Arbeitsrecht · DEUTSCHLAND

Arbeitszeugnis prüfen lassen

Ihr Arbeitszeugnis soll Ihre tatsächliche Tätigkeit nachvollziehbar wiedergeben und Ihnen bei Bewerbungen helfen. Einzelne Formulierungen lassen sich nur im Zusammenhang mit Aufgaben, Verantwortung und dem gesamten Text bewerten. Wir prüfen diesen Zusammenhang und bereiten im vereinbarten Umfang konkrete, begründete Änderungswünsche vor.

Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.

Fristen beachten. Ausschlussfristen oder besondere Vereinbarungen können für Zeugnisansprüche relevant sein. Nennen Sie das Ende des Arbeitsverhältnisses und bereits gesetzte Antworttermine frühzeitig.

01

Vollständigkeit prüfen

Tätigkeiten, Beschäftigungsdauer und wesentliche Verantwortungsbereiche werden mit Ihren Angaben abgeglichen.

02

Widersprüche erkennen

Leistungs- und Verhaltensaussagen werden im Zusammenhang gelesen, statt nur einzelne Wörter zu benoten.

03

Korrektur gezielt verlangen

Ein konkreter Vorschlag beschreibt, welche Änderung Sie möchten und worauf sie gestützt wird.

Was die Unterstützung umfasst

Art des Zeugnisses bestimmen

Einfaches und qualifiziertes Zeugnis unterscheiden sich im Inhalt. Auch ein Zwischenzeugnis oder ein bereits im Aufhebungsvertrag vereinbarter Text muss entsprechend seinem Zweck eingeordnet werden.

Tätigkeit und Bewertung abgleichen

Fehlende Führungsverantwortung, falsche Daten oder widersprüchliche Aussagen werden getrennt behandelt. Für bessere Leistungsbewertungen sind nachvollziehbare Hinweise auf die tatsächliche Arbeit hilfreich.

Änderungsfassung vorbereiten

Auf Wunsch entsteht eine kommentierte Fassung oder eine priorisierte Korrekturliste. Der Auftrag legt fest, ob nur der Text geprüft oder auch eine begründete Aufforderung an den Arbeitgeber erstellt wird.

Typische Situationen

Neue Bewerbung steht an

Sie wollen wissen, ob der Text Ihre bisherige Position korrekt abbildet. Dafür werden Aufgabenprofil und berufliches Ziel in die Textprüfung einbezogen.

Aufgaben fehlen

Das Zeugnis nennt lediglich eine allgemeine Stellenbezeichnung. Projektverantwortung, Kundenbetreuung oder Personalführung werden anhand Ihrer Unterlagen ergänzt und fachlich bewertet.

Vergleich enthält Zeugnisregelung

Nach einer Beendigung gibt es bereits eine Vereinbarung zur Bewertung. Der tatsächliche Text wird mit dieser Vereinbarung abgeglichen, ohne deren Inhalt zu unterstellen.

Worauf es fachlich ankommt

Redaktioneller Quellenstand: 02.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.

So gehen wir vor

  1. 01

    Text und Ziel nennen

    Teilen Sie mit, ob es um Fehler, Vollständigkeit oder eine abweichende Bewertung geht.

  2. 02

    Prüfung eingrenzen

    Umfang einer Textanalyse und einer möglichen Neufassung werden festgelegt.

  3. 03

    Änderungen erläutern

    Sie erhalten nachvollziehbare Punkte mit Bezug zu Tätigkeiten und Unterlagen.

  4. 04

    Korrektur abstimmen

    Eine Aufforderung oder weitere Durchsetzung benötigt den vereinbarten zusätzlichen Auftrag.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Vollständiges Zeugnis mit Datum und Unterschrift
  • Arbeitsvertrag und Stellenbeschreibung
  • Zwischenzeugnisse und vereinbarte Zeugnisregelungen
  • Übersicht über Aufgaben, Projekte und Verantwortung
  • Bisherige Korrekturwünsche und Antwort des Arbeitgebers

Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.

Leistungsumfang und Honorar

Zeugnislänge, Zahl der streitigen Aussagen und eine vorhandene Vergleichsregelung bestimmen den Prüfungsaufwand. Textanalyse, vollständiger Formulierungsvorschlag und Kommunikation mit dem Arbeitgeber sind unterschiedliche Leistungen. Eine bestimmte Note oder Schlussformel wird nicht als sicherer Anspruch versprochen.

Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.

Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmen

Häufige Fragen

Kann jedes Wort einer Note zugeordnet werden?

Eine isolierte Wortliste reicht für die Bewertung nicht aus. Zusammenhang, Vollständigkeit und tatsächliche Tätigkeit müssen gemeinsam betrachtet werden.

Brauche ich ein qualifiziertes Zeugnis?

Ein qualifiziertes Zeugnis enthält zusätzlich Aussagen zu Leistung und Verhalten. Ob Sie es verlangen und für Ihr Ziel nutzen möchten, wird beim Einstieg geklärt.

Ist ein elektronisches Zeugnis zulässig?

§ 109 GewO ermöglicht elektronische Form mit Einwilligung des Arbeitnehmers. Ein beliebiger Scan beantwortet die Frage der erforderlichen Form nicht vollständig.

Kann ich fehlende Aufgaben ergänzen lassen?

Tatsächliche, wesentliche Aufgaben sollten nachvollziehbar belegt werden. Eine Erweiterung um nie ausgeübte Tätigkeiten gehört nicht zu einem passenden Vorschlag.

Prüfen Sie auch Zwischenzeugnisse?

Ja, im vereinbarten Umfang. Anlass, aktuelles Aufgabenprofil und mögliche Auswirkungen auf ein späteres Endzeugnis werden berücksichtigt.

Reicht meine Unzufriedenheit für eine bessere Bewertung?

Für streitige Leistungsangaben kann eine belastbare Tatsachengrundlage entscheidend sein. Die Prüfung unterscheidet subjektiven Wunsch und belegbaren Änderungsbedarf.

Passende weitere Leistungen

Alle Themen: Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

DER NÄCHSTE SCHRITT

Beginnen wir mit Ihrer Situation.

Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.

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