Was die Unterstützung umfasst
Erwerb und Handlungen aufnehmen
Erbnachweise, Ausschlagung und bisherige Verfügungen werden chronologisch betrachtet. Ein einzelner Gegenstand oder Kontoauszug beschreibt nicht den gesamten Nachlass. Eigene und Nachlasszahlungen bleiben unterscheidbar.
Forderungen belastbar prüfen
Gläubiger, Grundlage, Betrag und Fälligkeit werden erfasst. Behauptete und titulierte Forderungen haben unterschiedlichen Prüfbedarf. Vermögenswerte und Verwertung werden nicht nur auf Basis optimistischer Verkaufsschätzungen bilanziert.
Begrenzungsinstrument auswählen
Voraussetzungen und Folgen möglicher Nachlassverfahren werden erklärt. Ein Antrag garantiert nicht allein jede gewünschte Begrenzung. Eigene Haftungstatbestände, laufende Klagen und Insolvenzvertretung sind gesonderte Prüffragen.
Typische Situationen
Nach Annahme wird ein Kredit entdeckt
Vertrag und Erklärungsstand werden gelesen. Bereits erfolgte Annahme beendet nicht jede weitere Schutzprüfung.
Mehrere Gläubiger verlangen sofort Zahlung
Gesamtbestand und Reihenfolge werden aufgenommen. Einzelzahlung darf andere Verpflichtungen nicht verdecken.
Im Nachlass ist kaum verwertbares Vermögen
Tatsächlicher Bestand wird dokumentiert. Passender Verfahrensweg braucht eine konkrete Prüfung.
Worauf es fachlich ankommt
Nachlassverfahren einordnen
§ 1975 BGB betrifft Haftungsbeschränkung durch bestimmte Nachlassverfahren. Voraussetzungen und Verfahrensstand sind entscheidend.
Amtliche Grundlage: § 1975 BGB ↗Verteilung getrennt behandeln
§ 2042 BGB betrifft die Auseinandersetzung. Eine gewünschte Verteilung ersetzt keine Prüfung offener Verbindlichkeiten.
Amtliche Grundlage: § 2042 BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Lage sofort nennen
Beschreiben Sie Kenntnis und Forderungen.
- 02
Auftrag abgrenzen
Ausschlagung und Haftungsfragen werden getrennt.
- 03
Bestand prüfen
Vermögen und Verbindlichkeiten werden verbunden.
- 04
Maßnahmen vereinbaren
Anträge und Vertretung erhalten konkreten Umfang.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Erbfall- und Kenntnisdaten
- Erbnachweise und bisherige Erklärungen
- Vermögens- und Schuldenübersicht
- Gläubigerbriefe und Titel
- Bereits erfolgte Zahlungen oder Übertragungen
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Gläubigerzahl, Vermögenslage und Verfahren bestimmen das Honorar. Gericht und Insolvenzvertretung sind gesonderte Leistungen. Zuständigkeit wird vor Beginn bestätigt. Vollständiger Schutz des Privatvermögens wird nicht ohne Voraussetzungen zugesagt.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Ist meine Haftung immer auf den Nachlass begrenzt?
Nicht automatisch. Erbenstellung und mögliche Begrenzungsinstrumente sind zu prüfen.
Kann ich nach Annahme noch handeln?
Weitere Möglichkeiten und etwaige Anfechtung werden gesondert eingeordnet. Fristen sind sofort relevant.
Soll ich den ersten Gläubiger sofort bezahlen?
Bestand und Folgen werden vorher geprüft. Einzelzahlungen können weitere Fragen auslösen.
Ist Nachlassverwaltung dasselbe wie Insolvenz?
Nein. Voraussetzungen und Ablauf unterscheiden sich.
Erledigt die Verteilung alle Schulden?
Nein. Verbindlichkeiten müssen gesondert berücksichtigt werden.
Ist ein Gerichtsantrag enthalten?
Nur bei bestätigtem Auftrag. Eine Anfrage allein löst kein Verfahren aus.