Privatpersonen · DEUTSCHLAND

Erbauseinandersetzungsvertrag erstellen

Die Miterben möchten den Nachlass einvernehmlich verteilen? Wir organisieren die Vorbereitung eines Erbauseinandersetzungsvertrags anhand des vollständigen Bestands. Vermögen, Verbindlichkeiten und Ausgleichszahlungen werden gemeinsam geregelt. Eine Liste mit gewünschten Gegenständen reicht nicht immer für eine wirksame und praktisch umsetzbare Vereinbarung.

Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.

Fristen beachten. Nennen Sie Verkaufs- oder Übertragungstermine und bekannte Nachlassschulden. Vermögen soll nicht verteilt werden, ohne verbleibende Verpflichtungen zu berücksichtigen. Immobilien, Erbteile und bestimmte weitere Inhalte können notarielle Form verlangen.

01

Nachlassbestand abstimmen

Gegenstände, Werte und Schulden werden erfasst.

02

Verteilung gestalten

Zuweisung und Ausgleich erhalten klare Bedingungen.

03

Umsetzung planen

Form, Zahlungen und Registerschritte werden verbunden.

Was die Unterstützung umfasst

Gemeinsame Ausgangslage feststellen

Erben, Quoten und Verfügungsmöglichkeiten werden geprüft. Vermächtnisse und Testamentsvollstreckung können die Verteilung beeinflussen. Offene Wertfragen werden benannt statt durch eine gewünschte Ausgleichssumme verdeckt.

Regelungen vollständig formulieren

Gegenstände, Zahlung, Übergabe und verbleibende Kosten werden beschrieben. Verbindlichkeiten und mögliche Nachforderungen brauchen Zuständigkeit. Freistellung im Innenverhältnis beendet nicht automatisch Ansprüche außenstehender Gläubiger.

Form und Vollzug koordinieren

Notarielle Anforderungen und technische Übertragung werden abgestimmt. Bank- oder Grundbuchumsetzung folgt eigenen Voraussetzungen. Steuerliche Prüfung, Bewertung und streitige Durchsetzung werden gesondert vereinbart.

Typische Situationen

Ein Miterbe übernimmt die Immobilie

Wert, Finanzierung und Ausgleich werden verbunden. Notarielle Form wird vor Unterschrift geklärt.

Ein unbekannter Gläubiger meldet sich später

Nachlauf und Rückgriff brauchen vertragliche Regeln. Eine Verteilung beseitigt keine Forderung automatisch.

Nicht alle Gegenstände sind verkäuflich

Sachzuweisung und Alternativen werden beschrieben. Eine reine Geldrechnung kann den tatsächlichen Bestand verfehlen.

Worauf es fachlich ankommt

Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.

So gehen wir vor

  1. 01

    Verteilung erläutern

    Nennen Sie Beteiligte und gewünschte Zuweisung.

  2. 02

    Bestand abstimmen

    Werte und Verpflichtungen werden dokumentiert.

  3. 03

    Vertrag vorbereiten

    Ausgleich und Vollzug werden geregelt.

  4. 04

    Abschluss koordinieren

    Form und weitere Fachschritte werden vereinbart.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Erbnachweise und Quoten
  • Nachlass- und Schuldenübersicht
  • Bewertungen und Aufteilungsvorschlag
  • Grundstücksunterlagen
  • Zahlungsplan und offene Forderungen

Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.

Leistungsumfang und Honorar

Beteiligte, Vermögensarten und Verhandlungsbedarf bestimmen den Aufwand. Notar, Bewertung und Steuern sind gesonderte Positionen. Zuständigkeit und Honorar werden vor Beginn bestätigt. Zustimmung sämtlicher Beteiligter wird nicht garantiert.

Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.

Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmen

Häufige Fragen

Braucht jede Vereinbarung einen Notar?

Inhalt und Übertragungsart werden geprüft. Immobilien und Erbteile können eigene Formanforderungen auslösen.

Kann ein Erbe allein den Nachlass verteilen?

Befugnis und Erbengemeinschaft sind zu beachten. Eine Einzelentscheidung ersetzt keine erforderliche Mitwirkung.

Enden Nachlassschulden durch die Aufteilung?

Nicht automatisch. Außenhaftung und interne Freistellung sind unterschiedliche Fragen.

Wie wird der Ausgleich berechnet?

Vereinbarte Werte, Quoten und Zuweisungen werden verbunden. Ungeprüfte Schätzungen bleiben als solche erkennbar.

Ist die Grundbuchänderung enthalten?

Sie wird ausdrücklich abgegrenzt und mit zuständigen Stellen koordiniert.

Prüfen Sie auch steuerliche Folgen?

Eine befugte Fachprüfung kann gesondert vereinbart werden. Vertragsentwurf ist keine automatische Steuerberatung.

Passende weitere Leistungen

Alle Themen: Erbrecht und Erbfolge

DER NÄCHSTE SCHRITT

Beginnen wir mit Ihrer Situation.

Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.

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