Was die Unterstützung umfasst
Anordnung und Amtsstand erfassen
Umfang, Dauer und besondere Weisungen werden aus den maßgeblichen Unterlagen aufgenommen. Verwaltung und Abwicklung können unterschiedliche Ziele haben. Der eigene Zugriff auf Nachlassgegenstände ist nicht allein aus der Erbenstellung abzuleiten.
Konkrete Maßnahmen bewerten
Bestandsübersicht, Verkauf, Zahlung und Vergütung werden anhand von Belegen betrachtet. Ein wirtschaftlich ungünstiges Ergebnis beweist nicht automatisch Pflichtverletzung. Informationslücken werden als gezielte Auskunftsfragen formuliert.
Folgen angemessen vorbereiten
Herausgabe, Schadensersatz und Entlassung haben eigene Voraussetzungen. Ein Antrag nach § 2227 BGB wird nicht als automatische Antwort auf jeden Konflikt verwendet. Gerichtliche Vertretung und Bewertung sind gesonderte Aufträge.
Typische Situationen
Ein Nachlassgegenstand wurde verkauft
Befugnis, Anlass und Erlös werden geprüft. Erforderliche Bewertung kann zusätzlich nötig sein.
Auskunft bleibt trotz Anfrage aus
Inhalt, Zugang und vorhandene Antworten werden dokumentiert. Der richtige Anspruch wird bestimmt.
Die verlangte Vergütung erscheint hoch
Anordnung, Umfang und Grundlage werden gelesen. Ein bloßer Vergleich mit einem anderen Nachlass genügt nicht.
Worauf es fachlich ankommt
Verwaltungsbefugnis prüfen
§ 2205 BGB betrifft Verwaltung und Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers. Konkreter Auftrag bleibt relevant.
Amtliche Grundlage: § 2205 BGB ↗Entlassung abgrenzen
§ 2227 BGB betrifft gerichtliche Entlassung aus wichtigem Grund. Voraussetzungen und Belege werden gesondert geprüft.
Amtliche Grundlage: § 2227 BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Vorgang beschreiben
Nennen Sie Handlung und gewünschte Klärung.
- 02
Auftrag prüfen
Befugnis und Dauer werden aufgenommen.
- 03
Nachweise auswerten
Kritik und tatsächlicher Ablauf werden verbunden.
- 04
Reaktion vereinbaren
Auskunft oder weitere Vertretung wird abgestimmt.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Testament und Ernennungsunterlagen
- Nachlassverzeichnis und Abrechnungen
- Verkaufs- oder Zahlungsbelege
- Vergütungsforderung
- Auskunftsschriftwechsel und konkrete Kritikpunkte
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Verwaltungsumfang, Maßnahmen und Streitstand bestimmen den Aufwand. Gutachten und Gericht sind gesonderte Leistungen. Honorar und befugte Zuständigkeit werden vor Beginn bestätigt. Entlassung oder Schadensersatz wird nicht garantiert.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Darf ich als Erbe alles selbst verkaufen?
Verwaltungsbefugnis und Anordnung sind zu beachten. Erbenstellung allein beantwortet dies nicht.
Reicht langsame Bearbeitung zur Entlassung?
Konkreter wichtiger Grund und Umstände werden geprüft. Ein pauschaler Automatismus besteht nicht.
Kann die Vergütung geprüft werden?
Ja, im vereinbarten Umfang. Grundlage und tatsächliche Tätigkeit werden aufgenommen.
Stoppt eine Anfrage einen Verkauf?
Nicht automatisch. Dringende Maßnahmen brauchen eigene Prüfung.
Ist jeder Verlust eine Pflichtverletzung?
Nein. Entscheidung, Informationsbasis und Umstände werden konkret bewertet.
Führen Sie ein Entlassungsverfahren?
Das kann gesondert beauftragt werden. Die Prüfung umfasst nicht automatisch den Antrag.