Was die Unterstützung umfasst
Produkt und Vertragsumfang erfassen
Download, App, Cloudfunktion oder laufender Dienst werden nach tatsächlichem Modell aufgenommen. Einmaliger Erwerb und dauerhafte Bereitstellung können unterschiedliche Pflichten betreffen. Verbraucherstellung und Umfang zusätzlicher Warenbestandteile werden gesondert geprüft.
Fehler und Nachweise abgleichen
Betriebssystem, Version und zugesagte Kompatibilität werden konkret beschrieben. Fehlende Funktion, Störung und angekündigte Aktualisierung werden getrennt betrachtet. Technische Diagnose bleibt ein zusätzlicher Fachauftrag; fehlende Funktion wird nicht allein aus einer einzelnen Fehlermeldung abschließend bewertet.
Ansprüche und Kommunikation vorbereiten
Anbieterreaktion und bisherige Abhilfe werden mit den Voraussetzungen der Mängelrechte verglichen. Nacherfüllung, Preisänderung und Vertragsbeendigung werden getrennt eingeordnet. Rückzahlung und Schadenersatz werden nicht automatisch aus jeder Störung abgeleitet; weitere Durchsetzung wird ausdrücklich vereinbart.
Typische Situationen
Eine zugesagte Funktion fehlt
Produktbeschreibung und tatsächliche Nutzung werden verglichen.
Eine App ist mit Ihrem System nicht kompatibel
Anforderungen und Angaben vor Vertragsschluss werden geprüft.
Der Anbieter behebt eine wiederkehrende Störung nicht
Fehlermeldungen und Abhilfeverlauf werden geordnet.
Worauf es fachlich ankommt
Digitale Mängelrechte unterscheiden
§ 327i BGB betrifft Verbraucherrechte bei digitalen Produktmängeln. Anwendungsbereich und Voraussetzungen werden geprüft.
Amtliche Grundlage: § 327i BGB ↗Abhilfe konkret prüfen
§ 327l BGB betrifft Nacherfüllung bei digitalen Produkten. Fehler und bisherige Maßnahmen werden eingeordnet.
Amtliche Grundlage: § 327l BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Produkt aufnehmen
Vertragsmodell und Funktion werden beschrieben.
- 02
Fehler belegen
Umgebung und Ablauf werden dokumentiert.
- 03
Rechte prüfen
Voraussetzungen und Anbieterreaktion werden abgeglichen.
- 04
Vorgehen abstimmen
Erklärung oder weiterer Auftrag wird vorbereitet.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Vertrag und Produktbeschreibung
- Zahlungsnachweis
- Version und Systemangaben
- Fehlermeldungen ohne Geheimdaten
- Anbieterantworten und bisherige Abhilfe
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Vertragsmodell, technischer Nachweisbedarf und Streitstand bestimmen den Aufwand. Technische Begutachtung und Klage sind gesondert. Umfang und Honorar werden vor Beginn bestätigt. Reparatur des Produkts oder sofortige Erstattung werden nicht garantiert.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Gelten dieselben Regeln wie für jedes Möbelstück?
Digitale Produkte und Warenkauf werden rechtlich getrennt eingeordnet.
Reicht eine Fehlermeldung allein?
Funktion, Umgebung und Verlauf werden zusammen betrachtet.
Soll ich Zugangsdaten mitsenden?
Geheimdaten gehören nicht in die allgemeine Anfrage.
Ist eine technische Reparatur enthalten?
Diagnose und technische Umsetzung sind gesonderte Aufgaben.
Kann der Vertrag sofort beendet werden?
Voraussetzungen und bisherige Abhilfe müssen geprüft werden.
Gilt die Seite auch für Unternehmenskäufe?
Verbraucherregeln und B2B-Vertrag werden ausdrücklich unterschieden.