Familiäres Ziel klären
Ehe, Kinder und Vermögensarten werden erfasst. Patchwork und frühere Bindungen brauchen eine eigene Sicht. Die gewünschte Absicherung wird nicht mit einer garantierten Vermeidung aller Pflichtteilsansprüche gleichgesetzt.
Privatpersonen · DEUTSCHLAND
Sie möchten sich als Ehepaar gegenseitig absichern oder haben bereits ein Berliner Testament? Wir organisieren die Prüfung des vollständigen Texts und Ihrer familiären Vermögenssituation. Absicherung des überlebenden Ehegatten, spätere Erbfolge und Bindungswirkung müssen zusammenpassen. Eine kurze Musterformel kann langfristig erhebliche Folgen haben.
Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.
Fristen beachten. Nennen Sie frühere Testamente, Erbverträge und bereits eingetretene Erbfälle. Nach dem Tod eines Ehegatten können Änderungen anders zu beurteilen sein. Immobilien, Unternehmen und steuerliche Fragen benötigen gegebenenfalls zusätzliche Fachprüfung.
Erst- und Schlusserbfall werden unterschieden.
Wechselbezüglichkeit und Änderungsmöglichkeiten werden eingeordnet.
Familie, Pflichtteil und neue Lebenslagen werden aufgenommen.
Ehe, Kinder und Vermögensarten werden erfasst. Patchwork und frühere Bindungen brauchen eine eigene Sicht. Die gewünschte Absicherung wird nicht mit einer garantierten Vermeidung aller Pflichtteilsansprüche gleichgesetzt.
Gegenseitige Einsetzung und Schlusserben werden mit Ersatzregelungen verbunden. Wechselbezüglichkeit und spätere Änderung werden konkret geprüft. Eine Klausel über Wiederheirat oder Pflichtteil erhält keine pauschale Wirksamkeitszusage.
Passende Form und Aufbewahrung werden benannt. Steuerliche Folgen werden durch befugte Fachpersonen gesondert geprüft. Notarielle Errichtung und spätere Nachlassverfahren sind eigene Leistungen.
Personenkreis und gewünschte spätere Verteilung werden dokumentiert. Gleiche Begriffswahl kann unterschiedliche Familienzweige betreffen.
Bestehende Bindung wird vor einer neuen Verfügung geprüft. Ein neuer Text hebt alte Bindungen nicht automatisch auf.
Liquidität und mögliche Forderungen werden betrachtet. Absicherung braucht mehr als eine Erbenliste.
§ 2269 BGB enthält Regeln für bestimmte gemeinschaftliche Testamente. Erst- und Schlusserbfall werden auseinandergehalten.
Amtliche Grundlage: § 2269 BGB ↗§ 2270 BGB betrifft miteinander verbundene Verfügungen. Bindung wird aus konkretem Text und Umständen geprüft.
Amtliche Grundlage: § 2270 BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
Nennen Sie Absicherung und spätere Begünstigte.
Frühere Verfügungen werden gelesen.
Folgen und Lücken werden dargestellt.
Form und weitere Fachprüfung werden vereinbart.
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Familienstruktur, Vermögen und bestehende Bindung bestimmen den Aufwand. Notar und Steuerprüfung sind gesondert. Honorar und Fachzuständigkeit werden vor Beginn benannt. Kein automatischer Ausschluss aller Erbstreitigkeiten wird versprochen.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenPflichtteilsfragen bleiben gesondert zu prüfen. Schlusserbfolge beseitigt nicht automatisch jede Forderung.
Bindungswirkung und Text werden konkret gelesen. Keine pauschale Freiheit wird unterstellt.
Individuelle Familie und Vermögen können zusätzliche Regeln benötigen.
Gemeinsame Form und alternative Gestaltung werden gesondert geprüft. Ehebezogene Regeln werden nicht automatisch übertragen.
Nur mit ausdrücklich vereinbarter befugter Zuständigkeit. Testamentprüfung ersetzt sie nicht.
Koordination und notarielle Leistung werden gesondert vereinbart.
DER NÄCHSTE SCHRITT
Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.