Kündigungsanlass prüfen
Betriebsbedingte, verhaltensbedingte und personenbedingte Gründe verlangen unterschiedliche Informationen. Die fachliche Bewertung berücksichtigt Beschäftigungsdauer, Betriebsgröße und bisherige Maßnahmen.
Arbeitsrecht · DEUTSCHLAND
Vor einer Kündigung sollten Gründe, Nachweise und der erforderliche Ablauf feststehen. Ein fertiges Schreiben allein beantwortet diese Fragen nicht. Wir strukturieren Ihre Personalentscheidung und koordinieren die fachliche Prüfung von Alternativen, Beteiligungsrechten und den notwendigen Schritten, bevor eine Erklärung ausgesprochen wird.
Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.
Fristen beachten. Bei einer außerordentlichen Kündigung können besonders kurze Fristen relevant sein. Nennen Sie den Zeitpunkt, zu dem maßgebliche Tatsachen bekannt wurden, sowie den geplanten Ausspruch. Die Erstkontakt-Anfrage ersetzt keine Fristwahrung.
Sachverhalt, erkennbare Risiken und fehlende Nachweise werden nachvollziehbar erfasst.
Beteiligungen, mögliche Zustimmungen und Vorbereitung des Zugangs werden zeitlich geordnet.
Vergütung, Urlaub, Freistellung und Zeugnis werden als getrennte Punkte im Ablaufplan ausgewiesen.
Betriebsbedingte, verhaltensbedingte und personenbedingte Gründe verlangen unterschiedliche Informationen. Die fachliche Bewertung berücksichtigt Beschäftigungsdauer, Betriebsgröße und bisherige Maßnahmen.
Möglicher Sonderkündigungsschutz und die Beteiligung eines vorhandenen Betriebsrats werden vor dem Schreiben erfasst. Fehlende Informationen zu Schutzmerkmalen erscheinen als offene Voraussetzung.
Im vereinbarten Auftrag werden Formulierung, Kündigungsfrist und ein nachvollziehbarer Zugangsvorgang vorbereitet. Eine garantierte Wirksamkeit oder ein Ausschluss späterer Klagen wird nicht versprochen.
Vorfälle und vorherige Abmahnungen werden chronologisch geprüft. Unterschiedliche oder nur pauschal dokumentierte Vorwürfe benötigen zusätzliche Klärung.
Organisatorische Entscheidung, Beschäftigungsmöglichkeiten und Auswahlfragen stehen im Vordergrund. Eine bloße Kostenersparnis beschreibt den Prüfungsbedarf nicht vollständig.
Bei einem möglichen wichtigen Grund werden Kenntnisstand und Untersuchungsablauf zeitnah erfasst. Die Bewertung darf notwendige Beteiligungen und Anhörungen nicht überspringen.
§ 102 BetrVG verlangt bei vorhandenem Betriebsrat dessen Anhörung vor jeder Kündigung. Die Prüfung erfasst nicht nur das Datum, sondern auch die mitgeteilten Gründe.
Amtliche Grundlage: § 102 BetrVG ↗§ 623 BGB verlangt für Kündigungen die Schriftform und schließt elektronische Form aus. Unterzeichnung und Zugang werden deshalb ausdrücklich in den Ablauf aufgenommen.
Amtliche Grundlage: § 623 BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 02.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
Beschreiben Sie den Grund und den bisherigen Kenntnisstand.
Sachverhaltsbewertung, Entwurf und Beteiligungsunterlagen werden konkret abgegrenzt.
Offene Nachweise, Alternativen und Beteiligungen werden vor dem Ausspruch bearbeitet.
Erklärung, Zugang und die Bearbeitung möglicher Reaktionen werden im vereinbarten Umfang vorbereitet.
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Kündigungsgrund, Umfang der Personalhistorie, Beteiligungsverfahren und Zeitdruck beeinflussen den Aufwand. Vorbereitung, Begleitung des Ausspruchs und spätere Prozessvertretung werden getrennt vereinbart. Bei mehreren Betroffenen ist zusätzlich zu klären, ob kollektive Verfahren oder weitere rechtliche Prüfungen erforderlich sind.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmen§ 623 BGB schließt die elektronische Form aus. Ein elektronisch übermittelter Entwurf ersetzt deshalb nicht einfach eine formgerechte Erklärung.
Das hängt von Kündigungsgrund und Umständen ab. Eine feste allgemeine Anzahl oder automatische Entbehrlichkeit lässt sich nicht zusagen.
Seine erforderliche Anhörung gehört vor den Ausspruch. Inhalt und Ablauf müssen zur konkreten Kündigung passen.
Ja. Auch dabei sind Frist, Form, Beteiligungen und möglicher besonderer Schutz zu beachten.
Ein Erfolg wird nicht garantiert. Die Prüfung macht Risiken und Voraussetzungen transparent, kann einen späteren Streit aber nicht ausschließen.
Nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Ein eingehendes Gerichtsschreiben sollte wegen möglicher Termine sofort gesondert mitgeteilt werden.
DER NÄCHSTE SCHRITT
Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.