Tätigkeit konkret beschreiben
Aufgaben, Kundenkontakt und Zusammenarbeit mit internen Teams werden aufgenommen. Ein klar abgegrenztes Projekt kann andere Fragen aufwerfen als eine dauerhaft ausgefüllte betriebliche Stelle.
Arbeitsrecht · DEUTSCHLAND
Die Überschrift „freier Mitarbeiter“ entscheidet nicht allein darüber, wie eine Zusammenarbeit rechtlich einzuordnen ist. Vertrag und tägliche Durchführung müssen gemeinsam betrachtet werden. Wir erfassen Aufgaben, Organisation und Entscheidungsfreiheit und koordinieren die Prüfung, ob Änderungen oder eine weitere sozialversicherungsrechtliche Statusklärung erforderlich sind.
Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.
Fristen beachten. Prüfen Sie das Modell möglichst vor Tätigkeitsbeginn. Bei einer laufenden Zusammenarbeit sind Veränderungen der tatsächlichen Durchführung wichtig. Ein neu formulierter Vertrag beseitigt mögliche frühere Risiken nicht automatisch.
Die Bewertung stellt Vertragsbedingungen den tatsächlichen Abläufen gegenüber.
Weisungsbindung und Eingliederung werden als konkrete Prüfpunkte statt als pauschaler Mustercheck erfasst.
Sie erhalten im vereinbarten Umfang Hinweise zum Vertrag und zum organisatorischen Modell.
Aufgaben, Kundenkontakt und Zusammenarbeit mit internen Teams werden aufgenommen. Ein klar abgegrenztes Projekt kann andere Fragen aufwerfen als eine dauerhaft ausgefüllte betriebliche Stelle.
Arbeitsorte, Zeiten, Weisungen, Geräte und Vertretungsmöglichkeiten werden mit der tatsächlichen Handhabung verglichen. Auch eine formal freie Zeiteinteilung ist nur ein Teil der Gesamtbetrachtung.
Vergütung, Kündigung, Nutzungsrechte und Vertraulichkeit werden geprüft. Ob ein Statusfeststellungsverfahren sinnvoll ist, benötigt eine fachliche Bewertung mit den vollständigen Umständen des Auftragsverhältnisses.
Eine Person arbeitet regelmäßig im Team und nutzt dieselben Abläufe wie Beschäftigte. Die Prüfung konzentriert sich auf Aufgaben, Weisungen und betriebliche Einbindung.
Selbstständige Organisation und wirtschaftliche Verantwortung sollen im Vertrag abgebildet werden. Aussagen zu weiteren Auftraggebern werden anhand der tatsächlichen Situation betrachtet.
Der freie Mitarbeiter arbeitet unmittelbar in der Organisation eines Kunden. Auch dessen Vorgaben und die praktische Durchführung müssen für die Statusprüfung erfasst werden.
§ 611a BGB verlangt bei der Einordnung eine Gesamtbetrachtung. Die Bezeichnung des Vertrags ist nicht allein entscheidend, wenn die tatsächliche Durchführung davon abweicht.
Amtliche Grundlage: § 611a BGB ↗§ 7a SGB IV regelt die Feststellung des Erwerbsstatus durch die Deutsche Rentenversicherung Bund. Ein solcher Verfahrensauftrag ist von einer reinen Vertragsprüfung zu unterscheiden.
Amtliche Grundlage: § 7a SGB IV ↗Redaktioneller Quellenstand: 02.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
Beschreiben Sie Tätigkeit und tatsächliche Abläufe, auch Abweichungen vom Vertrag.
Vertrag, Organisationsmodell und möglicher Verfahrensbedarf werden getrennt festgelegt.
Die vereinbarte Einordnung benennt offene Tatsachen und mögliche Anpassungen.
Vertragsüberarbeitung oder Statusverfahren werden mit eigenen Zuständigkeiten und Kosten abgestimmt.
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Vertragsumfang, Zahl der Einsatzmodelle und Beteiligung eines Kunden bestimmen den Aufwand. Eine Dokumentenprüfung kann ohne Angaben zur gelebten Zusammenarbeit keine vollständige Statusbewertung liefern. Begleitung eines DRV-Verfahrens, steuerliche Folgen und die Aufarbeitung vergangener Zeiträume sind gesonderte Aufträge.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenNein. Die tatsächliche Zusammenarbeit und alle relevanten Umstände gehören zur rechtlichen Einordnung.
Sie können relevant sein, ersetzen aber keine Gesamtprüfung des konkreten Auftragsverhältnisses.
Eine Textänderung allein verändert die frühere Durchführung nicht. Vergangene Zeiträume müssen gegebenenfalls gesondert geprüft werden.
Ja, wenn beauftragt. Bei kreativen oder technischen Leistungen sind Rechte an Arbeitsergebnissen ausdrücklich zu regeln.
Das hängt von Ausgangslage und gesetzlichen Vorgaben ab. Die Prüfung klärt, ob dieser Verfahrensweg für Ihr Modell relevant ist.
Vorgaben, Eingliederung und Zuständigkeiten im Kundenbetrieb müssen beschrieben werden. Nur der Vertrag zwischen Ihren beiden Parteien kann unvollständig sein.
DER NÄCHSTE SCHRITT
Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.