Was die Unterstützung umfasst
Gesetzlichen Maßstab anwenden
Wir nehmen den behaupteten Vorgang und Zusammenhang mit dem Erblasser auf. Enterbung, Pflichtteilsentziehung und Erbunwürdigkeit sind eigene Fragen. Ein allgemeiner moralischer Vorwurf ersetzt keine gesetzliche Voraussetzung.
Nachweise und Vorgeschichte betrachten
Strafrechtliche Unterlagen, Urkunden und belegbare Aussagen werden ausgewertet. Ein Ermittlungsverfahren ist nicht ohne Weiteres ein abschließender Beweis. Mögliche Verzeihung und Veränderungen an der Verfügung sind zusätzliche Prüfpunkte.
Wirkung und Klage planen
Eigene Berechtigung und mögliche Erbfolge werden betrachtet. Erklärung, Strafverfahren und zivilrechtliche Durchsetzung werden nicht gleichgesetzt. Vertretung wird nur nach bestätigtem Auftrag und geklärter Zuständigkeit übernommen.
Typische Situationen
Ein Testament soll gefälscht worden sein
Dokumentenbestand und konkrete Anhaltspunkte werden gesichert. Ein Echtheitsgutachten kann gesondert erforderlich sein.
Es gibt einen strafrechtlichen Vorwurf
Verfahrensstand und tatsächliche Feststellungen werden gelesen. Vorwurf und nachgewiesene Tat werden getrennt.
Die Familie streitet über langjährige Vernachlässigung
Geschehen und gesetzlicher Grund werden verglichen. Schlechte Beziehung allein wird nicht als Erbunwürdigkeit dargestellt.
Worauf es fachlich ankommt
Gesetzliche Gründe prüfen
§ 2339 BGB enthält Gründe für Erbunwürdigkeit. Der konkrete Vorgang muss sich rechtlich einordnen lassen.
Amtliche Grundlage: § 2339 BGB ↗Anfechtungsfragen unterscheiden
§ 2078 BGB betrifft bestimmte Testamentsanfechtungen. Ein Angriff auf die Verfügung ist nicht automatisch derselbe Weg.
Amtliche Grundlage: § 2078 BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Sachverhalt benennen
Beschreiben Sie konkrete Handlung und Zeitpunkt.
- 02
Prüfweg auswählen
Erbunwürdigkeit und andere Fragen werden getrennt.
- 03
Nachweise bewerten
Berechtigung und Tatsachen werden verbunden.
- 04
Verfahren vereinbaren
Klage und Fachgutachten werden gesondert beauftragt.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Testament und Erbnachweise
- Chronologie mit Kenntnisdatum
- Vorhandene Originalurkunden
- Strafrechtliche Schreiben und Feststellungen
- Zeugenangaben und bisherige Erklärungen
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Beweisumfang und Verfahrenslage bestimmen den Aufwand. Strafvertretung und Gutachten sind gesonderte Leistungen. Honorar und Fachzuständigkeit werden vor Beginn bestätigt. Ausschluss einer Person von der Erbfolge wird nicht zugesagt.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Reicht eine schlechte Beziehung?
Nein. Gesetzliche Gründe brauchen konkrete Tatsachen. Moralische Bewertung ersetzt diese Prüfung nicht.
Ist Enterbung dasselbe?
Nein. Eine testamentarische Entscheidung und Erbunwürdigkeit haben unterschiedliche Voraussetzungen.
Genügt eine Strafanzeige?
Sie ersetzt keine notwendige zivilrechtliche Durchsetzung. Verfahrensstand und Tatsachen werden geprüft.
Muss ich selbst erbberechtigt sein?
Eigene Anfechtungsberechtigung und Wirkung werden konkret eingeordnet. Ein bloßes Interesse genügt nicht automatisch.
Kann Verzeihung relevant sein?
Vorgeschichte und rechtliche Bedeutung werden geprüft. Alle bekannten Erklärungen sollen vorgelegt werden.
Wird das Testament technisch untersucht?
Ein erforderliches Gutachten ist gesondert zu vereinbaren. Die rechtliche Prüfung ist keine automatische Forensik.