Schreiben und Arbeitsverhältnis prüfen
Relevant sind Form, Unterzeichnung, Kündigungsfrist und Art der Kündigung. Beschäftigungsdauer, Betriebsgröße und mögliche besondere Schutzrechte beeinflussen die weitere Prüfung.
Arbeitsrecht · DEUTSCHLAND
Sie haben eine Kündigung erhalten und möchten wissen, ob Sie sich dagegen wehren können? Wir organisieren die Prüfung Ihrer Unterlagen und klären mit Ihnen, welches Ziel realistisch verfolgt werden soll: Weiterbeschäftigung, eine einvernehmliche Lösung oder die Sicherung offener Ansprüche.
Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.
Fristen beachten. Bei einer Kündigung zählt der Zugangstag. Für eine Kündigungsschutzklage gilt regelmäßig eine Frist von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung. Eine Anfrage über diese Website wahrt keine Frist und bestätigt noch keine Mandatsübernahme.
Zugang, relevante Termine und erforderliche Schritte werden anhand Ihrer Angaben eingeordnet.
Sie erhalten eine verständliche Bewertung der erkennbaren Angriffspunkte und der verbleibenden Risiken.
Wir trennen die Unterlagenprüfung von einer möglichen Verhandlung oder gerichtlichen Vertretung.
Relevant sind Form, Unterzeichnung, Kündigungsfrist und Art der Kündigung. Beschäftigungsdauer, Betriebsgröße und mögliche besondere Schutzrechte beeinflussen die weitere Prüfung.
Arbeitsvertrag, Abmahnungen und die Kommunikation vor der Kündigung können für die Bewertung entscheidend sein. Bei betriebsbedingten, personenbedingten und verhaltensbedingten Kündigungen unterscheiden sich die Prüfungsfragen.
Offener Lohn, Urlaub, Bonus und Zeugnis werden als mögliche Folgethemen erfasst. Ein Vergleich ist nur dann sinnvoll, wenn seine wirtschaftlichen und beruflichen Folgen zu Ihren Zielen passen.
Die Prüfung richtet sich auf die Wirksamkeit der Kündigung und mögliche Weiterbeschäftigung. Eine Zahlung ersetzt dieses Ziel nicht automatisch. Auch die weitere Zusammenarbeit im Betrieb gehört zur Entscheidungsgrundlage.
Dann stehen ein tragfähiger Vergleich, der Beendigungstermin und offene Ansprüche im Mittelpunkt. Eine Abfindung wird nicht für jede Kündigung geschuldet und kann nicht zugesagt werden.
Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung oder eine betriebliche Funktion können zusätzliche Voraussetzungen auslösen. Teilen Sie solche Umstände bereits in der ersten Anfrage mit, ohne medizinische Unterlagen ungeschützt zu versenden.
§ 4 KSchG knüpft die Klagefrist an den Zugang der schriftlichen Kündigung. Bei Sonderkonstellationen können weitere Regelungen relevant werden. Warten Sie deshalb nicht auf vollständige Unterlagen, bevor Sie eine möglicherweise laufende Frist fachlich klären lassen.
Amtliche Grundlage: § 4 KSchG ↗Nach § 623 BGB benötigen Kündigungen die Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Ein Scan oder eine Nachricht ist deshalb nicht einfach mit einem formgerechten Kündigungsschreiben gleichzusetzen.
Amtliche Grundlage: § 623 BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 30.09.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
Teilen Sie zuerst mit, wann Ihnen die Kündigung zugegangen ist und welche nächste Frist bekannt ist.
Zuständiger Leistungserbringer, Prüfungsumfang und Honorar werden vor Beginn benannt.
Die vereinbarte Prüfung erläutert Angriffspunkte, Unterlagenlücken und mögliche Handlungswege.
Verhandlung, Klage und zusätzliche Ansprüche werden nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang übernommen.
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Der Aufwand hängt unter anderem von Vertragsumfang, Kündigungsart, Vorgeschichte und Zeitdruck ab. Eine reine Dokumentenprüfung, außergerichtliche Verhandlung und gerichtliche Vertretung sind unterschiedliche Aufträge. Fragen Sie außerdem nach möglichen Gerichts- und Fremdkosten sowie nach einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung. Die Vergütung wird vor der Beauftragung schriftlich abgestimmt.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenNein. Für eine erste Fristeinordnung sind das Schreiben und der Zugangstag besonders wichtig. Fehlende Informationen zu den Gründen werden im weiteren Verlauf gezielt angefordert.
Eine Nachricht an den Arbeitgeber ersetzt eine gegebenenfalls erforderliche Klage nicht. Lassen Sie klären, welcher Schritt zur Wahrung Ihrer Rechte tatsächlich notwendig ist.
Nein. Ob ein Anspruch besteht oder eine Zahlung verhandelt werden kann, hängt von den konkreten Umständen ab. Ein bestimmter Betrag oder Erfolg wird nicht versprochen.
Auch dann sind Form, Frist und möglicher Sonderkündigungsschutz zu prüfen. Probezeit und die Wartezeit des allgemeinen Kündigungsschutzes sind nicht identisch.
Nein. Erst eine ausdrücklich abgestimmte Beauftragung legt fest, wer was übernimmt. Bis dahin müssen Sie laufende Fristen selbst beachten und bei Bedarf rechtzeitig befugte Hilfe suchen.
Unterlagen und Ziele lassen sich zunächst digital abstimmen. Ob später Originale, ein persönlicher Termin oder ein Gerichtstermin nötig sind, ergibt sich aus dem Verfahren.
DER NÄCHSTE SCHRITT
Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.