Was die Unterstützung umfasst
Familien- und Vermögensbild erstellen
Eigene Kinder, adoptierte Kinder, Stiefkinder und Ehepartner werden rechtlich unterschieden. Frühere Ehen und bestehende Verpflichtungen werden einbezogen. Für die gesetzliche Nachfolge ist die rechtliche Stellung entscheidend, nicht allein das Zusammenleben.
Gesetzliche und gewählte Nachfolge abgleichen
Ehegattenerbrecht, Güterstand und Rechte der Kinder werden konkret geprüft. Gewünschte Zuwendungen an Stiefkinder brauchen eine passende Gestaltung. Pflichtteilsfragen werden nicht durch die bloße Bezeichnung eines anderen Erben erledigt.
Verfügungen koordinieren
Testament, Erbvertrag und vorweggenommene Übertragungen werden zusammen betrachtet. Versorgung des Partners und spätere Verteilung an Kinder können unterschiedliche Instrumente benötigen. Notarielle Umsetzung und steuerliche Folgen werden bei Bedarf gesondert abgestimmt.
Typische Situationen
Der neue Partner soll im Haus bleiben
Eigentum, Versorgung und Rechte der Kinder werden geprüft.
Stiefkinder sollen ebenfalls bedacht werden
Gesetzliche Stellung und gewünschte Verfügung werden unterschieden.
Ein altes gemeinschaftliches Testament existiert
Frühere Bindung und Änderungsmöglichkeiten werden geprüft.
Worauf es fachlich ankommt
Abkömmlinge einordnen
§ 1924 BGB betrifft gesetzliche Erben erster Ordnung. Rechtliche Familienbeziehungen werden konkret festgestellt.
Amtliche Grundlage: § 1924 BGB ↗Ehegattenstellung prüfen
§ 1931 BGB betrifft das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten. Weitere Umstände und Güterstand werden gesondert einbezogen.
Amtliche Grundlage: § 1931 BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Beziehungen erfassen
Familie und rechtlicher Status werden aufgenommen.
- 02
Ausgangslage prüfen
Gesetzliche Nachfolge wird eingeordnet.
- 03
Ziele vergleichen
Versorgung und gewünschte Verteilung werden abgestimmt.
- 04
Gestaltung vorbereiten
Passende Verfügungen werden konkretisiert.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Familienübersicht und Personenstand
- Frühere Testamente und Erbverträge
- Ehevertrag
- Eigentums- und Vermögensübersicht
- Geplante Versorgungsregelungen
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Familienstruktur, frühere Bindungen und Vermögensarten bestimmen den Aufwand. Beurkundung und Steuerprüfung sind gesonderte Leistungen. Umfang und Honorar werden vor Beginn bestätigt. Ein vollständiger Ausschluss späterer familiärer Konflikte wird nicht versprochen.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Erben Stiefkinder automatisch?
Rechtliche Elternschaft und gewünschte Verfügung werden geprüft.
Erbt mein unverheirateter Partner wie ein Ehegatte?
Die rechtliche Stellung unterscheidet sich und muss berücksichtigt werden.
Reicht ein Berliner Testament immer?
Versorgung, Bindung und Kinderrechte brauchen eine individuelle Prüfung.
Sind Kinder aus früherer Beziehung einzubeziehen?
Rechtliche Familienbeziehungen werden vollständig aufgenommen.
Kann ein altes Testament geändert werden?
Bestehende Bindungen werden zunächst geprüft.
Ist die Steuerfolge enthalten?
Sie wird als zusätzlicher Fachauftrag ausdrücklich abgestimmt.