Privatpersonen · DEUTSCHLAND

Nachlassschulden begrenzen

Nach einem Erbfall melden sich Gläubiger oder der Nachlass scheint überschuldet? Wir organisieren die Prüfung Ihrer Haftungsposition. Nachlassvermögen und eigenes Vermögen werden in der Bestandsaufnahme getrennt. Ausschlagung, Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz sind unterschiedliche Wege mit eigenen Voraussetzungen.

Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.

Fristen beachten. Nennen Sie Erbfallkenntnis, bereits erfolgte Erklärungen und Gläubigertermine sofort. Ausschlagungs- und Verfahrensfragen können dringlich sein. Zahlen oder verteilen Sie Vermögen nicht ohne Einordnung der möglichen Folgen für weitere Gläubiger und Haftung.

01

Bestand erfassen

Vermögen und Forderungen werden geordnet.

02

Haftungsposition prüfen

Annahme und mögliche Begrenzung werden abgegrenzt.

03

Verfahrensweg vorbereiten

Erklärung, Antrag und Reaktion erhalten Zuständigkeit.

Was die Unterstützung umfasst

Erwerb und Handlungen aufnehmen

Erbnachweise, Ausschlagung und bisherige Verfügungen werden chronologisch betrachtet. Ein einzelner Gegenstand oder Kontoauszug beschreibt nicht den gesamten Nachlass. Eigene und Nachlasszahlungen bleiben unterscheidbar.

Forderungen belastbar prüfen

Gläubiger, Grundlage, Betrag und Fälligkeit werden erfasst. Behauptete und titulierte Forderungen haben unterschiedlichen Prüfbedarf. Vermögenswerte und Verwertung werden nicht nur auf Basis optimistischer Verkaufsschätzungen bilanziert.

Begrenzungsinstrument auswählen

Voraussetzungen und Folgen möglicher Nachlassverfahren werden erklärt. Ein Antrag garantiert nicht allein jede gewünschte Begrenzung. Eigene Haftungstatbestände, laufende Klagen und Insolvenzvertretung sind gesonderte Prüffragen.

Typische Situationen

Nach Annahme wird ein Kredit entdeckt

Vertrag und Erklärungsstand werden gelesen. Bereits erfolgte Annahme beendet nicht jede weitere Schutzprüfung.

Mehrere Gläubiger verlangen sofort Zahlung

Gesamtbestand und Reihenfolge werden aufgenommen. Einzelzahlung darf andere Verpflichtungen nicht verdecken.

Im Nachlass ist kaum verwertbares Vermögen

Tatsächlicher Bestand wird dokumentiert. Passender Verfahrensweg braucht eine konkrete Prüfung.

Worauf es fachlich ankommt

Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.

So gehen wir vor

  1. 01

    Lage sofort nennen

    Beschreiben Sie Kenntnis und Forderungen.

  2. 02

    Auftrag abgrenzen

    Ausschlagung und Haftungsfragen werden getrennt.

  3. 03

    Bestand prüfen

    Vermögen und Verbindlichkeiten werden verbunden.

  4. 04

    Maßnahmen vereinbaren

    Anträge und Vertretung erhalten konkreten Umfang.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Erbfall- und Kenntnisdaten
  • Erbnachweise und bisherige Erklärungen
  • Vermögens- und Schuldenübersicht
  • Gläubigerbriefe und Titel
  • Bereits erfolgte Zahlungen oder Übertragungen

Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.

Leistungsumfang und Honorar

Gläubigerzahl, Vermögenslage und Verfahren bestimmen das Honorar. Gericht und Insolvenzvertretung sind gesonderte Leistungen. Zuständigkeit wird vor Beginn bestätigt. Vollständiger Schutz des Privatvermögens wird nicht ohne Voraussetzungen zugesagt.

Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.

Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmen

Häufige Fragen

Ist meine Haftung immer auf den Nachlass begrenzt?

Nicht automatisch. Erbenstellung und mögliche Begrenzungsinstrumente sind zu prüfen.

Kann ich nach Annahme noch handeln?

Weitere Möglichkeiten und etwaige Anfechtung werden gesondert eingeordnet. Fristen sind sofort relevant.

Soll ich den ersten Gläubiger sofort bezahlen?

Bestand und Folgen werden vorher geprüft. Einzelzahlungen können weitere Fragen auslösen.

Ist Nachlassverwaltung dasselbe wie Insolvenz?

Nein. Voraussetzungen und Ablauf unterscheiden sich.

Erledigt die Verteilung alle Schulden?

Nein. Verbindlichkeiten müssen gesondert berücksichtigt werden.

Ist ein Gerichtsantrag enthalten?

Nur bei bestätigtem Auftrag. Eine Anfrage allein löst kein Verfahren aus.

Passende weitere Leistungen

Alle Themen: Erbrecht und Erbfolge

DER NÄCHSTE SCHRITT

Beginnen wir mit Ihrer Situation.

Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.

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