Privatpersonen · DEUTSCHLAND

Erbquote feststellen

Sie wissen nicht, welcher Anteil am Nachlass Ihnen zusteht? Wir organisieren die Feststellung der Erbquote anhand der Familienverhältnisse und maßgeblichen Verfügungen. Gesetzliche Erbfolge, testamentarische Quote und Pflichtteil werden getrennt betrachtet. Ziel ist eine nachvollziehbare Herleitung statt einer Vermutung aus der Zahl der Angehörigen.

Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.

Fristen beachten. Nennen Sie alle bekannten Testamente, Ausschlagungen und früheren Erbfälle. Bei Auslandsbezug wird zuerst die anwendbare Rechtsordnung geprüft. Eine Quote sollte nicht als Grundlage einer Vermögensverteilung verwendet werden, solange wesentliche Familien- oder Dokumentenangaben fehlen.

01

Beteiligte erfassen

Familienstand und relevante Erklärungen werden dokumentiert.

02

Grundlage bestimmen

Gesetzliche und testamentarische Erbfolge werden abgegrenzt.

03

Quote herleiten

Anteil und offene Nachweisfragen werden dargestellt.

Was die Unterstützung umfasst

Familienlage vollständig aufnehmen

Verwandtschaft, Adoption, vorverstorbene Personen und Ehe werden chronologisch beschrieben. Fehlende Urkunden bleiben als offene Punkte erkennbar. Eine Familienübersicht aus Erinnerung ersetzt nicht jeden erforderlichen Nachweis.

Verfügungen und Änderungen prüfen

Testament, Erbvertrag und Ausschlagung werden gemeinsam gelesen. Gegenstandszuweisungen sind nicht automatisch eindeutige Erbquoten. Mehrere Erbfälle können verschiedene Vermögen und Personenkreise betreffen.

Nachweis und Verwendung klären

Berechnete Quote, Erbnachweis und tatsächlicher Wert sind unterschiedliche Ergebnisse. Eine Quote bedeutet nicht, dass jeder Gegenstand sofort allein anteilig genutzt werden darf. Erbschein und Auseinandersetzung werden gesondert vereinbart.

Typische Situationen

Ein Kind ist vor dem Erblasser gestorben

Abkömmlinge und familienrechtliche Angaben werden geprüft. Bloße Zählung der lebenden Kinder kann die Quote verfehlen.

Der Ehegatte erbt neben Kindern

Ehe- und Güterstand werden aufgenommen. Eine universelle Ehegattenquote wird nicht unterstellt.

Ein Testament weist verschiedene Gegenstände zu

Gesamttext und Vermögensstruktur werden betrachtet. Zuweisung und Quote benötigen gegebenenfalls Auslegung.

Worauf es fachlich ankommt

Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.

So gehen wir vor

  1. 01

    Familie beschreiben

    Nennen Sie Beteiligte und bekannte Erklärungen.

  2. 02

    Grundlagen sammeln

    Nachweise und Verfügungen werden geordnet.

  3. 03

    Anteil herleiten

    Rechtslage und offene Fragen werden verbunden.

  4. 04

    Nachweis vorbereiten

    Weitere Anträge oder Verteilung werden vereinbart.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Familienstammbaum mit Urkunden
  • Testamente und Erbverträge
  • Ehe- und Güterstandsunterlagen
  • Ausschlagungen und Erbnachweise
  • Chronologie weiterer Erbfälle

Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.

Leistungsumfang und Honorar

Familienzweige, Verfügungen und Auslandsbezug bestimmen den Aufwand. Urkundenbeschaffung und Nachlassverfahren sind gesonderte Leistungen. Zuständigkeit und Honorar werden vor Beginn benannt. Eine gerichtliche Bestätigung wird nicht allein durch eine Berechnung garantiert.

Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.

Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmen

Häufige Fragen

Erben alle Angehörigen gleich viel?

Nein. Verwandtschaft, Ehe und Verfügungen bestimmen die Ausgangslage. Eine reine Personenanzahl genügt nicht.

Ist der Pflichtteil meine Erbquote?

Nein. Anspruch und Erbenstellung sind zu unterscheiden. Beide werden getrennt berechnet.

Brauche ich alle Urkunden?

Der notwendige Nachweisumfang wird benannt. Fehlende Angaben bleiben als ungeklärt erkennbar.

Gilt deutsches Recht bei jedem Nachlass?

Nicht automatisch. Internationale Anknüpfung wird vorher gesondert geprüft.

Darf ich mit der Quote schon Sachen mitnehmen?

Verfügung und Erbengemeinschaft sind zu beachten. Eine Quote ersetzt keine erforderliche Abstimmung.

Enthält die Feststellung den Erbschein?

Nur bei ausdrücklich vereinbartem Auftrag. Herleitung und gerichtlicher Nachweis sind getrennte Leistungen.

Passende weitere Leistungen

Alle Themen: Erbrecht und Erbfolge

DER NÄCHSTE SCHRITT

Beginnen wir mit Ihrer Situation.

Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.

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