Abrechnungsebenen erfassen
Gesamtabrechnung, Einzelabrechnung und Vermögensbericht werden nicht als identische Dokumente behandelt. Die Prüfung beginnt beim Abrechnungsjahr und tatsächlich vorgelegten Umfang.
Immobilien & Wohnen · DEUTSCHLAND
Eine Hausgeldabrechnung verbindet Gemeinschaftskosten, Ihren Anteil und bereits gezahlte Vorschüsse. Für eine Prüfung müssen diese Ebenen nachvollziehbar zusammenpassen. Wir ordnen Abrechnung und Beschlussunterlagen und koordinieren die fachliche Bewertung der Zahlen sowie möglicher offener Belegfragen.
Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.
Fristen beachten. Bei bereits gefasstem Beschluss können die kurzen Anfechtungsfristen des WEG relevant sein. Nennen Sie Beschlussdatum und Zahlungsanforderung sofort. Eine Rückfrage zur Abrechnung wahrt keine gerichtliche Frist.
Gesamtwerte, Einzelanteil und geleistete Vorschüsse werden nachvollziehbar verglichen.
Kostenarten und angewandte Schlüssel werden mit den verfügbaren Grundlagen abgeglichen.
Belegfragen, Zahlungsdifferenzen und Beschlussprüfung werden als getrennte Punkte erläutert.
Gesamtabrechnung, Einzelabrechnung und Vermögensbericht werden nicht als identische Dokumente behandelt. Die Prüfung beginnt beim Abrechnungsjahr und tatsächlich vorgelegten Umfang.
Gemeinschaftsordnung, Beschlüsse und Vorschüsse helfen, Ihren Anteil zu verstehen. Eine Abweichung zwischen Hausgeld und mietrechtlichen Nebenkosten ist nicht automatisch ein Rechenfehler.
Nachschuss oder Anpassung von Vorschüssen stehen im Zusammenhang mit dem Beschluss. Belegeinsicht, Korrektur und mögliche Anfechtung werden nach ihrer jeweiligen Aufgabe getrennt eingeordnet.
Die Einzelabrechnung wird mit Vorschüssen und Kostenanteil verglichen. Ursache kann eine Änderung der Kosten, Verteilung oder Zahlungszuordnung sein.
Die Prüfung braucht den angewandten Schlüssel und seine rechtliche Grundlage. Ein bloßer Vergleich mit der Nachbarwohnung kann unvollständig sein.
Hausgeld und umlagefähige Betriebskosten sind verschiedene Ebenen. Die WEG-Prüfung ersetzt keine eigenständige Mietnebenkostenabrechnung.
§ 28 WEG regelt unter anderem Jahresabrechnung und die Entscheidung über Nachschüsse oder Anpassung von Vorschüssen. Zahlenwerk und Beschluss werden deshalb miteinander verbunden.
Amtliche Grundlage: § 28 WEG ↗§ 45 WEG enthält die Fristen einer Anfechtungsklage. Eine laufende Zahlenprüfung hält diese Fristen nicht automatisch an.
Amtliche Grundlage: § 45 WEG ↗Redaktioneller Quellenstand: 02.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
Teilen Sie Abrechnungszeitraum, Nachzahlung und bekannte Termine mit.
Zahlen, Belege und mögliche Beschlussprüfung werden einzeln festgelegt.
Anteile, Zahlungen und offene Fragen werden nachvollziehbar zusammengeführt.
Rückfrage, Belegprüfung oder gerichtlicher Schritt werden gesondert abgestimmt.
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Abrechnungsumfang, Kostenarten und Qualität der Belege bestimmen den Aufwand. Prüfung einer Einzelabrechnung und vollständige Prüfung des Gemeinschaftsbestands sind unterschiedliche Leistungen. Belegeinsicht, Beschlussanfechtung und mietrechtliche Abrechnung werden zusätzlich vereinbart. Honorar und konkretes Ergebnis stehen vor Beginn fest.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenNein. Gemeinschaftskosten und mietrechtliche Umlage haben unterschiedliche Grundlagen. Eine vermietete Wohnung benötigt getrennte Betrachtung.
Für das Verständnis Ihres Anteils ist sie häufig relevant. Einzelwerte sollten nicht ohne Bezug zum Gesamtbestand geprüft werden.
Sie dienen dem Abgleich der bereits geleisteten Zahlungen. Kostenanteil und Zahlung sind verschiedene Größen.
Der relevante Beschluss und dessen Datum müssen konkret betrachtet werden. Eine Zahlungsanforderung ist nicht automatisch der allgemeine Fristbeginn.
Vorhandener Vermögensbericht und zugehörige Unterlagen können einbezogen werden. Der gewünschte Umfang wird ausdrücklich vereinbart.
Nein. Die Abrechnungsprüfung hat einen bestimmten Zeitraum und Umfang. Eine umfassende Verwaltungsprüfung wäre ein eigener Auftrag.
DER NÄCHSTE SCHRITT
Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.