Was die Unterstützung umfasst
Verkäufer und Fahrzeug erfassen
Händler- oder Privatverkauf, Rolle eines Vermittlers und Eigentumsangaben werden aufgenommen. Fahrzeugidentität, Laufleistung, Unfallschäden und mitverkauftes Zubehör erhalten klare Zuordnung. Die tatsächliche technische Beschaffenheit wird nicht allein aus dem Vertrag bestätigt.
Zusagen und Mängelregelung prüfen
Vereinbarte Eigenschaften und allgemeine Gewährleistungsklauseln werden unterschieden. Eine Garantie ist von gesetzlichen Mängelrechten abzugrenzen. Ob ein Ausschluss greift, hängt von Parteien, Inhalt und konkreter Zusage ab; Privatverkauf bedeutet nicht automatisch Ausschluss sämtlicher Ansprüche.
Zahlung und Übergabe abstimmen
Anzahlung, Kaufpreis, Papiere und Übergabeprotokoll werden zusammen betrachtet. Finanzierung, Inzahlungnahme und Reservierung können weitere Vertragsverhältnisse bilden. Änderungsbedarf wird priorisiert; Rückabwicklung eines früheren Kaufs und gerichtliche Vertretung werden gesondert vereinbart.
Typische Situationen
Unfallfreiheit steht nur im Inserat
Anzeige und Vertragsfassung werden abgeglichen.
Ein privater Verkäufer verwendet einen Haftungsausschluss
Reichweite und konkrete Zusagen werden geprüft.
Finanzierung und Inzahlungnahme gehören zum Geschäft
Die zusammengehörenden Vereinbarungen werden getrennt gelesen.
Worauf es fachlich ankommt
Kaufpflichten einordnen
§ 433 BGB betrifft den Kaufvertrag. Kaufgegenstand und vereinbarte Pflichten werden konkret bestimmt.
Amtliche Grundlage: § 433 BGB ↗Mängelrechte berücksichtigen
§ 437 BGB nennt Rechte bei Mängeln. Voraussetzungen und Vertragsregelung werden im Einzelfall geprüft.
Amtliche Grundlage: § 437 BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Kauf beschreiben
Parteien und Fahrzeug werden aufgenommen.
- 02
Dokumente abgleichen
Inserat und Entwurf werden gelesen.
- 03
Risiken prüfen
Zusagen und Zahlungsbedingungen werden eingeordnet.
- 04
Änderung abstimmen
Prioritäten werden vor Unterschrift dokumentiert.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Vertragsentwurf und Anlagen
- Inserat und Nachrichten
- Fahrzeugangaben
- Garantie- oder Finanzierungsunterlagen
- Übergabe- und Zahlungsabsprachen
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Vertragsumfang und zusätzliche Finanzierungsvereinbarungen bestimmen den Aufwand. Technische Untersuchung, Verhandlungen und spätere Mängelverfahren sind gesondert. Umfang und Honorar werden vor Beginn bestätigt. Unfallfreiheit oder Mangelfreiheit werden nicht durch die Vertragsprüfung garantiert.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Ist eine technische Untersuchung enthalten?
Nein, Zustand und Technik brauchen eine eigene fachliche Untersuchung.
Ist Privatkauf immer ohne Gewährleistung?
Inhalt, Parteien und Zusagen werden konkret geprüft.
Sind Inseratsangaben wichtig?
Anzeige und Kommunikation werden mit dem Vertrag abgeglichen.
Ist eine Garantie dasselbe wie Gewährleistung?
Vertragliche Garantie und gesetzliche Rechte werden unterschieden.
Kann ein unterschriebener Vertrag noch geprüft werden?
Dann werden bestehende Rechte als eigener Auftrag untersucht.
Werden Verhandlungen übernommen?
Dieser Umfang wird ausdrücklich gesondert vereinbart.