Arbeitsrecht · DEUTSCHLAND

Aufhebungsvereinbarung erstellen

Eine einvernehmliche Beendigung benötigt mehr als einen Austrittstermin und eine Zahlung. Offene Ansprüche, Arbeitsmittel, Freistellung und Zeugnis sollten zusammen geregelt werden. Wir erfassen die beabsichtigte Lösung und koordinieren einen verständlichen Entwurf, der die wesentlichen Entscheidungen und verbleibenden Abstimmungsfragen offenlegt.

Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.

Fristen beachten. Eine Vereinbarung sollte erst nach Prüfung vollständig unterzeichnet werden. Bestehende Kündigungs- oder Gerichtstermine bleiben gesondert relevant. Die Zustimmung der anderen Seite darf nicht unterstellt werden.

01

Eckpunkte ordnen

Beendigungsdatum, Vergütung und Freistellung werden in einer abgestimmten Themenliste festgehalten.

02

Entwurf erhalten

Die beauftragte Fassung berücksichtigt Restansprüche und Bedingungen der vorgeschlagenen Einigung.

03

Umsetzung vorbereiten

Rückgabe, Abrechnung und Zeugnis erhalten nachvollziehbare Zuständigkeiten und Termine.

Was die Unterstützung umfasst

Wirtschaftliche Lösung erfassen

Abfindung, variable Vergütung und Restzahlungen werden getrennt betrachtet. Zahlungsfälligkeit und mögliche Bedingungen sollen für beide Seiten nachvollziehbar sein.

Zeit bis zum Austritt regeln

Arbeitsleistung, Freistellung, Urlaub und Zwischenverdienst müssen zueinander passen. Eine Übergabe kann andere Anforderungen haben als ein sofortiger Abschied aus dem Betrieb.

Abwicklung vollständig planen

Zeugnis, Vertraulichkeit, Arbeitsmittel und mögliche Ausgleichsklauseln werden in den Entwurf aufgenommen. Auswirkungen auf Sozialleistungen und steuerliche Folgen erfordern je nach Situation zusätzliche Fachprüfung.

Typische Situationen

Geordneter Wechsel

Ein Mitarbeiter möchte früher zu einem neuen Arbeitgeber wechseln. Übergabe und Entlassung aus bisherigen Pflichten werden mit dem gewünschten Termin abgestimmt.

Konflikt soll einvernehmlich enden

Beide Seiten prüfen eine Beendigung ohne weiteren Streit. Der Entwurf benennt präzise, welche Ansprüche erfasst werden und welche ausdrücklich offenbleiben.

Führungskraft verlässt das Unternehmen

Bonus, Vertraulichkeit und Zugang zu Unternehmensdaten benötigen besondere Abstimmung. Bestehende Sondervereinbarungen werden nicht einfach durch eine Standardklausel ersetzt.

Worauf es fachlich ankommt

Redaktioneller Quellenstand: 02.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.

So gehen wir vor

  1. 01

    Eckpunkte mitteilen

    Nennen Sie Anlass, Zeitplan und die bereits besprochenen Bedingungen.

  2. 02

    Auftrag abgrenzen

    Entwurf, Überarbeitung und Verhandlung werden als eigene Leistungen vereinbart.

  3. 03

    Fassung abstimmen

    Offene wirtschaftliche und organisatorische Entscheidungen werden geklärt.

  4. 04

    Abschluss vorbereiten

    Formgerechte Unterzeichnung und anschließende Umsetzung werden geplant.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Arbeitsvertrag und Zusatzvereinbarungen
  • Gewünschtes Enddatum und vorgeschlagene Zahlungen
  • Urlaubs-, Überstunden- und Bonusübersicht
  • Bestehende Kündigung, Angebote oder Vergleichsentwürfe
  • Liste der Arbeitsmittel und gewünschte Zeugnisregelung

Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.

Leistungsumfang und Honorar

Zahl der offenen Ansprüche, Sondervereinbarungen und Überarbeitungsrunden bestimmt den Aufwand. Ein erster Entwurf enthält keine unbegrenzte Verhandlung. Steuerliche Beratung, sozialrechtliche Einordnung und spätere Durchsetzung der Vereinbarung werden nur im zusätzlich vereinbarten Umfang übernommen.

Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.

Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmen

Häufige Fragen

Kann der Mitarbeiter zur Unterschrift verpflichtet werden?

Eine einvernehmliche Beendigung setzt die entsprechende Zustimmung voraus. Der Entwurf allein bewirkt keinen Austritt.

Reicht eine digitale Unterschrift?

Für Auflösungsverträge gilt § 623 BGB. Elektronische Form ersetzt die gesetzlich geforderte Schriftform nicht.

Müssen wir eine Abfindung anbieten?

Eine Zahlung ist ein möglicher Verhandlungspunkt. Ob bereits eine besondere Verpflichtung besteht, muss gesondert geprüft werden.

Kann Resturlaub durch Freistellung erledigt werden?

Das hängt von der konkreten Gestaltung und den Umständen ab. Urlaub und Freistellung sollten ausdrücklich aufeinander abgestimmt werden.

Ist eine umfassende Ausgleichsklausel sinnvoll?

Ihr Umfang muss zu den bekannten Ansprüchen und dem Verhandlungsziel passen. Unklare Pauschalformulierungen können spätere Auslegungsfragen verursachen.

Erstellen Sie auch ein Zeugnis?

Eine Zeugnisregelung oder ein eigener Entwurf kann vereinbart werden. Der Umfang wird vor Beginn ausdrücklich festgelegt.

Passende weitere Leistungen

Alle Themen: Arbeitsrecht für Arbeitgeber

DER NÄCHSTE SCHRITT

Beginnen wir mit Ihrer Situation.

Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.

Anfrage stellen