Was die Unterstützung umfasst
Nutzungswunsch und Beteiligte aufnehmen
Wir erfassen, wer einziehen soll, weshalb die Wohnung benötigt wird und wie sich der Plan entwickelt hat. Verhältnis zur nutzenden Person und vorhandene Wohnalternativen werden konkret betrachtet. Ein vorgeschobener Bedarf wird nicht als zulässige Gestaltung angeboten.
Mietvertrag und Kündigung lesen
Mietdauer, Kündigungsausschlüsse und relevante Sonderumstände werden geprüft. Begründung und erforderliche Form werden auf den tatsächlichen Bedarf abgestimmt. Bei mehreren Vermietern oder Mietern ist die Beteiligung vollständig zu erfassen; eine bloße Eigentümerangabe genügt nicht immer.
Reaktion und Folgeauftrag vorbereiten
Ein Härtewiderspruch kann eine zusätzliche Interessenabwägung auslösen. Verhandlung, Räumungsklage und Vollstreckung sind eigene Schritte. Fällt der Bedarf weg oder ändert er sich, muss dies erneut eingeordnet werden; der frühere Brief ersetzt keine laufende Bewertung.
Typische Situationen
Ein Familienmitglied soll erstmals selbstständig wohnen
Verwandtschaft, bisherige Situation und konkrete Wohnplanung werden aufgenommen. Allgemeine Wünsche werden von einem nachvollziehbaren Bedarf unterschieden. Zeitplan und tatsächliche Nutzung müssen zum Vorhaben passen.
Die Wohnung wurde erst kürzlich erworben
Kauf, Vermietungsverlauf und mögliche besondere Schutzfragen werden geprüft. Eigentumserwerb schafft nicht automatisch einen kurzfristigen Räumungsanspruch. Übergang und bisherige Vertragslage werden mit berücksichtigt.
Der Mieter beruft sich auf besondere Belastungen
Nachweise und Widerspruch werden im konkreten Verlauf gelesen. Die Kündigungsvorbereitung berücksichtigt, dass ein späterer Streit nicht allein durch den Nutzungswunsch entschieden ist. Eine einvernehmliche Lösung kann gesondert vorbereitet werden.
Worauf es fachlich ankommt
Berechtigtes Interesse und Begründung prüfen
§ 573 BGB betrifft ordentliche Vermieterkündigung und Eigenbedarf unter gesetzlichen Voraussetzungen. Tatsächliche Gründe und erforderliche Erklärung werden konkretisiert.
Amtliche Grundlage: § 573 BGB ↗Möglichen Härtewiderspruch berücksichtigen
§ 574 BGB betrifft Widerspruch und Fortsetzung bei Härte. Mieterseitige Interessen sind im konkreten Verfahren gesondert einzuordnen.
Amtliche Grundlage: § 574 BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Bedarf schildern
Beschreiben Sie Person, Anlass und tatsächlichen Plan.
- 02
Prüfung vereinbaren
Entwurf, Ausspruch und Vertretung werden getrennt.
- 03
Erklärung vorbereiten
Vertrag und Bedarf werden mit Formfragen verbunden.
- 04
Reaktion einordnen
Weitere Verhandlung oder Durchsetzung wird gezielt beauftragt.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Mietvertrag und sämtliche Ergänzungen
- Eigentums- und Vermieterangaben
- Nutzende Person und konkrete Bedarfsgründe
- Mietbeginn und bisheriger Schriftwechsel
- Gewünschter Zeitplan und bekannte Härteumstände
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Vertragsumfang, Beteiligte und besondere Schutzfragen bestimmen den Aufwand. Kündigungsvorbereitung, Verhandlung und Räumungsklage sind unterschiedliche Leistungen. Zuständigkeit und Honorar werden vor Beginn benannt. Ein bestimmter Auszugstermin oder erfolgreicher Prozess wird nicht garantiert.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Genügt die Formulierung Eigenbedarf?
Der konkrete Nutzungswunsch und seine Gründe müssen passend dargestellt werden. Ein Schlagwort ersetzt keine belastbare Begründung.
Kann jede bekannte Person begünstigt werden?
Der gesetzlich relevante Personenkreis und die konkrete Beziehung werden geprüft. Eine persönliche Nähe allein beantwortet nicht jede Voraussetzung.
Steht der Auszugstermin mit Versand fest?
Frist, Vertrag, Schutzfragen und mögliche Gegenwehr können den Ablauf beeinflussen. Ein garantierter Einzugstermin wird nicht zugesagt.
Was passiert bei einem Härtewiderspruch?
Die geltend gemachten Umstände werden konkret eingeordnet. Sie können weitere Prüfung und gegebenenfalls ein gerichtliches Verfahren erfordern.
Was gilt, wenn der Bedarf später entfällt?
Änderung und Zeitpunkt müssen neu bewertet werden. Eine frühere Kündigung rechtfertigt nicht automatisch die unveränderte Fortsetzung jeder Maßnahme.
Ist eine Räumungsklage enthalten?
Nur bei ausdrücklich vereinbartem Auftrag. Kündigung, Klage und tatsächliche Vollstreckung sind getrennte Schritte.