Arbeitsrecht · DEUTSCHLAND

Kündigung prüfen lassen

Sie haben eine Kündigung erhalten und möchten wissen, ob Sie sich dagegen wehren können? Wir organisieren die Prüfung Ihrer Unterlagen und klären mit Ihnen, welches Ziel realistisch verfolgt werden soll: Weiterbeschäftigung, eine einvernehmliche Lösung oder die Sicherung offener Ansprüche.

Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.

Fristen beachten. Bei einer Kündigung zählt der Zugangstag. Für eine Kündigungsschutzklage gilt regelmäßig eine Frist von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung. Eine Anfrage über diese Website wahrt keine Frist und bestätigt noch keine Mandatsübernahme.

01

Fristen im Blick

Zugang, relevante Termine und erforderliche Schritte werden anhand Ihrer Angaben eingeordnet.

02

Eine begründete Entscheidung

Sie erhalten eine verständliche Bewertung der erkennbaren Angriffspunkte und der verbleibenden Risiken.

03

Ein abgestimmtes Vorgehen

Wir trennen die Unterlagenprüfung von einer möglichen Verhandlung oder gerichtlichen Vertretung.

Was die Unterstützung umfasst

Schreiben und Arbeitsverhältnis prüfen

Relevant sind Form, Unterzeichnung, Kündigungsfrist und Art der Kündigung. Beschäftigungsdauer, Betriebsgröße und mögliche besondere Schutzrechte beeinflussen die weitere Prüfung.

Gründe und Vorgeschichte einordnen

Arbeitsvertrag, Abmahnungen und die Kommunikation vor der Kündigung können für die Bewertung entscheidend sein. Bei betriebsbedingten, personenbedingten und verhaltensbedingten Kündigungen unterscheiden sich die Prüfungsfragen.

Ziele und Folgeansprüche zusammenführen

Offener Lohn, Urlaub, Bonus und Zeugnis werden als mögliche Folgethemen erfasst. Ein Vergleich ist nur dann sinnvoll, wenn seine wirtschaftlichen und beruflichen Folgen zu Ihren Zielen passen.

Typische Situationen

Sie wollen den Arbeitsplatz behalten

Die Prüfung richtet sich auf die Wirksamkeit der Kündigung und mögliche Weiterbeschäftigung. Eine Zahlung ersetzt dieses Ziel nicht automatisch. Auch die weitere Zusammenarbeit im Betrieb gehört zur Entscheidungsgrundlage.

Sie möchten geordnet ausscheiden

Dann stehen ein tragfähiger Vergleich, der Beendigungstermin und offene Ansprüche im Mittelpunkt. Eine Abfindung wird nicht für jede Kündigung geschuldet und kann nicht zugesagt werden.

Sie genießen möglicherweise besonderen Schutz

Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung oder eine betriebliche Funktion können zusätzliche Voraussetzungen auslösen. Teilen Sie solche Umstände bereits in der ersten Anfrage mit, ohne medizinische Unterlagen ungeschützt zu versenden.

Worauf es fachlich ankommt

Redaktioneller Quellenstand: 30.09.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.

So gehen wir vor

  1. 01

    Zugang und Ziel nennen

    Teilen Sie zuerst mit, wann Ihnen die Kündigung zugegangen ist und welche nächste Frist bekannt ist.

  2. 02

    Auftrag konkret abgrenzen

    Zuständiger Leistungserbringer, Prüfungsumfang und Honorar werden vor Beginn benannt.

  3. 03

    Bewertung erhalten

    Die vereinbarte Prüfung erläutert Angriffspunkte, Unterlagenlücken und mögliche Handlungswege.

  4. 04

    Weitere Schritte entscheiden

    Verhandlung, Klage und zusätzliche Ansprüche werden nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang übernommen.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Kündigungsschreiben einschließlich Umschlag, soweit vorhanden
  • Datum und Art des tatsächlichen Zugangs
  • Arbeitsvertrag, Nachträge und einschlägige Abmahnungen
  • Beschäftigungsbeginn, Tätigkeit und Angaben zum Betrieb
  • Informationen zu Sonderkündigungsschutz und Ihrem gewünschten Ergebnis

Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.

Leistungsumfang und Honorar

Der Aufwand hängt unter anderem von Vertragsumfang, Kündigungsart, Vorgeschichte und Zeitdruck ab. Eine reine Dokumentenprüfung, außergerichtliche Verhandlung und gerichtliche Vertretung sind unterschiedliche Aufträge. Fragen Sie außerdem nach möglichen Gerichts- und Fremdkosten sowie nach einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung. Die Vergütung wird vor der Beauftragung schriftlich abgestimmt.

Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.

Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmen

Häufige Fragen

Muss ich erst den Kündigungsgrund kennen?

Nein. Für eine erste Fristeinordnung sind das Schreiben und der Zugangstag besonders wichtig. Fehlende Informationen zu den Gründen werden im weiteren Verlauf gezielt angefordert.

Kann ich die Kündigung per E-Mail zurückweisen?

Eine Nachricht an den Arbeitgeber ersetzt eine gegebenenfalls erforderliche Klage nicht. Lassen Sie klären, welcher Schritt zur Wahrung Ihrer Rechte tatsächlich notwendig ist.

Ist eine Abfindung sicher?

Nein. Ob ein Anspruch besteht oder eine Zahlung verhandelt werden kann, hängt von den konkreten Umständen ab. Ein bestimmter Betrag oder Erfolg wird nicht versprochen.

Was gilt während der Probezeit?

Auch dann sind Form, Frist und möglicher Sonderkündigungsschutz zu prüfen. Probezeit und die Wartezeit des allgemeinen Kündigungsschutzes sind nicht identisch.

Übernimmt YUDEY mit meiner Anfrage schon den Fall?

Nein. Erst eine ausdrücklich abgestimmte Beauftragung legt fest, wer was übernimmt. Bis dahin müssen Sie laufende Fristen selbst beachten und bei Bedarf rechtzeitig befugte Hilfe suchen.

Kann der gesamte Einstieg online stattfinden?

Unterlagen und Ziele lassen sich zunächst digital abstimmen. Ob später Originale, ein persönlicher Termin oder ein Gerichtstermin nötig sind, ergibt sich aus dem Verfahren.

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DER NÄCHSTE SCHRITT

Beginnen wir mit Ihrer Situation.

Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.

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