Arbeitsrecht · DEUTSCHLAND

Diskriminierung am Arbeitsplatz prüfen

Sie erleben eine Benachteiligung bei Bewerbung, Beförderung oder im laufenden Arbeitsverhältnis? Wir organisieren eine Prüfung, ob Anhaltspunkte für eine Diskriminierung nach dem AGG bestehen. Aussagen, Entscheidungen und Vergleichsfälle werden konkret erfasst. Nicht jede unfair empfundene Behandlung fällt unter das AGG; eine belastbare Einordnung braucht den Zusammenhang mit einem geschützten Grund.

Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.

Fristen beachten. Für Ansprüche nach § 15 AGG kann eine zweimonatige schriftliche Geltendmachungsfrist gelten. Ein anschließendes Klageverfahren hat zusätzliche Anforderungen. Interne Beschwerden oder Gespräche wahren nicht automatisch alle Ansprüche. Nennen Sie deshalb Ereignis, Kenntnisdatum und bereits versandte Erklärungen.

01

Vorfälle geordnet erfassen

Chronologie, Aussagen und vorhandene Nachweise werden verbunden.

02

Indizien und Anspruch prüfen

Geschützter Grund, Vergleich und mögliche Rechtsfolgen werden eingeordnet.

03

Reaktionsweg wählen

Beschwerde, Geltendmachung und Verhandlung werden voneinander abgegrenzt.

Was die Unterstützung umfasst

Benachteiligung konkret beschreiben

Bewerbung, Aufgabenverteilung, Vergütung oder Beförderung werden aufgenommen. Wir unterscheiden einzelne Entscheidungen von wiederholtem Verhalten. Für jede Behauptung wird festgehalten, was selbst wahrgenommen wurde und was nur aus zweiter Hand bekannt ist.

Indizien und Vergleich bewerten

Äußerungen, Auswahlkriterien und Vergleichspersonen können Bedeutung haben. Eine persönliche Vermutung ersetzt keine nachweisbaren Tatsachen. Wir prüfen den Bezug zu einem im AGG geschützten Merkmal und mögliche sachliche Erklärungen im konkreten Arbeitskontext.

Ansprüche und Vorgehen abgrenzen

Beschwerde, Schadensersatz und Entschädigung haben unterschiedliche Voraussetzungen. Eine bestimmte Entschädigungshöhe oder Beförderung wird nicht zugesagt. Mobbing ohne AGG-Bezug und eine daneben ausgesprochene Kündigung können zusätzliche Prüfungen erfordern.

Typische Situationen

Eine Beförderung wurde nach einer auffälligen Äußerung verweigert

Wortlaut, Beteiligte und Datum werden festgehalten. Auswahlentscheidung und Vergleichspersonen sind gemeinsam relevant. Bloße Gerüchte werden klar von vorhandenen Nachweisen getrennt.

Sie werden wiederholt wegen Ihrer Herkunft herabgesetzt

Einzelne Vorfälle und Reaktionen des Betriebs werden dokumentiert. Zeugen und schriftliche Nachrichten können wichtig sein. Unzulässige heimliche Aufnahmen werden nicht als Standardweg zur Beweissicherung empfohlen.

Eine Bewerbung wurde nach Mitteilung einer Schwangerschaft abgelehnt

Bewerbungsunterlagen, Absage und zeitlicher Zusammenhang werden aufgenommen. Eine Ablehnung allein beweist noch nicht den Grund. Die mögliche Anspruchsgrundlage wird anhand konkreter Indizien geprüft.

Worauf es fachlich ankommt

Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.

So gehen wir vor

  1. 01

    Vorfälle schildern

    Nennen Sie konkrete Entscheidungen und bekannte Termine.

  2. 02

    Prüfauftrag abgrenzen

    AGG-Frage, weitere Ansprüche und Vertretung werden getrennt.

  3. 03

    Nachweise einordnen

    Indizien, Fristen und mögliche Erklärungen werden bewertet.

  4. 04

    Reaktion abstimmen

    Erklärungen und weitere Verfahren werden ausdrücklich vereinbart.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Chronologie mit Ereignis- und Kenntnisdaten
  • Bewerbungs- oder Personalunterlagen
  • Nachrichten und genaue Aussagen
  • Namen möglicher Zeugen
  • Beschwerde und Geltendmachung mit Zugangsnachweisen

Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.

Leistungsumfang und Honorar

Zahl der Vorfälle, Umfang der Personalunterlagen und benötigte Durchsetzung bestimmen den Aufwand. Prüfung und Prozess sind gesonderte Leistungen. Honorar und befugte Zuständigkeit werden vor Beginn benannt. Die Aufnahme eines Sachverhalts bedeutet keine Bestätigung einer Diskriminierung.

Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.

Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmen

Häufige Fragen

Fällt jedes Mobbing unter das AGG?

Nein. Der Bezug zu einem geschützten Grund muss geprüft werden. Andere arbeitsrechtliche Ansprüche können daneben relevant sein.

Muss ich die innere Absicht des Arbeitgebers beweisen?

§ 22 AGG sieht eine besondere Beweislastregel bei bewiesenen Indizien vor. Welche Tatsachen dafür tragen, wird konkret bewertet.

Wahrt eine interne Beschwerde alle Fristen?

Nicht automatisch. Beschwerde, schriftliche Anspruchsgeltendmachung und Klage werden gesondert eingeordnet.

Wie viel Entschädigung bekomme ich?

Eine Summe kann ohne Sachverhalt und Voraussetzungen nicht zugesagt werden. Die Bewertung hängt von Art und Umständen der Benachteiligung ab.

Sind heimliche Tonaufnahmen sinnvoll?

Sie können eigene rechtliche Probleme auslösen. Wir ordnen vorhandene legale Nachweise und zulässige Dokumentationswege.

Prüfen Sie auch eine Kündigung?

Das kann gesondert beauftragt werden. Eine Kündigung hat eigene Fristen; die AGG-Prüfung ersetzt keine Kündigungsschutzreaktion.

Passende weitere Leistungen

Alle Themen: Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

DER NÄCHSTE SCHRITT

Beginnen wir mit Ihrer Situation.

Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.

Anfrage stellen