Was die Unterstützung umfasst
Beteiligte und Ziele erfassen
Begünstigte, Familienstand und gewünschte Versorgung werden aufgenommen. Immobilien, Unternehmensbeteiligungen und bestehende Verpflichtungen können unterschiedliche Regelungen erfordern. Eigentum und erwartetes Erbe werden nicht gleichgesetzt.
Verfügungen und Bindung prüfen
Erbeinsetzung, Vermächtnisse und weitere Bestimmungen werden nach ihrem Inhalt untersucht. Einseitige Änderung wird nicht pauschal vorausgesetzt. Vorbehalte, Aufhebung und Rücktritt brauchen eine konkrete rechtliche Prüfung.
Abstimmung vorbereiten
Offene Fragen und vorgeschlagene Änderungen werden für die befugte Beratung zusammengestellt. Pflichtteilsrechte und steuerliche Folgen werden als eigene Prüfbereiche bezeichnet. Beurkundung und spätere Vollziehung bleiben Aufgaben der zuständigen Stellen.
Typische Situationen
Ein Partner möchte dauerhafte Sicherheit
Gewünschte Bindung und spätere Flexibilität werden abgewogen.
Es gibt bereits ein Testament
Inhalt und möglicher Widerspruch werden gelesen.
Das Unternehmen soll weitergeführt werden
Gesellschaftsvertrag und Nachfolge werden zusammen betrachtet.
Worauf es fachlich ankommt
Vertragliche Nachfolge einordnen
§ 1941 BGB betrifft Verfügungen durch Erbvertrag. Inhalt und Begünstigte werden konkret geprüft.
Amtliche Grundlage: § 1941 BGB ↗Form und Termin beachten
§ 2276 BGB betrifft die Form des Erbvertrags. Die Prüfung ersetzt keine erforderliche notarielle Beurkundung.
Amtliche Grundlage: § 2276 BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Ziele aufnehmen
Versorgung und Nachfolge werden beschrieben.
- 02
Verfügungen lesen
Entwurf und frühere Dokumente werden abgeglichen.
- 03
Folgen prüfen
Bindung und offene Fachfragen werden eingeordnet.
- 04
Termin vorbereiten
Änderungen werden für die Abstimmung dokumentiert.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Erbvertragsentwurf
- Frühere Testamente
- Familienübersicht
- Vermögensübersicht
- Relevante Gesellschaftsverträge
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Anzahl der Beteiligten, frühere Verfügungen und Vermögensstruktur bestimmen den Prüfaufwand. Notarleistungen und gesonderte Steuerberatung sind zusätzlich abzugrenzen. Umfang und Honorar werden vor Beginn bestätigt. Eine spätere Streitfreiheit wird nicht zugesagt.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Ist ein Erbvertrag wie ein Testament?
Form und mögliche vertragliche Bindung unterscheiden sich.
Kann ich später alles ändern?
Änderungsrechte und Bindung werden anhand des Vertrags geprüft.
Wird mein altes Testament unwirksam?
Das Verhältnis der Verfügungen braucht eine konkrete Prüfung.
Ist der Notartermin enthalten?
Beurkundung wird gesondert organisiert und vergütet.
Sind Pflichtteile erledigt?
Rechte anderer Beteiligter müssen zusätzlich eingeordnet werden.
Werden Steuern mitgeprüft?
Steuerliche Fachprüfung wird ausdrücklich als eigener Auftrag abgestimmt.