Was die Unterstützung umfasst
Nachlasslage aufnehmen
Todesfall, bekannte Angehörige und vorhandene Verfügungen werden erfasst. Wohnung, Vermögenswerte, Versicherungen und laufende Verpflichtungen können einen Sicherungsbedarf begründen. Fehlende Information wird nicht als feststehende Erbenlosigkeit behandelt.
Rechtlichen Weg prüfen
Nachlasspflegschaft, Verwaltung und Testamentsvollstreckung haben unterschiedliche Aufgaben. Umfang und Voraussetzungen werden nach der konkreten Lage geprüft. Die Bestellung bleibt eine Entscheidung des zuständigen Gerichts.
Unterlagen und Anregung vorbereiten
Bekannte Tatsachen, drohende Nachteile und mögliche Ansprüche werden strukturiert. Bei Gläubigeranliegen werden Grundlage und verfolgter Anspruch gesondert betrachtet. Vertretung im Verfahren und spätere Tätigkeit als Pfleger sind eigenständige Aufträge.
Typische Situationen
Eine Wohnung muss gesichert werden
Gefahr, Zuständigkeit und berechtigte Maßnahmen werden geprüft.
Erben sind noch nicht festgestellt
Ermittlungsstand und gerichtlicher Bedarf werden aufgenommen.
Ein Gläubiger möchte seinen Anspruch verfolgen
Anspruch und möglicher Antrag werden gesondert eingeordnet.
Worauf es fachlich ankommt
Sicherung und Pflegschaft einordnen
§ 1960 BGB betrifft Nachlasssicherung. Anlass und erforderlicher Wirkungskreis werden konkret geprüft.
Amtliche Grundlage: § 1960 BGB ↗Gläubigeranliegen unterscheiden
§ 1961 BGB betrifft Nachlasspflegschaft auf Gläubigerantrag. Voraussetzungen und Anspruch werden gesondert geprüft.
Amtliche Grundlage: § 1961 BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Lage schildern
Unklarheit und drohender Nachteil werden erfasst.
- 02
Zuständigkeit prüfen
Nachlassgericht und vorhandene Verfahren werden geklärt.
- 03
Maßnahme einordnen
Voraussetzungen und Umfang werden untersucht.
- 04
Unterlagen vorbereiten
Gerichtliche Anregung oder Antrag wird abgestimmt.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Sterbeurkunde und letzte Anschrift
- Bekannte Angehörige
- Testament und Gerichtspost
- Nachlassübersicht und Gefahrennachweise
- Forderungsunterlagen bei Gläubigeranliegen
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Dringlichkeit, Nachlassumfang und Verfahrensauftrag bestimmen den Aufwand. Gerichtskosten, Pflegervergütung und spätere Anspruchsdurchsetzung werden gesondert eingeordnet. Umfang und Honorar werden vor Beginn bestätigt. Eine Bestellung oder bestimmte Entscheidung wird nicht zugesagt.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Bestellt YUDEY den Nachlasspfleger?
Die Bestellung erfolgt durch das zuständige Gericht.
Ist Pflegschaft gleich Nachlassverwaltung?
Aufgaben und Voraussetzungen werden getrennt betrachtet.
Muss jeder ungeklärte Nachlass einen Pfleger bekommen?
Sicherungsbedarf und gesetzliche Voraussetzungen werden geprüft.
Kann ein Gläubiger einen Antrag stellen?
Anspruch und Voraussetzungen werden konkret eingeordnet.
Darf ich vorab Nachlasswerte verkaufen?
Verfügungsbefugnis muss zuerst geklärt werden.
Sind spätere Streitverfahren enthalten?
Vertretung und Anspruchsdurchsetzung werden gesondert vereinbart.