Vertrag und Forderungsbestand prüfen
Vereinbarte Miete, Änderungen und Kostenbestandteile werden periodengenau erfasst. Einzelne Abrechnungsforderungen werden nicht unbemerkt mit laufender Miete vermischt.
Immobilien & Wohnen · DEUTSCHLAND
Wenn Mietzahlungen fehlen, sollten Rückstände und bisherige Kommunikation zuerst nachvollziehbar aufgestellt werden. Grundmiete, Betriebskosten, Teilzahlungen und behauptete Minderungen können unterschiedliche Fragen aufwerfen. Wir ordnen den Zahlungsstand und koordinieren die fachliche Prüfung einer Forderung sowie möglicher weiterer Maßnahmen.
Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.
Fristen beachten. Verjährung, besondere Vertragsfristen und mögliche Kündigungsschritte sind gesondert zu prüfen. Eigenmächtiger Austausch von Schlössern oder Unterbrechung der Versorgung ersetzt keinen rechtlichen Durchsetzungsweg.
Monatliche Sollbeträge und tatsächliche Zahlungen werden klar miteinander verglichen.
Minderung, Verrechnung und sonstige Gegenpositionen werden konkret aufgenommen.
Zahlungsaufforderung, Vereinbarung und mögliche Beendigung erhalten eigene Prüfungs- und Kostenrahmen.
Vereinbarte Miete, Änderungen und Kostenbestandteile werden periodengenau erfasst. Einzelne Abrechnungsforderungen werden nicht unbemerkt mit laufender Miete vermischt.
Teilzahlungen und unterschiedliche Verwendungszwecke müssen zugeordnet werden. Ein behaupteter Rückstand wird nicht allein aus einer Gesamtübersicht ohne Monatsbezug übernommen.
Im vereinbarten Umfang entsteht eine nachvollziehbare Zahlungsaufforderung. Ratenlösung, Kündigung, Zahlungsklage und Räumung haben unterschiedliche Voraussetzungen und werden gesondert eingeordnet.
Soll und Ist werden für jeden Zeitraum gegenübergestellt. Bestehende Zahlungszusagen und frühere Aufforderungen gehören zur Bewertung.
Forderung und Minderungsbehauptung müssen gemeinsam geprüft werden. Ein Mahnschreiben darf den vorgetragenen Streitpunkt nicht einfach übergehen.
Eine Einigung kann wirtschaftlich sinnvoll sein. Bedingungen, Restanspruch und mögliche Folgen für weitere Maßnahmen werden vor einer Zusage betrachtet.
§ 535 BGB bildet die Grundlage der Mietzahlungspflicht. Betrag und Zeitraum müssen mit dem konkreten Vertrag und seinen Änderungen übereinstimmen.
Amtliche Grundlage: § 535 BGB ↗§ 543 BGB enthält Regeln zur außerordentlichen Kündigung, auch bei Zahlungsverzug. Ein Rückstand führt nicht unabhängig von Höhe, Zeitraum und Umständen automatisch zu jeder gewünschten Maßnahme.
Amtliche Grundlage: § 543 BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 02.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
Nennen Sie Monate, Beträge und bisherige Reaktionen.
Zahlungsprüfung und mögliche weitere Maßnahmen werden getrennt vereinbart.
Vertrag, Zahlungen und Einwendungen werden nachvollziehbar zusammengeführt.
Aufforderung, Einigung oder gerichtlicher Weg werden nach Ausgangslage entschieden.
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Zahl der Zeiträume, Qualität der Zahlungsübersicht und Umfang der Einwendungen bestimmen den Aufwand. Kündigung, Zahlungsklage und Räumungsverfahren sind zusätzliche Aufträge mit eigenen möglichen Kosten. Ein Titel garantiert keine tatsächliche Zahlung. Vergütung und konkretes Ergebnis werden vor Beginn vereinbart.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenFür eine belastbare Forderung wird eine periodengenaue Übersicht benötigt. Teilzahlungen und Mietänderungen müssen erkennbar zugeordnet sein.
Nein. Gesetzliche Voraussetzungen und konkrete Umstände sind gesondert zu prüfen. Die Forderungsprüfung allein entscheidet diese Frage nicht.
Mangelbehauptung, Anzeige und Zahlungsverhalten müssen zusammen betrachtet werden. Eine pauschale Ablehnung kann unvollständig sein.
Zugriff und Verrechnung benötigen eine konkrete rechtliche Prüfung. Die Kaution wird nicht automatisch wie eine laufende Mietzahlung behandelt.
Das hängt von Zahlungsfähigkeit und Ziel ab. Bedingungen und Wirkung auf weitere Ansprüche müssen vorab abgestimmt werden.
Nur bei ausdrücklicher Beauftragung. Jede Maßnahme hat einen eigenen Prüfungsumfang und mögliche zusätzliche Kosten.
DER NÄCHSTE SCHRITT
Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.