Privatpersonen · DEUTSCHLAND

Pflichtteilsforderung abwehren

Sie sind Erbe und werden auf Zahlung eines Pflichtteils in Anspruch genommen? Wir organisieren die Prüfung der Forderung und Ihrer Auskunftspflichten. Berechtigung, Berechnung und Nachlassbestand werden getrennt betrachtet. Ziel ist eine nachvollziehbare Reaktion auf den konkreten Anspruch, ohne berechtigte Auskunft zu verweigern oder ungeprüft einen geforderten Betrag anzuerkennen.

Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.

Fristen beachten. Nennen Sie Zugang, gesetzte Frist und gerichtliche Schreiben. Unvollständige Nachlassangaben oder vorschnelle Zahlungen können weitere Fragen auslösen. Verjährung, bereits erfolgte Auskunft und laufende Verfahren werden sofort gesondert geprüft.

01

Berechtigung klären

Verwandtschaft und erbrechtliche Stellung werden geprüft.

02

Berechnung nachvollziehen

Quote, Bestand und Bewertungen werden verbunden.

03

Antwort vorbereiten

Auskunft, Einwendungen und Einigung werden abgegrenzt.

Was die Unterstützung umfasst

Anspruch und Unterlagen lesen

Testament, Erbnachweis und Forderungsschreiben werden aufgenommen. Pflichtteil und Erbteil sind unterschiedliche Positionen. Ob eine Person ausgeschlossen wurde und berechtigt ist, wird konkret eingeordnet.

Nachlasswert prüfen

Vermögen, Schulden und mögliche Schenkungen erhalten nachvollziehbare Belege. Schätzwerte und Gutachten werden getrennt betrachtet. Ein Konto am Todestag beantwortet nicht automatisch den gesamten Nachlassbestand.

Reaktion gezielt gestalten

Auskunft, Wertermittlung und Zahlung werden nicht zu einem einzigen Standardbrief zusammengezogen. Berechtigte Pflichten und streitige Forderungsteile werden getrennt. Verhandlung oder Prozessvertretung benötigen einen bestätigten Zusatzumfang.

Typische Situationen

Eine Immobilie ist sehr hoch bewertet

Bewertungsgrundlage und Stichtag werden geprüft. Ein Verkaufsangebot ist nicht automatisch ein belastbarer Nachlasswert.

Geschwister fordern zusätzlich frühere Schenkungen

Empfänger, Zeitpunkt und Bedingungen werden dokumentiert. Nicht jede Übertragung hat dieselbe Ergänzungswirkung.

Es wurde bereits ein Teilbetrag bezahlt

Zahlung und begleitende Erklärung werden gelesen. Anrechnung und mögliches Anerkenntnis sind getrennte Fragen.

Worauf es fachlich ankommt

Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.

So gehen wir vor

  1. 01

    Forderung nennen

    Übermitteln Sie Betrag und bekannte Termine.

  2. 02

    Prüfung vereinbaren

    Auskunft und Zahlungsfrage werden abgegrenzt.

  3. 03

    Grundlagen vergleichen

    Berechtigung und Werte werden bewertet.

  4. 04

    Antwort abstimmen

    Einwendungen oder Einigung werden vorbereitet.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Testament und Erbnachweis
  • Forderungsschreiben und Zugang
  • Nachlassübersicht mit Belegen
  • Bewertungsunterlagen
  • Schenkungen, Zahlungen und bisherige Antworten

Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.

Leistungsumfang und Honorar

Nachlassumfang, Bewertungen und Streitstand bestimmen das Honorar. Gutachten und Prozess sind gesonderte Leistungen. Befugte Zuständigkeit wird vor Beginn benannt. Eine vollständige Abwehr oder bestimmte Reduzierung wird nicht garantiert.

Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.

Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmen

Häufige Fragen

Ist der Pflichtteil ein Anteil an jedem Gegenstand?

Die Anspruchsart wird konkret eingeordnet. Pflichtteil und Miterbenstellung sind nicht dasselbe.

Darf ich jede Auskunft verweigern?

Berechtigte Auskunftspflichten bleiben zu prüfen. Eine streitige Höhe beseitigt sie nicht automatisch.

Genügt meine eigene Immobilienschätzung?

Grundlage und benötigte Wertermittlung werden bewertet. Eine Schätzung ist nicht immer ausreichend.

Werden Schulden berücksichtigt?

Art und Nachweis gehören zur Berechnung. Nicht jeder behauptete Abzug wird ungeprüft übernommen.

Bedeutet eine Teilzahlung Anerkennung?

Wortlaut und Umstände werden gelesen. Die Folgen sind nicht in jedem Fall identisch.

Vertreten Sie vor Gericht?

Das kann gesondert beauftragt werden. Gerichtspost ist sofort vollständig zu nennen.

Passende weitere Leistungen

Alle Themen: Erbrecht und Erbfolge

DER NÄCHSTE SCHRITT

Beginnen wir mit Ihrer Situation.

Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.

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