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Nachlassverzeichnis prüfen

Ein Nachlassverzeichnis liegt vor, doch wichtige Konten, Schenkungen oder Verbindlichkeiten erscheinen unklar? Wir organisieren die Prüfung seiner Grundlage und der dargestellten Positionen. Pflichtteilsbezogene Auskunft, gemeinsame Bestandsaufnahme und andere Verzeichnisse sind zu unterscheiden. Ziel ist ein konkreter Lückenkatalog, der weitere Auskunft oder Bewertung gezielt vorbereitet.

Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.

Fristen beachten. Nennen Sie Erbfall, Ihre Rolle und laufende gerichtliche Termine. Ein Verzeichnis und die Zahlung eines Anspruchs sind unterschiedliche Schritte. Eine Nachfrage oder Anfrage an YUDEY sichert nicht automatisch jede Auskunfts- oder Zahlungsfrist.

01

Verzeichnisart einordnen

Ihre Rolle und rechtliche Grundlage bestimmen den Prüfungsrahmen.

02

Positionen nachvollziehen

Vermögen, Schulden und ergänzende Angaben werden getrennt betrachtet.

03

Gezielte Ergänzungen vorbereiten

Offene Werte und Belege werden konkret statt pauschal beanstandet.

Was die Unterstützung umfasst

Rolle und Auskunftsgrundlage klären

Testament, Erbnachweise und bisherige Forderung werden gelesen. Ein Miterbe und eine pflichtteilsberechtigte Person haben nicht automatisch denselben Anspruch. Gewünschte Art der Auskunft wird vor weiteren Schritten zugeordnet.

Bestand und Nachweise abgleichen

Konten, Immobilien, Beteiligungen und Schulden werden mit dem beschriebenen Stichtag verbunden. Bekannte frühere Übertragungen werden als eigene Prüfposition erfasst. Die juristische Dokumentenprüfung ersetzt keine verdeckte Vermögenssuche oder sachverständige Bewertung.

Ergänzung und weitere Ansprüche trennen

Fehlende Positionen, Form und notwendige Wertklärung werden markiert. Schreiben oder weitere Rechtsverfolgung kann vereinbart werden. Die Feststellung einer Lücke bedeutet nicht automatisch, dass ein bestimmter Zahlungsbetrag bereits feststeht.

Typische Situationen

Ein bekanntes Konto fehlt

Vorhandene Hinweise werden mit Stichtag und Kontoinhaber abgeglichen. Eine Vermutung wird nicht als gesichertes Guthaben eingesetzt. Die Rückfrage sollte konkret beschreiben, welche Position ungeklärt ist.

Ein Haus wird nur mit grobem Schätzwert genannt

Bestand und Bewertung sind verschiedene Aufgaben. Wir markieren Datum und Grundlage des Werts. Ob ein Gutachten nötig ist, wird gesondert geklärt.

Schenkungen werden nicht erwähnt

Zeitpunkt und vorhandene Unterlagen werden aufgenommen. Welche Relevanz sie haben, hängt vom konkreten Anspruch ab. Eine pauschale Addition aller familiären Zahlungen wäre keine belastbare Prüfung.

Worauf es fachlich ankommt

Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.

So gehen wir vor

  1. 01

    Verzeichnis und Rolle nennen

    Beschreiben Sie Erbfall und konkrete Lücke.

  2. 02

    Prüfung vereinbaren

    Bestand, Form und Bewertung werden abgegrenzt.

  3. 03

    Positionen vergleichen

    Sie erhalten konkrete Rückfragen und Nachweisbedarf.

  4. 04

    Weitere Auskunft vorbereiten

    Schreiben oder Vertretung wird im bestätigten Auftrag übernommen.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Vollständiges Verzeichnis und Anlagen
  • Testament und Ihre Rolle
  • Bisherige Auskunftsschreiben
  • Hinweise auf fehlende Vermögenspositionen
  • Bewertungs- und Schuldennachweise

Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.

Leistungsumfang und Honorar

Nachlassumfang, Qualität der Anlagen und Streitstand beeinflussen den Aufwand. Notarielle Tätigkeiten, Gutachten und Zahlungsklage sind nicht automatisch enthalten. Honorar und befugte Zuständigkeit werden vor Beginn vereinbart. Eine vollständige Auffindung sämtlicher Vermögenswerte oder ein bestimmter Auszahlungsbetrag wird nicht garantiert.

Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.

Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmen

Häufige Fragen

Hat jeder Erbe denselben Auskunftsanspruch?

Rolle und Anspruchsgrundlage unterscheiden sich. Eine pflichtteilsbezogene Vorschrift darf nicht ungeprüft auf jede Person in einer Erbengemeinschaft übertragen werden.

Ist ein notarisches Verzeichnis immer nötig?

Voraussetzungen und Ziel werden konkret geprüft. Art der Auskunft und zusätzlicher Aufwand werden vor dem nächsten Schritt ausdrücklich abgegrenzt.

Sind Werte damit schon bestätigt?

Ein aufgeführter Betrag braucht gegebenenfalls eine passende Bewertungsgrundlage. Bestand und Wertprüfung sind getrennte Aufgaben; ein Verzeichnis ersetzt nicht automatisch ein Gutachten.

Wie zeige ich eine Lücke?

Benennen Sie Position, Hinweis und Stichtag möglichst konkret. Vorhandene Dokumente helfen mehr als eine allgemeine Vermutung, es müsse noch weiteres Vermögen geben.

Werden alle Schenkungen addiert?

Relevanz und zeitliche Zuordnung hängen vom Anspruch ab. Frühere Übertragungen werden aufgenommen, aber nicht ohne rechtliche Prüfung zu einem sicheren Zusatzbetrag summiert.

Ist die Pflichtteilsberechnung enthalten?

Nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Ein Verzeichnisprüfung und die anschließende Berechnung oder Zahlungsforderung sind unterschiedliche Leistungsumfänge.

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Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.

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