Erbgrundlage und Nachlass aufnehmen
Testament, Erbnachweise und bekannte Vermögenswerte werden erfasst. Eine behauptete Quote wird nicht ungeprüft übernommen. Schulden und laufende Verträge gehören neben den Vermögenswerten zur Bestandsaufnahme.
Privatpersonen · DEUTSCHLAND
Mehrere Personen haben geerbt und Entscheidungen über Konto, Immobilie oder Verkauf kommen nicht voran? Wir organisieren die rechtliche Aufnahme der Erbengemeinschaft. Erbquote, Eigentum am Nachlass und Verwaltung werden getrennt betrachtet. Ziel ist eine nachvollziehbare Grundlage für gemeinsame Entscheidungen oder die Vertretung Ihrer ausdrücklich vereinbarten Position.
Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.
Fristen beachten. Sichern Sie Nachlassunterlagen und laufende Kosten. Erbanteil und Eigentum an einem einzelnen Gegenstand sind nicht automatisch gleichzusetzen. Vor Alleinverfügung oder Unterschrift sollten Befugnis und Interessenkonflikte konkret geklärt werden.
Erben, Quoten, Vermögen und Schulden werden geordnet.
Laufende Verwaltung und spätere Verteilung werden unterschieden.
Einigung und weitere Vertretung erhalten einen klaren Umfang.
Testament, Erbnachweise und bekannte Vermögenswerte werden erfasst. Eine behauptete Quote wird nicht ungeprüft übernommen. Schulden und laufende Verträge gehören neben den Vermögenswerten zur Bestandsaufnahme.
Zahlungen, Nutzung und gewünschte Maßnahmen werden dokumentiert. Unterschiedliche Interessen werden sichtbar gemacht. Vor dem Auftrag wird geklärt, ob eine Person vertreten oder eine gemeinsame Gestaltung mit allen Beteiligten vereinbart werden soll.
Teilung, Verkauf und mögliche Vereinbarung werden anhand des Bestands betrachtet. Immobilien, Bewertungen und steuerliche Folgen brauchen gegebenenfalls zusätzliche Stellen. Notarielle Aufgaben und gerichtliche Konflikte sind nicht automatisch Bestandteil der ersten Aufnahme.
Nutzung, Kosten und vorhandene Absprachen werden dokumentiert. Eine pauschale Ausgleichszahlung wird nicht ohne Grundlage angesetzt. Verwaltung und spätere Verteilung bleiben unterschiedliche Fragen.
Quoten, offene Verbindlichkeiten und bestehende Nachweise werden geprüft. Der Kontostand allein erklärt nicht den frei verteilbaren gesamten Nachlass. Offene Kosten müssen sichtbar bleiben.
Ziele und konkrete Einwendungen werden geordnet. Eine Einigung kann vorbereitet werden. Ein Verkauf oder eine Teilung wird nicht allein durch diese Beratungsaufnahme zugesagt.
§ 2032 BGB beschreibt die Erbengemeinschaft. Der Anteil am Nachlass bedeutet nicht automatisch Alleineigentum an einzelnen Gegenständen.
Amtliche Grundlage: § 2032 BGB ↗§ 2042 BGB betrifft die Auseinandersetzung. Bestand, Verbindlichkeiten und besondere Voraussetzungen sind konkret zu prüfen.
Amtliche Grundlage: § 2042 BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
Beschreiben Sie Beteiligte, Nachlass und gewünschte Entscheidung.
Vertretung, Interessenkonflikte und gemeinsame Gestaltung werden abgegrenzt.
Sie erhalten eine priorisierte Übersicht offener Fragen.
Vereinbarung, Verhandlung oder Vertretung wird ausdrücklich bestätigt.
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Zahl der Erben, Bestand und Konfliktgrad bestimmen den Aufwand. Bewertung, Notar und steuerliche Prüfung sind zusätzliche Leistungen. Vor Beginn werden Honorar, Ergebnis und befugte Zuständigkeit benannt. Eine schnelle Teilung oder Zustimmung sämtlicher Miterben wird nicht garantiert.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenDie Quote am Nachlass ist nicht automatisch Eigentum an einem bestimmten Einzelgegenstand. Bestand und gewünschte Aufteilung müssen rechtlich konkret eingeordnet werden.
Rolle und mögliche Interessenkonflikte werden vor Beginn geklärt. Eine gemeinsame Anfrage bestätigt keine automatische Vertretung gegenläufiger Interessen.
Verbindlichkeiten, Nachlasskosten und weitere Grundlagen werden zuerst geprüft. Eine Kontosumme allein zeigt nicht automatisch einen frei verfügbaren Verteilungsbetrag.
Eigentumsnachweise, Nutzung und Kosten werden aufgenommen. Bewertung, Verkauf und notarielle Umsetzung benötigen zusätzliche Prüfung und klare Zuständigkeiten.
Welche Nachweise erforderlich sind, hängt vom konkreten Geschäft und vorhandenen Dokumenten ab. Ein pauschaler Antrag ist nicht automatisch der erste notwendige Schritt.
Nur bei ausdrücklich vereinbartem Umfang. Eine Bestandsaufnahme enthält keine automatische Vertragsgestaltung oder notarielle Umsetzung.
DER NÄCHSTE SCHRITT
Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.