Was die Unterstützung umfasst
Benachteiligung konkret beschreiben
Bewerbung, Aufgabenverteilung, Vergütung oder Beförderung werden aufgenommen. Wir unterscheiden einzelne Entscheidungen von wiederholtem Verhalten. Für jede Behauptung wird festgehalten, was selbst wahrgenommen wurde und was nur aus zweiter Hand bekannt ist.
Indizien und Vergleich bewerten
Äußerungen, Auswahlkriterien und Vergleichspersonen können Bedeutung haben. Eine persönliche Vermutung ersetzt keine nachweisbaren Tatsachen. Wir prüfen den Bezug zu einem im AGG geschützten Merkmal und mögliche sachliche Erklärungen im konkreten Arbeitskontext.
Ansprüche und Vorgehen abgrenzen
Beschwerde, Schadensersatz und Entschädigung haben unterschiedliche Voraussetzungen. Eine bestimmte Entschädigungshöhe oder Beförderung wird nicht zugesagt. Mobbing ohne AGG-Bezug und eine daneben ausgesprochene Kündigung können zusätzliche Prüfungen erfordern.
Typische Situationen
Eine Beförderung wurde nach einer auffälligen Äußerung verweigert
Wortlaut, Beteiligte und Datum werden festgehalten. Auswahlentscheidung und Vergleichspersonen sind gemeinsam relevant. Bloße Gerüchte werden klar von vorhandenen Nachweisen getrennt.
Sie werden wiederholt wegen Ihrer Herkunft herabgesetzt
Einzelne Vorfälle und Reaktionen des Betriebs werden dokumentiert. Zeugen und schriftliche Nachrichten können wichtig sein. Unzulässige heimliche Aufnahmen werden nicht als Standardweg zur Beweissicherung empfohlen.
Eine Bewerbung wurde nach Mitteilung einer Schwangerschaft abgelehnt
Bewerbungsunterlagen, Absage und zeitlicher Zusammenhang werden aufgenommen. Eine Ablehnung allein beweist noch nicht den Grund. Die mögliche Anspruchsgrundlage wird anhand konkreter Indizien geprüft.
Worauf es fachlich ankommt
Ansprüche und Geltendmachung unterscheiden
§ 15 AGG regelt Schadensersatz, Entschädigung und eine schriftliche Geltendmachungsfrist. Beginn und mögliche tarifliche Besonderheiten werden konkret geprüft.
Amtliche Grundlage: § 15 AGG ↗Beweisbare Indizien sammeln
§ 22 AGG betrifft die Beweislast bei bewiesenen Indizien einer Benachteiligung wegen eines geschützten Grundes. Vermutung und Nachweis sind zu unterscheiden.
Amtliche Grundlage: § 22 AGG ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Vorfälle schildern
Nennen Sie konkrete Entscheidungen und bekannte Termine.
- 02
Prüfauftrag abgrenzen
AGG-Frage, weitere Ansprüche und Vertretung werden getrennt.
- 03
Nachweise einordnen
Indizien, Fristen und mögliche Erklärungen werden bewertet.
- 04
Reaktion abstimmen
Erklärungen und weitere Verfahren werden ausdrücklich vereinbart.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Chronologie mit Ereignis- und Kenntnisdaten
- Bewerbungs- oder Personalunterlagen
- Nachrichten und genaue Aussagen
- Namen möglicher Zeugen
- Beschwerde und Geltendmachung mit Zugangsnachweisen
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Zahl der Vorfälle, Umfang der Personalunterlagen und benötigte Durchsetzung bestimmen den Aufwand. Prüfung und Prozess sind gesonderte Leistungen. Honorar und befugte Zuständigkeit werden vor Beginn benannt. Die Aufnahme eines Sachverhalts bedeutet keine Bestätigung einer Diskriminierung.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Fällt jedes Mobbing unter das AGG?
Nein. Der Bezug zu einem geschützten Grund muss geprüft werden. Andere arbeitsrechtliche Ansprüche können daneben relevant sein.
Muss ich die innere Absicht des Arbeitgebers beweisen?
§ 22 AGG sieht eine besondere Beweislastregel bei bewiesenen Indizien vor. Welche Tatsachen dafür tragen, wird konkret bewertet.
Wahrt eine interne Beschwerde alle Fristen?
Nicht automatisch. Beschwerde, schriftliche Anspruchsgeltendmachung und Klage werden gesondert eingeordnet.
Wie viel Entschädigung bekomme ich?
Eine Summe kann ohne Sachverhalt und Voraussetzungen nicht zugesagt werden. Die Bewertung hängt von Art und Umständen der Benachteiligung ab.
Sind heimliche Tonaufnahmen sinnvoll?
Sie können eigene rechtliche Probleme auslösen. Wir ordnen vorhandene legale Nachweise und zulässige Dokumentationswege.
Prüfen Sie auch eine Kündigung?
Das kann gesondert beauftragt werden. Eine Kündigung hat eigene Fristen; die AGG-Prüfung ersetzt keine Kündigungsschutzreaktion.