Anspruch und Unterlagen lesen
Testament, Erbnachweis und Forderungsschreiben werden aufgenommen. Pflichtteil und Erbteil sind unterschiedliche Positionen. Ob eine Person ausgeschlossen wurde und berechtigt ist, wird konkret eingeordnet.
Privatpersonen · DEUTSCHLAND
Sie sind Erbe und werden auf Zahlung eines Pflichtteils in Anspruch genommen? Wir organisieren die Prüfung der Forderung und Ihrer Auskunftspflichten. Berechtigung, Berechnung und Nachlassbestand werden getrennt betrachtet. Ziel ist eine nachvollziehbare Reaktion auf den konkreten Anspruch, ohne berechtigte Auskunft zu verweigern oder ungeprüft einen geforderten Betrag anzuerkennen.
Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.
Fristen beachten. Nennen Sie Zugang, gesetzte Frist und gerichtliche Schreiben. Unvollständige Nachlassangaben oder vorschnelle Zahlungen können weitere Fragen auslösen. Verjährung, bereits erfolgte Auskunft und laufende Verfahren werden sofort gesondert geprüft.
Verwandtschaft und erbrechtliche Stellung werden geprüft.
Quote, Bestand und Bewertungen werden verbunden.
Auskunft, Einwendungen und Einigung werden abgegrenzt.
Testament, Erbnachweis und Forderungsschreiben werden aufgenommen. Pflichtteil und Erbteil sind unterschiedliche Positionen. Ob eine Person ausgeschlossen wurde und berechtigt ist, wird konkret eingeordnet.
Vermögen, Schulden und mögliche Schenkungen erhalten nachvollziehbare Belege. Schätzwerte und Gutachten werden getrennt betrachtet. Ein Konto am Todestag beantwortet nicht automatisch den gesamten Nachlassbestand.
Auskunft, Wertermittlung und Zahlung werden nicht zu einem einzigen Standardbrief zusammengezogen. Berechtigte Pflichten und streitige Forderungsteile werden getrennt. Verhandlung oder Prozessvertretung benötigen einen bestätigten Zusatzumfang.
Bewertungsgrundlage und Stichtag werden geprüft. Ein Verkaufsangebot ist nicht automatisch ein belastbarer Nachlasswert.
Empfänger, Zeitpunkt und Bedingungen werden dokumentiert. Nicht jede Übertragung hat dieselbe Ergänzungswirkung.
Zahlung und begleitende Erklärung werden gelesen. Anrechnung und mögliches Anerkenntnis sind getrennte Fragen.
§ 2303 BGB betrifft Pflichtteilsberechtigte und den wertbezogenen Anspruch. Erbenstellung und Forderung werden unterschieden.
Amtliche Grundlage: § 2303 BGB ↗§ 2314 BGB betrifft Auskunft und Wertermittlung. Forderungsabwehr bedeutet nicht pauschale Verweigerung berechtigter Information.
Amtliche Grundlage: § 2314 BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
Übermitteln Sie Betrag und bekannte Termine.
Auskunft und Zahlungsfrage werden abgegrenzt.
Berechtigung und Werte werden bewertet.
Einwendungen oder Einigung werden vorbereitet.
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Nachlassumfang, Bewertungen und Streitstand bestimmen das Honorar. Gutachten und Prozess sind gesonderte Leistungen. Befugte Zuständigkeit wird vor Beginn benannt. Eine vollständige Abwehr oder bestimmte Reduzierung wird nicht garantiert.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenDie Anspruchsart wird konkret eingeordnet. Pflichtteil und Miterbenstellung sind nicht dasselbe.
Berechtigte Auskunftspflichten bleiben zu prüfen. Eine streitige Höhe beseitigt sie nicht automatisch.
Grundlage und benötigte Wertermittlung werden bewertet. Eine Schätzung ist nicht immer ausreichend.
Art und Nachweis gehören zur Berechnung. Nicht jeder behauptete Abzug wird ungeprüft übernommen.
Wortlaut und Umstände werden gelesen. Die Folgen sind nicht in jedem Fall identisch.
Das kann gesondert beauftragt werden. Gerichtspost ist sofort vollständig zu nennen.
DER NÄCHSTE SCHRITT
Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.