Objekt und Unterlagen prüfen
Grundbuchbezug, Zubehör und vorhandene Rechte werden mit dem Vertrag abgeglichen. Bei Eigentumswohnungen können Teilungserklärung und Gemeinschaftsunterlagen zusätzlich entscheidend sein.
Immobilien & Wohnen · DEUTSCHLAND
Ein Immobilienkaufvertrag verbindet einen hohen Kaufpreis mit zahlreichen Bedingungen. Vor der Beurkundung sollten Objekt, Zahlung und Übergabe nachvollziehbar geregelt sein. Wir organisieren eine Prüfung aus Ihrer ausdrücklich vereinbarten Käufer- oder Verkäuferposition und koordinieren konkrete Fragen oder Änderungswünsche zum vollständigen Entwurf.
Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.
Fristen beachten. Nennen Sie Notartermin und vorhandene Bindungen frühzeitig. Finanzierung, technische Prüfung und Vertragsprüfung müssen zeitlich zusammenpassen. Die Website-Anfrage ersetzt keine notarielle Beurkundung oder gesonderte Finanzierungsentscheidung.
Objekt, Belastungen und Zahlungsmechanismus werden auf Ihren geplanten Erwerb oder Verkauf bezogen.
Übergabe, Haftung und offene Unterlagen werden in einer verständlichen Liste erfasst.
Konkrete Rückfragen und vereinbarte Änderungen werden vor dem Abschluss abgestimmt.
Grundbuchbezug, Zubehör und vorhandene Rechte werden mit dem Vertrag abgeglichen. Bei Eigentumswohnungen können Teilungserklärung und Gemeinschaftsunterlagen zusätzlich entscheidend sein.
Fälligkeit, Sicherung, Besitzübergang und laufende Kosten müssen zusammenpassen. Ein gewünschter Einzugstermin ist nicht ohne Weiteres mit Eigentumsübergang oder Kaufpreisfälligkeit identisch.
Bekannte Mängel, vereinbarte Eigenschaften und offene Verpflichtungen werden betrachtet. Technische Begutachtung, Bewertung und Steuerberatung werden als eigene Aufgaben abgegrenzt.
Vertrag und WEG-Unterlagen müssen miteinander verbunden werden. Beschlüsse oder offene Maßnahmen können zusätzlich zur reinen Vertragsprüfung relevant sein.
Bestehende Mietverhältnisse und deren Unterlagen beeinflussen die Planung. Der Kaufvertrag wird nicht als automatische Möglichkeit zum sofortigen Einzug dargestellt.
Zahlung und weitere Nutzung sollen zeitlich abgestimmt werden. Kosten, Risiko und Rückgabe werden im Entwurf konkret betrachtet.
§ 311b BGB verlangt für Verpflichtungen zum Erwerb oder zur Übertragung von Grundstückseigentum notarielle Beurkundung. Die vorbereitende Prüfung ersetzt diesen Abschluss nicht.
Amtliche Grundlage: § 311b BGB ↗§ 433 BGB bildet einen Ausgangspunkt der Käufer- und Verkäuferpflichten. Besondere Immobilienregelungen werden am konkreten Entwurf und den Objektunterlagen geprüft.
Amtliche Grundlage: § 433 BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 02.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
Teilen Sie Käufer- oder Verkäuferrolle sowie den geplanten Abschluss mit.
Vertrag, Objektunterlagen und zusätzliche Fachfragen werden abgegrenzt.
Bedingungen, Risiken und konkrete Rückfragen werden nachvollziehbar beschrieben.
Änderungen und offene Entscheidungen werden vor der Beurkundung koordiniert.
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Objektart, Anlagen und besondere Vertragsbedingungen bestimmen den Aufwand. Notar, Grundbuch, Gutachten und Steuerberatung haben eigene Kosten und Zuständigkeiten. Eine rechtliche Prüfung enthält keine bautechnische Zustandsbewertung oder Finanzierungszusage. Weitere Verhandlung und Abwicklung werden gesondert vereinbart.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenNein. Vorbereitung und notarielle Beurkundung sind verschiedene Aufgaben. Der Vertrag wird im vorgesehenen notariellen Ablauf abgeschlossen.
Eine technische Untersuchung benötigt geeignete Fachleute und einen eigenen Auftrag. Rechtliche Textprüfung ersetzt keine Besichtigung oder Begutachtung.
Bei einer Eigentumswohnung können Teilungserklärung, Beschlüsse und Abrechnungen entscheidend sein. Der gewünschte Umfang wird ausdrücklich festgelegt.
Mietverhältnisse und Unterlagen müssen konkret betrachtet werden. Ein Kauf bedeutet nicht automatisch freie Verfügung über die Nutzung.
Änderungswünsche können vorbereitet werden. Zustimmung der anderen Seite und Umsetzung im notariellen Text müssen gesondert abgestimmt werden.
Nur wenn vereinbart. Fälligkeit, Übergabe und weitere Kommunikation können einen zusätzlichen Begleitungsauftrag benötigen.
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Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.