Was die Unterstützung umfasst
Kauf und Ware einordnen
Verkäufer, Kauftermin, Art der Ware und vereinbarte Eigenschaften werden erfasst. Ein privater Kauf ist anders zu prüfen als ein Verbrauchsgüterkauf beim Unternehmen. Gebrauchtware, digitale Bestandteile und individuelle Abreden können zusätzliche Fragen auslösen.
Mangel und bisherige Reaktionen prüfen
Wir ordnen Fotos, Fehlermeldungen und technische Berichte der gelieferten Sache zu. Ein behaupteter Bedienungsfehler oder normaler Verschleiß wird anhand der verfügbaren Informationen betrachtet. Die juristische Prüfung ersetzt keine technische Ursachenuntersuchung und verspricht keinen bestimmten Befund.
Abgestufte Rechte vorbereiten
Die gewählte Nacherfüllung, Bereitschaft zur Bereitstellung der Ware und der bisherige Austausch mit dem Verkäufer werden geprüft. Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz bedürfen jeweils eigener Voraussetzungen. Ein vollständiger Kaufpreisanspruch wird deshalb nicht für jeden Defekt sofort unterstellt.
Typische Situationen
Der Verkäufer verweist allein an den Hersteller
Ein Garantieangebot kann hilfreich sein, ersetzt aber nicht automatisch den richtigen Ansprechpartner für gesetzliche Mängelrechte. Wir trennen beide Grundlagen und prüfen, welche Erklärung bereits abgegeben wurde. Garantiebedingungen werden nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang zusätzlich bewertet.
Eine Reparatur hat den Fehler nicht beseitigt
Reparaturbericht, Rückgabezeitpunkt und erneutes Fehlerbild sind wichtig. Wir rekonstruieren die Versuche, ohne pauschal eine bestimmte Anzahl als für alle Waren zwingend anzunehmen. Anschließend werden verbleibende Rechte und ihr geeigneter Nachweis eingeordnet.
Sie möchten die Sache sofort zurückgeben
Ein Defekt und ein Widerrufsrecht sind unterschiedliche Grundlagen. Wir prüfen, welcher Weg offensteht und welche Folgen er hat. Eine eigenmächtige Ersatzanschaffung oder Reparatur kann die Kostenfrage und den Nachweis verändern und sollte vorher abgestimmt werden.
Worauf es fachlich ankommt
Kaufmängel eröffnen verschiedene Rechte
§ 437 BGB ordnet die Rechte des Käufers bei Mängeln. Nacherfüllung und weitere Rechtsfolgen haben jeweils Voraussetzungen. Entscheidend ist nicht nur das unerwünschte Ergebnis, sondern auch die konkrete Vertrags- und Fehlerlage.
Amtliche Grundlage: § 437 BGB ↗Nacherfüllung verlangt konkrete Mitwirkung
§ 439 BGB betrifft Mangelbeseitigung oder mangelfreie Ersatzlieferung und zugehörige Kostenfragen. Die Sache muss dem Verkäufer zur Nacherfüllung zur Verfügung gestellt werden. Wahlmöglichkeiten und Grenzen werden im konkreten Fall geprüft.
Amtliche Grundlage: § 439 BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 02.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Ware und Verlauf beschreiben
Nennen Sie Kauf, Lieferung, Defekt und bisherige Reparatur- oder Austauschversuche.
- 02
Prüfung und Forderung vereinbaren
Umfang, befugter Leistungserbringer und Honorar werden vor Beginn abgestimmt.
- 03
Nachweise und Rechte bewerten
Sie erhalten eine begründete Einordnung und einen passenden Entwurf im beauftragten Umfang.
- 04
Reaktion des Verkäufers einordnen
Weitere Verhandlung oder gerichtliche Durchsetzung wird gesondert bestätigt.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Kaufvertrag, Rechnung und Zahlungsnachweis
- Lieferdatum, Artikelbeschreibung und zugesagte Eigenschaften
- Bilder, Fehlermeldungen und technische Berichte
- Mängelanzeigen und Antworten des Verkäufers
- Reparaturberichte, Versandnachweise und Garantieunterlagen
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Warenwert, Komplexität des Fehlers und Umfang der bisherigen Kommunikation beeinflussen die sinnvolle Prüftiefe. Bei kleinen Beträgen werden erwartbarer Nutzen und Kosten ausdrücklich betrachtet. Technische Gutachten, Versand und ein späterer Prozess sind nicht automatisch enthalten. Der vereinbarte Auftrag wird vor Beginn benannt; eine Kostenerstattung durch Verkäufer oder Versicherung ist nicht garantiert.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Sind Garantie und Gewährleistung dasselbe?
Nein. Gesetzliche Mängelrechte richten sich nach dem Kaufverhältnis; eine Garantie folgt ihren eigenen Bedingungen. Ansprechpartner, Zeitraum und Leistung können unterschiedlich sein und müssen getrennt gelesen werden.
Muss ich mich immer an den Hersteller wenden?
Für gesetzliche Kaufmängel ist grundsätzlich der Verkäufer relevant. Ein zusätzliches Garantieverfahren kann daneben bestehen. Bereits genutzte Wege und zugesagte Leistungen werden gemeinsam geprüft.
Kann ich sofort den ganzen Kaufpreis zurückverlangen?
Das lässt sich nicht aus jedem Fehler ableiten. Voraussetzungen weiterer Rechte und das bisherige Nacherfüllungsverfahren werden geprüft, bevor Rücktritt oder eine Kaufpreisforderung vorbereitet werden.
Gilt die Prüfung für gebrauchte Waren?
Ja, aber Verkäuferstatus und konkrete Vereinbarungen sind besonders wichtig. Ein privater Gebrauchtkauf darf nicht pauschal wie der Kauf einer neuen Ware beim Unternehmen behandelt werden.
Soll ich das Gerät selbst öffnen?
Veränderungen können Nachweise und Kostenfragen erschweren. Sichern Sie zunächst das Fehlerbild und klären Sie die nächsten Schritte. Sicherheitsgefährdende Geräte sollten nicht weiter benutzt werden.
Welche Chronologie hilft am meisten?
Notieren Sie Lieferung, erstes Fehlerauftreten, jede Meldung, Reparatur und Rückgabe mit Datum. Verbinden Sie die Ereignisse mit den vorhandenen Belegen statt nur eine Gesamterinnerung zu schildern.