Privatpersonen · DEUTSCHLAND

Berliner Testament prüfen

Sie möchten sich als Ehepaar gegenseitig absichern oder haben bereits ein Berliner Testament? Wir organisieren die Prüfung des vollständigen Texts und Ihrer familiären Vermögenssituation. Absicherung des überlebenden Ehegatten, spätere Erbfolge und Bindungswirkung müssen zusammenpassen. Eine kurze Musterformel kann langfristig erhebliche Folgen haben.

Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.

Fristen beachten. Nennen Sie frühere Testamente, Erbverträge und bereits eingetretene Erbfälle. Nach dem Tod eines Ehegatten können Änderungen anders zu beurteilen sein. Immobilien, Unternehmen und steuerliche Fragen benötigen gegebenenfalls zusätzliche Fachprüfung.

01

Erbfolge darstellen

Erst- und Schlusserbfall werden unterschieden.

02

Bindung prüfen

Wechselbezüglichkeit und Änderungsmöglichkeiten werden eingeordnet.

03

Lücken bearbeiten

Familie, Pflichtteil und neue Lebenslagen werden aufgenommen.

Was die Unterstützung umfasst

Familiäres Ziel klären

Ehe, Kinder und Vermögensarten werden erfasst. Patchwork und frühere Bindungen brauchen eine eigene Sicht. Die gewünschte Absicherung wird nicht mit einer garantierten Vermeidung aller Pflichtteilsansprüche gleichgesetzt.

Testament vollständig lesen

Gegenseitige Einsetzung und Schlusserben werden mit Ersatzregelungen verbunden. Wechselbezüglichkeit und spätere Änderung werden konkret geprüft. Eine Klausel über Wiederheirat oder Pflichtteil erhält keine pauschale Wirksamkeitszusage.

Gestaltung und Form abstimmen

Passende Form und Aufbewahrung werden benannt. Steuerliche Folgen werden durch befugte Fachpersonen gesondert geprüft. Notarielle Errichtung und spätere Nachlassverfahren sind eigene Leistungen.

Typische Situationen

Kinder aus früheren Beziehungen bestehen

Personenkreis und gewünschte spätere Verteilung werden dokumentiert. Gleiche Begriffswahl kann unterschiedliche Familienzweige betreffen.

Ein Ehegatte ist bereits verstorben

Bestehende Bindung wird vor einer neuen Verfügung geprüft. Ein neuer Text hebt alte Bindungen nicht automatisch auf.

Vermögen besteht überwiegend aus einer Immobilie

Liquidität und mögliche Forderungen werden betrachtet. Absicherung braucht mehr als eine Erbenliste.

Worauf es fachlich ankommt

Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.

So gehen wir vor

  1. 01

    Ziele schildern

    Nennen Sie Absicherung und spätere Begünstigte.

  2. 02

    Bindungen aufnehmen

    Frühere Verfügungen werden gelesen.

  3. 03

    Text prüfen

    Folgen und Lücken werden dargestellt.

  4. 04

    Errichtung abstimmen

    Form und weitere Fachprüfung werden vereinbart.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Bestehende Testamente und Erbverträge
  • Familienübersicht
  • Vermögens- und Schuldenbestand
  • Ehe- und Güterstandsangaben
  • Gewünschte Erbfolge und Änderung

Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.

Leistungsumfang und Honorar

Familienstruktur, Vermögen und bestehende Bindung bestimmen den Aufwand. Notar und Steuerprüfung sind gesondert. Honorar und Fachzuständigkeit werden vor Beginn benannt. Kein automatischer Ausschluss aller Erbstreitigkeiten wird versprochen.

Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.

Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmen

Häufige Fragen

Sind Kinder damit ohne Ansprüche?

Pflichtteilsfragen bleiben gesondert zu prüfen. Schlusserbfolge beseitigt nicht automatisch jede Forderung.

Darf der Überlebende später frei ändern?

Bindungswirkung und Text werden konkret gelesen. Keine pauschale Freiheit wird unterstellt.

Ist eine Vorlage ausreichend?

Individuelle Familie und Vermögen können zusätzliche Regeln benötigen.

Gilt das für unverheiratete Paare ebenso?

Gemeinsame Form und alternative Gestaltung werden gesondert geprüft. Ehebezogene Regeln werden nicht automatisch übertragen.

Ist die Steuerplanung enthalten?

Nur mit ausdrücklich vereinbarter befugter Zuständigkeit. Testamentprüfung ersetzt sie nicht.

Wird die Errichtung beim Notar übernommen?

Koordination und notarielle Leistung werden gesondert vereinbart.

Passende weitere Leistungen

Alle Themen: Vorsorge und Nachlassplanung

DER NÄCHSTE SCHRITT

Beginnen wir mit Ihrer Situation.

Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.

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