Privatpersonen · DEUTSCHLAND

Erbrecht bei Patchworkfamilien klären

Kinder aus verschiedenen Beziehungen und ein neuer Partner sollen angemessen berücksichtigt werden? Wir organisieren eine Prüfung Ihrer Nachfolgeplanung. Entscheidend sind rechtliche Verwandtschaft, Ehe, frühere Verfügungen und konkrete Versorgungsziele. Familiäre Nähe allein beantwortet nicht, wer gesetzlich erbt.

Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.

Fristen beachten. Nennen Sie Eheschließung, Trennung, Adoptionen und bestehende Testamente. Prüfen Sie die Planung besonders vor einer neuen Ehe oder Vermögensübertragung. Ein gemeinsames Gespräch ersetzt noch keine wirksame letztwillige Verfügung.

01

Familienstruktur klären

Rechtliche Beziehungen werden vollständig aufgenommen.

02

Ansprüche unterscheiden

Gesetzliche Nachfolge und gewünschte Zuwendung werden getrennt.

03

Planung abstimmen

Versorgung und mögliche Konflikte werden geordnet.

Was die Unterstützung umfasst

Familien- und Vermögensbild erstellen

Eigene Kinder, adoptierte Kinder, Stiefkinder und Ehepartner werden rechtlich unterschieden. Frühere Ehen und bestehende Verpflichtungen werden einbezogen. Für die gesetzliche Nachfolge ist die rechtliche Stellung entscheidend, nicht allein das Zusammenleben.

Gesetzliche und gewählte Nachfolge abgleichen

Ehegattenerbrecht, Güterstand und Rechte der Kinder werden konkret geprüft. Gewünschte Zuwendungen an Stiefkinder brauchen eine passende Gestaltung. Pflichtteilsfragen werden nicht durch die bloße Bezeichnung eines anderen Erben erledigt.

Verfügungen koordinieren

Testament, Erbvertrag und vorweggenommene Übertragungen werden zusammen betrachtet. Versorgung des Partners und spätere Verteilung an Kinder können unterschiedliche Instrumente benötigen. Notarielle Umsetzung und steuerliche Folgen werden bei Bedarf gesondert abgestimmt.

Typische Situationen

Der neue Partner soll im Haus bleiben

Eigentum, Versorgung und Rechte der Kinder werden geprüft.

Stiefkinder sollen ebenfalls bedacht werden

Gesetzliche Stellung und gewünschte Verfügung werden unterschieden.

Ein altes gemeinschaftliches Testament existiert

Frühere Bindung und Änderungsmöglichkeiten werden geprüft.

Worauf es fachlich ankommt

Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.

So gehen wir vor

  1. 01

    Beziehungen erfassen

    Familie und rechtlicher Status werden aufgenommen.

  2. 02

    Ausgangslage prüfen

    Gesetzliche Nachfolge wird eingeordnet.

  3. 03

    Ziele vergleichen

    Versorgung und gewünschte Verteilung werden abgestimmt.

  4. 04

    Gestaltung vorbereiten

    Passende Verfügungen werden konkretisiert.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Familienübersicht und Personenstand
  • Frühere Testamente und Erbverträge
  • Ehevertrag
  • Eigentums- und Vermögensübersicht
  • Geplante Versorgungsregelungen

Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.

Leistungsumfang und Honorar

Familienstruktur, frühere Bindungen und Vermögensarten bestimmen den Aufwand. Beurkundung und Steuerprüfung sind gesonderte Leistungen. Umfang und Honorar werden vor Beginn bestätigt. Ein vollständiger Ausschluss späterer familiärer Konflikte wird nicht versprochen.

Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.

Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmen

Häufige Fragen

Erben Stiefkinder automatisch?

Rechtliche Elternschaft und gewünschte Verfügung werden geprüft.

Erbt mein unverheirateter Partner wie ein Ehegatte?

Die rechtliche Stellung unterscheidet sich und muss berücksichtigt werden.

Reicht ein Berliner Testament immer?

Versorgung, Bindung und Kinderrechte brauchen eine individuelle Prüfung.

Sind Kinder aus früherer Beziehung einzubeziehen?

Rechtliche Familienbeziehungen werden vollständig aufgenommen.

Kann ein altes Testament geändert werden?

Bestehende Bindungen werden zunächst geprüft.

Ist die Steuerfolge enthalten?

Sie wird als zusätzlicher Fachauftrag ausdrücklich abgestimmt.

Passende weitere Leistungen

Alle Themen: Erbrecht und Erbfolge

DER NÄCHSTE SCHRITT

Beginnen wir mit Ihrer Situation.

Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.

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