Eingänge und Systeme erfassen
Postfächer, Papierbelege, Portale und Kasseninformationen werden aufgenommen. Besonders strukturierte elektronische Rechnungen benötigen einen passenden Umgang mit den ursprünglichen Dateien.
Steuern & Buchhaltung · DEUTSCHLAND
Rechnungen liegen im E-Mail-Postfach, auf Papier und in verschiedenen Portalen. Eine digitale Ablage soll daraus einen verlässlichen Belegfluss machen. Wir erfassen Ihre Eingänge und koordinieren einen organisatorischen Ablauf, der Zuständigkeit, Vollständigkeit und die Übergabe an Ihre Buchhaltung nachvollziehbar verbindet.
Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.
Fristen beachten. Löschen Sie Originaldateien und bisherige Belege nicht vor abgestimmter Prüfung der Aufbewahrung. Eine neue Ordnerstruktur allein belegt keine vollständige Erfüllung aller steuerlichen Anforderungen.
Eingangswege und zuständige Personen werden in einem konkreten Ablauf beschrieben.
Beleg, Zahlung und Freigabe erhalten einen nachvollziehbaren Bezug.
Dateiformate und Austausch mit der buchführenden Stelle werden aufeinander abgestimmt.
Postfächer, Papierbelege, Portale und Kasseninformationen werden aufgenommen. Besonders strukturierte elektronische Rechnungen benötigen einen passenden Umgang mit den ursprünglichen Dateien.
Sammeln, Prüfen, Freigeben und Übergeben werden klar zugeordnet. Ein einheitlicher Name hilft bei der Suche, ersetzt aber nicht den Nachweis der ursprünglichen Beleginformationen.
Änderungen, fehlende Belege und Zugriffsrechte werden organisatorisch geregelt. Die steuerliche Bewertung des Verfahrens und technische Implementierung werden nach Bedarf als eigene Fachaufgaben abgegrenzt.
Belege gehen über unterschiedliche Kanäle ein. Der Ablauf legt fest, wer Informationen ergänzt und wie eine Ausgabe rechtzeitig zugeordnet wird.
Neben sichtbaren Dokumenten können strukturierte Dateien vorhanden sein. Originaldaten und spätere Darstellung werden bewusst unterschieden.
Bankbewegungen lassen sich nicht zu allen Belegen zuordnen. Eine übersichtliche Rückfragenliste verbindet fehlende Informationen mit verantwortlichen Personen.
§ 146 AO enthält Anforderungen an geordnete Aufzeichnungen und erkennbare Änderungen. Der Prozess muss deshalb mehr leisten als beliebiges Umbenennen und Überschreiben von Dateien.
Amtliche Grundlage: § 146 AO ↗§ 14 UStG unterscheidet strukturierte elektronische Rechnungen von sonstigen Rechnungen. Ein PDF ist nicht allein wegen elektronischer Übermittlung bereits das gesetzlich beschriebene strukturierte Format.
Amtliche Grundlage: § 14 UStG ↗Redaktioneller Quellenstand: 02.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
Nennen Sie Systeme, Eingänge und typische Probleme.
Organisatorischer Ablauf, Dokumentation und zusätzliche Fachprüfung werden abgegrenzt.
Zuständigkeit, Format und Rückfragenweg werden gemeinsam festgelegt.
Die vereinbarte Struktur und ihre Anwendung werden nachvollziehbar übergeben.
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Zahl der Systeme, Belegwege und benötigten Übergaben bestimmt den Aufwand. Organisatorische Planung, technische Einrichtung und steuerliche Verfahrensprüfung sind unterschiedliche Leistungen. Softwarelizenzen und Datenmigration werden separat betrachtet. Eine pauschale Zusage vollständiger Rechtskonformität wird nicht aus einer Ordnerstruktur abgeleitet.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenEr kann Teil des Ablaufs sein. Vollständigkeit, Zugriffe, Änderungen und Aufbewahrung müssen zusätzlich passend geregelt werden.
Das sollte erst nach Prüfung der konkreten Belege und des abgestimmten Verfahrens entschieden werden. Die Ablageberatung gibt keine pauschale Vernichtungsfreigabe.
Die gesetzliche strukturierte elektronische Rechnung ist von anderen elektronischen Formaten zu unterscheiden. Originalformat und Verarbeitung werden gezielt erfasst.
Bestehende Systeme und Anforderungen werden berücksichtigt. Ein Softwarewechsel ist kein automatischer Bestandteil der Prozessgestaltung.
Laufende Bearbeitung ist ein separater Auftrag mit eigener Befugnis- und Qualifikationsprüfung.
Ein Rückfragenprozess wird vereinbart. Fehlende Nachweise werden sichtbar gemacht und nicht durch erfundene Buchungsinformationen ersetzt.
DER NÄCHSTE SCHRITT
Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.