Terminlage prüfen
Verbindliche Fristen, Prognosen und Nachträge werden unterschieden. Vertragsbedingungen und gegebenenfalls vereinbarte weitere Regelwerke werden gelesen. Eigene Änderungen und Mitwirkungspflichten gehören in die Chronologie.
Immobilien & Wohnen · DEUTSCHLAND
Der vereinbarte Baufortschritt bleibt aus oder der Einzug verschiebt sich? Wir organisieren die rechtliche Prüfung von Terminen, Verlauf und konkreten Zusatzkosten. Verzögerung allein beweist noch keinen durchsetzbaren Anspruch. Vereinbarungen, Verantwortlichkeit und erforderliche Erklärungen werden zusammen betrachtet.
Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.
Fristen beachten. Nennen Sie zugesagte Fertigstellung, aktuelle Mahnung und drohende Zusatzkosten. Bewahren Sie Rechnungen und Behinderungsanzeigen auf. Kündigung oder eigenständige Ersatzbeauftragung braucht vorher eine konkrete Prüfung.
Zusagen und Verzögerungen werden dokumentiert.
Voraussetzungen und Schäden werden eingeordnet.
Frist und Forderung werden abgestimmt.
Verbindliche Fristen, Prognosen und Nachträge werden unterschieden. Vertragsbedingungen und gegebenenfalls vereinbarte weitere Regelwerke werden gelesen. Eigene Änderungen und Mitwirkungspflichten gehören in die Chronologie.
Behinderungen, Mahnung und mögliche Ausnahmen werden geprüft. Zusatzmiete, Lagerung oder Finanzierungskosten werden mit Belegen und Ursache erfasst. Eine Vertragsstrafe ist ein eigener Prüfungsbereich und ersetzt nicht jede Schadensprüfung.
Fertigstellungsforderung, Fristsetzung und Verhandlung werden vorbereitet. Voraussetzungen einer Kündigung oder Ersatzmaßnahme werden gesondert geprüft. Technische Bauablaufanalyse ist bei Bedarf zusätzlich zu beauftragen.
Terminmitteilungen und Zusatzkosten werden chronologisch geordnet.
Änderungsumfang und tatsächliche Terminfolgen werden abgeglichen.
Wirksamkeit, Voraussetzungen und notwendige Erklärungen werden konkret gelesen.
§ 286 BGB behandelt Schuldnerverzug und seine Voraussetzungen. Vereinbarte Termine und Erklärungen werden konkret geprüft.
Amtliche Grundlage: § 286 BGB ↗§ 280 BGB betrifft Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. Bei Verzögerung sind zusätzliche Voraussetzungen zu berücksichtigen.
Amtliche Grundlage: § 280 BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
Termin und aktueller Stand werden aufgenommen.
Zusagen, Änderungen und Kosten werden verbunden.
Verzug und Schaden werden eingeordnet.
Forderung oder weiterer Schritt wird vorbereitet.
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Zeitablauf, Vertragsumfang und Beweisbedarf bestimmen den Aufwand. Gutachten, Verhandlungen mit erweitertem Umfang und Prozess sind gesondert. Honorar und Zuständigkeit werden vor Beginn bestätigt. Kostenersatz oder Fertigstellung wird nicht garantiert.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenVertrag, Frist und weitere Voraussetzungen werden geprüft.
Schaden, Ursache und Anspruchsgrundlage müssen belegt werden.
Vertragstermin und konkrete Umstände bestimmen die Prüfung.
Voraussetzungen und Folgen werden vor einer Erklärung gesondert geprüft.
Ihre tatsächlichen Auswirkungen auf den Ablauf werden untersucht.
Gerichtliche Vertretung wird ausdrücklich gesondert vereinbart.
DER NÄCHSTE SCHRITT
Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.