Privatpersonen · DEUTSCHLAND

Erbunwürdigkeit prüfen

Sie vermuten schwerwiegendes Verhalten einer erbbegünstigten Person gegenüber dem Erblasser oder dessen Testament? Wir organisieren die Prüfung möglicher Erbunwürdigkeit. Das Gesetz nennt besondere Gründe; familiäre Enttäuschung oder fehlende Pflege reichen nicht automatisch. Ziel ist eine belegbare Einordnung vor einer weitreichenden rechtlichen Behauptung.

Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.

Fristen beachten. Nennen Sie Erbfall, Kenntniszeitpunkt und laufende Verfahren. Fristen und erforderlicher Klageweg werden sofort gesondert geprüft. Sichern Sie vorhandene legale Belege, statt Vorwürfe öffentlich zu verbreiten oder Originalunterlagen zu verändern.

01

Vorwurf eingrenzen

Konkretes Verhalten und gesetzlicher Grund werden verglichen.

02

Belege ordnen

Eigene Wahrnehmung und Vermutungen werden getrennt.

03

Verfahrensbedarf bestimmen

Berechtigung, Frist und mögliche Klage werden geprüft.

Was die Unterstützung umfasst

Gesetzlichen Maßstab anwenden

Wir nehmen den behaupteten Vorgang und Zusammenhang mit dem Erblasser auf. Enterbung, Pflichtteilsentziehung und Erbunwürdigkeit sind eigene Fragen. Ein allgemeiner moralischer Vorwurf ersetzt keine gesetzliche Voraussetzung.

Nachweise und Vorgeschichte betrachten

Strafrechtliche Unterlagen, Urkunden und belegbare Aussagen werden ausgewertet. Ein Ermittlungsverfahren ist nicht ohne Weiteres ein abschließender Beweis. Mögliche Verzeihung und Veränderungen an der Verfügung sind zusätzliche Prüfpunkte.

Wirkung und Klage planen

Eigene Berechtigung und mögliche Erbfolge werden betrachtet. Erklärung, Strafverfahren und zivilrechtliche Durchsetzung werden nicht gleichgesetzt. Vertretung wird nur nach bestätigtem Auftrag und geklärter Zuständigkeit übernommen.

Typische Situationen

Ein Testament soll gefälscht worden sein

Dokumentenbestand und konkrete Anhaltspunkte werden gesichert. Ein Echtheitsgutachten kann gesondert erforderlich sein.

Es gibt einen strafrechtlichen Vorwurf

Verfahrensstand und tatsächliche Feststellungen werden gelesen. Vorwurf und nachgewiesene Tat werden getrennt.

Die Familie streitet über langjährige Vernachlässigung

Geschehen und gesetzlicher Grund werden verglichen. Schlechte Beziehung allein wird nicht als Erbunwürdigkeit dargestellt.

Worauf es fachlich ankommt

Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.

So gehen wir vor

  1. 01

    Sachverhalt benennen

    Beschreiben Sie konkrete Handlung und Zeitpunkt.

  2. 02

    Prüfweg auswählen

    Erbunwürdigkeit und andere Fragen werden getrennt.

  3. 03

    Nachweise bewerten

    Berechtigung und Tatsachen werden verbunden.

  4. 04

    Verfahren vereinbaren

    Klage und Fachgutachten werden gesondert beauftragt.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Testament und Erbnachweise
  • Chronologie mit Kenntnisdatum
  • Vorhandene Originalurkunden
  • Strafrechtliche Schreiben und Feststellungen
  • Zeugenangaben und bisherige Erklärungen

Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.

Leistungsumfang und Honorar

Beweisumfang und Verfahrenslage bestimmen den Aufwand. Strafvertretung und Gutachten sind gesonderte Leistungen. Honorar und Fachzuständigkeit werden vor Beginn bestätigt. Ausschluss einer Person von der Erbfolge wird nicht zugesagt.

Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.

Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmen

Häufige Fragen

Reicht eine schlechte Beziehung?

Nein. Gesetzliche Gründe brauchen konkrete Tatsachen. Moralische Bewertung ersetzt diese Prüfung nicht.

Ist Enterbung dasselbe?

Nein. Eine testamentarische Entscheidung und Erbunwürdigkeit haben unterschiedliche Voraussetzungen.

Genügt eine Strafanzeige?

Sie ersetzt keine notwendige zivilrechtliche Durchsetzung. Verfahrensstand und Tatsachen werden geprüft.

Muss ich selbst erbberechtigt sein?

Eigene Anfechtungsberechtigung und Wirkung werden konkret eingeordnet. Ein bloßes Interesse genügt nicht automatisch.

Kann Verzeihung relevant sein?

Vorgeschichte und rechtliche Bedeutung werden geprüft. Alle bekannten Erklärungen sollen vorgelegt werden.

Wird das Testament technisch untersucht?

Ein erforderliches Gutachten ist gesondert zu vereinbaren. Die rechtliche Prüfung ist keine automatische Forensik.

Passende weitere Leistungen

Alle Themen: Erbrecht und Erbfolge

DER NÄCHSTE SCHRITT

Beginnen wir mit Ihrer Situation.

Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.

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