen?

Bereits erfolgte Offenlegungen und mögliche bestehende Pflichten müssen konkret geprüft werden. Eine neue Vereinbarung beseitigt vergangene Risiken nicht automatisch.

Passende weitere Leistungen

Alle Themen: Verträge und B2B

DER NÄCHSTE SCHRITT

Beginnen wir mit Ihrer Situation.

Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.

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