Steuern & Buchhaltung · DEUTSCHLAND

Laufende Buchhaltung

Verlässliche Monatszahlen beginnen bei einem funktionierenden Belegprozess. Wir strukturieren mit Ihnen die laufende Buchhaltung: Welche Unterlagen werden wann bereitgestellt, wer beantwortet Rückfragen und welche Auswertungen benötigen Sie? Jahresabschluss und steuerliche Beratung werden dabei ausdrücklich getrennt vereinbart.

Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.

01

Ein klarer Belegfluss

Ablage, Eingang und Rückfragen erhalten feste Zuständigkeiten und nachvollziehbare Abläufe.

02

Abgestimmte laufende Zahlen

Bankbewegungen, Rechnungen und offene Posten werden im vereinbarten Umfang bearbeitet.

03

Saubere fachliche Übergabe

Steuerberatende und abschlusserstellende Stellen erhalten die abgestimmten Daten statt ungeordneter Einzelnachrichten.

Was die Unterstützung umfasst

Ist-Zustand und System erfassen

Rechtsform, Geschäftstätigkeit, Belegmenge, Zahlungswege und bisherige Software bestimmen den Prozess. Private Zahlungen, Bargeschäfte und mehrere Zahlungsanbieter werden früh als mögliche Fehlerquellen sichtbar.

Laufende Bearbeitung vereinbaren

Je nach Auftrag geht es um beleggestützte Buchungen, Zahlungsabgleich, offene Posten und die Aufbereitung monatlicher Auswertungen. Kontierung und steuerlich anspruchsvolle Einzelfragen werden nach Zuständigkeit abgestimmt.

Datenübergabe und Schnittstellen definieren

Eine laufende Belegbearbeitung ist nicht automatisch eine Umsatzsteuererklärung, ein Jahresabschluss oder eine steuerliche Gestaltungsberatung. Welche Person diese Leistungen befugt erbringt, muss vor Beginn feststehen.

Typische Situationen

Sie gründen gerade eine GmbH oder UG

Schon vor den ersten Umsätzen können Rechnungen und Auslagen entstehen. Ein vereinbarter Prozess ab der Gründungsphase vermeidet späteres Suchen und fehlende Belege.

Sie verkaufen über mehrere Onlinekanäle

Zahlungsanbietergebühren, Erstattungen und Sammelüberweisungen müssen nachvollziehbar zugeordnet werden. Die Bankzahlung allein bildet den einzelnen Geschäftsvorfall häufig nicht vollständig ab.

Sie wechseln den bisherigen Dienstleister

Anfangsbestände, offene Posten, Exporte und Zugriffsrechte werden zum Übergabestichtag abgestimmt. Ein Wechsel ohne vollständige Daten kann doppelte Bearbeitung und Lücken verursachen.

Worauf es fachlich ankommt

Redaktioneller Quellenstand: 30.09.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.

So gehen wir vor

  1. 01

    Prozessaufnahme

    Wir erfassen Belegmenge, Systeme, Rückstände und gewünschte Auswertungen.

  2. 02

    Verantwortlichkeiten vereinbaren

    Bearbeitungsumfang, Übergabetermine und befugte Leistungserbringer werden festgehalten.

  3. 03

    Arbeitsweise einrichten

    Ablage und Rückfragen werden mit Ihrem Unternehmen abgestimmt; Zugänge nur über geeignete Wege.

  4. 04

    Regelmäßig abstimmen

    Offene Fragen und Datenübergaben werden im vereinbarten Rhythmus nachvollziehbar bearbeitet.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Rechtsform, Geschäftstätigkeit und Geschäftsjahr
  • Ungefähre monatliche Belegzahl und Zahlungswege
  • Angaben zu verwendeter Software und verfügbaren Exporten
  • Letzte abgestimmte Bestände und offene Posten
  • Kontakt der bestehenden Steuerberatung, falls vorhanden
  • Liste von Rückständen und bekannten wiederkehrenden Problemen

Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.

Leistungsumfang und Honorar

Ein Angebot richtet sich nach Belegmenge, Zahlungswegen, Datenqualität, Zusatzaufgaben und Bearbeitungsrhythmus. Rückstände oder ein Dienstleisterwechsel sind häufig gesonderte Projekte. Laufende Lohnarbeiten, Jahresabschluss und Steuererklärungen dürfen nicht stillschweigend als inklusive angenommen werden. Erst nach einer Prozessaufnahme lässt sich der tatsächliche Umfang transparent vereinbaren.

Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.

Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmen

Häufige Fragen

Ist Buchhaltung dasselbe wie Steuerberatung?

Nein. Leistungsumfang und Befugnisse unterscheiden sich. Laufende Bearbeitung, Erklärungen, Abschluss und Beratung werden ausdrücklich getrennt zugeordnet.

Welche Software muss ich verwenden?

Die vorhandenen Systeme und geeignete Exportmöglichkeiten werden zunächst aufgenommen. Eine konkrete Software oder Schnittstelle wird erst nach Prüfung zugesagt.

Können fehlende Monate aufgearbeitet werden?

Ja, eine Aufarbeitung lässt sich gesondert vereinbaren. Dafür werden Zeitraum, fehlende Nachweise und bereits bearbeitete Bestände abgegrenzt.

Erhalte ich monatliche Auswertungen?

Art, Inhalt und Rhythmus der Auswertungen gehören in die Leistungsvereinbarung. Eine Kennzahl ist nur so verlässlich wie die zugrunde liegenden vollständigen Daten.

Ist die Umsatzsteuervoranmeldung enthalten?

Sie wird nicht automatisch aus einer allgemeinen Buchhaltungsbeschreibung abgeleitet. Zuständigkeit und zulässige Leistung werden mit der befugten Stelle vereinbart.

Wie werden vertrauliche Belege übermittelt?

Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter oder vollständigen sensiblen Datenbestände. Ablage, Zugriffe und geeigneter Übertragungsweg werden vor der Bearbeitung abgestimmt.

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Alle Themen: Buchhaltung und Belegprozesse

DER NÄCHSTE SCHRITT

Beginnen wir mit Ihrer Situation.

Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.

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