Was die Unterstützung umfasst
Gemeinsame Ausgangslage feststellen
Erben, Quoten und Verfügungsmöglichkeiten werden geprüft. Vermächtnisse und Testamentsvollstreckung können die Verteilung beeinflussen. Offene Wertfragen werden benannt statt durch eine gewünschte Ausgleichssumme verdeckt.
Regelungen vollständig formulieren
Gegenstände, Zahlung, Übergabe und verbleibende Kosten werden beschrieben. Verbindlichkeiten und mögliche Nachforderungen brauchen Zuständigkeit. Freistellung im Innenverhältnis beendet nicht automatisch Ansprüche außenstehender Gläubiger.
Form und Vollzug koordinieren
Notarielle Anforderungen und technische Übertragung werden abgestimmt. Bank- oder Grundbuchumsetzung folgt eigenen Voraussetzungen. Steuerliche Prüfung, Bewertung und streitige Durchsetzung werden gesondert vereinbart.
Typische Situationen
Ein Miterbe übernimmt die Immobilie
Wert, Finanzierung und Ausgleich werden verbunden. Notarielle Form wird vor Unterschrift geklärt.
Ein unbekannter Gläubiger meldet sich später
Nachlauf und Rückgriff brauchen vertragliche Regeln. Eine Verteilung beseitigt keine Forderung automatisch.
Nicht alle Gegenstände sind verkäuflich
Sachzuweisung und Alternativen werden beschrieben. Eine reine Geldrechnung kann den tatsächlichen Bestand verfehlen.
Worauf es fachlich ankommt
Auseinandersetzung einordnen
§ 2042 BGB betrifft die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Bestehende Grenzen werden im Einzelfall geprüft.
Amtliche Grundlage: § 2042 BGB ↗Immobilienform berücksichtigen
§ 311b BGB ist bei Verpflichtungen zur Grundstücksübertragung relevant. Der Vertragsinhalt bestimmt den Formbedarf.
Amtliche Grundlage: § 311b BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Verteilung erläutern
Nennen Sie Beteiligte und gewünschte Zuweisung.
- 02
Bestand abstimmen
Werte und Verpflichtungen werden dokumentiert.
- 03
Vertrag vorbereiten
Ausgleich und Vollzug werden geregelt.
- 04
Abschluss koordinieren
Form und weitere Fachschritte werden vereinbart.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Erbnachweise und Quoten
- Nachlass- und Schuldenübersicht
- Bewertungen und Aufteilungsvorschlag
- Grundstücksunterlagen
- Zahlungsplan und offene Forderungen
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Beteiligte, Vermögensarten und Verhandlungsbedarf bestimmen den Aufwand. Notar, Bewertung und Steuern sind gesonderte Positionen. Zuständigkeit und Honorar werden vor Beginn bestätigt. Zustimmung sämtlicher Beteiligter wird nicht garantiert.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Braucht jede Vereinbarung einen Notar?
Inhalt und Übertragungsart werden geprüft. Immobilien und Erbteile können eigene Formanforderungen auslösen.
Kann ein Erbe allein den Nachlass verteilen?
Befugnis und Erbengemeinschaft sind zu beachten. Eine Einzelentscheidung ersetzt keine erforderliche Mitwirkung.
Enden Nachlassschulden durch die Aufteilung?
Nicht automatisch. Außenhaftung und interne Freistellung sind unterschiedliche Fragen.
Wie wird der Ausgleich berechnet?
Vereinbarte Werte, Quoten und Zuweisungen werden verbunden. Ungeprüfte Schätzungen bleiben als solche erkennbar.
Ist die Grundbuchänderung enthalten?
Sie wird ausdrücklich abgegrenzt und mit zuständigen Stellen koordiniert.
Prüfen Sie auch steuerliche Folgen?
Eine befugte Fachprüfung kann gesondert vereinbart werden. Vertragsentwurf ist keine automatische Steuerberatung.