Privatpersonen · DEUTSCHLAND

Insolvenzantrag für Unternehmen vorbereiten

Ein Unternehmen muss ein Insolvenzverfahren prüfen oder einen Antrag vorbereiten? Wir ordnen Rechtsform, Verantwortlichkeit und erforderliche Unterlagen ohne den dringenden Prüfbedarf aufzuschieben. Wir klären den vereinbarten Prüfauftrag und dokumentieren offene Punkte sowie die nächsten Aufgaben.

Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.

Fristen beachten. Nennen Sie vorhandene Entscheidungen, laufende Fristen und bereits vereinbarte Termine. Eine Anfrage oder ein Entwurf ersetzt weder einen erforderlichen Abschluss noch einen ausdrücklich beauftragten Rechtsbehelf.

01

Antragslage bestimmen

Sie erhalten eine nachvollziehbare Übersicht zu antragslage bestimmen.

02

Unterlagen zusammenstellen

Sie erhalten eine nachvollziehbare Übersicht zu unterlagen zusammenstellen.

03

Einreichung und Betrieb abstimmen

Sie erhalten eine nachvollziehbare Übersicht zu einreichung und betrieb abstimmen.

Was die Unterstützung umfasst

Antragslage bestimmen

Insolvenzgrund, Rechtsform und zuständige Personen werden anhand aktueller Angaben aufgenommen. Eigener Antrag und Antrag eines Gläubigers werden getrennt eingeordnet. Bei Anhaltspunkten für Antragspflicht darf eine gewöhnliche Bearbeitungsplanung nicht als Fristverlängerung verstanden werden.

Unterlagen zusammenstellen

Gläubiger, Forderungen, Vermögen und laufende Verträge werden in nachvollziehbaren Verzeichnissen geordnet. Fehlende Daten und widersprüchliche Stände werden konkret benannt. Ein Formular ohne aktuelle Angaben ersetzt keine sachgerechte Antragserstellung.

Einreichung und Betrieb abstimmen

Gericht, Vertretung und tatsächlicher Einreichungsauftrag werden ausdrücklich geklärt. Laufender Betrieb, Beschäftigte und Zahlungsfragen benötigen zusätzliche abgestimmte Aufgaben. Ein vorbereiteter Entwurf ist keine bereits erfolgte Antragstellung und garantiert keine Verfahrenseröffnung.

Typische Situationen

Antragslage bestimmen

Insolvenzgrund, Rechtsform und zuständige Personen werden anhand aktueller Angaben aufgenommen.

Unterlagen zusammenstellen

Gläubiger, Forderungen, Vermögen und laufende Verträge werden in nachvollziehbaren Verzeichnissen geordnet.

Einreichung und Betrieb abstimmen

Gericht, Vertretung und tatsächlicher Einreichungsauftrag werden ausdrücklich geklärt.

Worauf es fachlich ankommt

Redaktioneller Quellenstand: 04.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.

So gehen wir vor

  1. 01

    Ausgangslage schildern

    Sie nennen Ziel, Dokumente und aktuelle Termine.

  2. 02

    Unterlagen abgleichen

    Die entscheidenden Angaben werden auf Vollständigkeit und Widersprüche gelesen.

  3. 03

    Ergebnis besprechen

    Konkrete Prüfpunkte und benötigte Ergänzungen werden dokumentiert.

  4. 04

    Weiteren Auftrag festlegen

    Umsetzung und zusätzliche Vertretung werden ausdrücklich abgestimmt.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Rechtsform- und Registerangaben
  • Gläubigerverzeichnis
  • Vermögensübersicht
  • Aktuelle Liquiditätsdaten
  • Laufende Verfahren und Beschäftigtenangaben

Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.

Leistungsumfang und Honorar

Umfang der Unterlagen, offene Tatsachenfragen und der gewünschte Verfahrens- oder Gestaltungsauftrag bestimmen den Aufwand. Vor weiterer Bearbeitung werden Leistungsumfang und Honorar abgestimmt. Zusätzliche Fachgutachten, notarielle Leistungen, Behördenkosten und gerichtliche Vertretung sind nur nach gesonderter Vereinbarung enthalten. Ein bestimmtes Ergebnis oder eine vollständige Kostenerstattung wird nicht zugesagt.

Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.

Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmen

Häufige Fragen

Wahrt die erste Anfrage eine Antragsfrist?

Nein. Dringlichkeit und tatsächliche Einreichung werden ausdrücklich vereinbart. Eine Kontaktaufnahme verlängert keine gesetzlichen Pflichten.

Ist die Verfahrenseröffnung garantiert?

Nein. Das zuständige Gericht prüft den Antrag und die weiteren Voraussetzungen.

Ist der laufende Betrieb mitbetreut?

Nur nach gesondertem Auftrag. Antragserstellung und operative Krisenbegleitung sind verschiedene Aufgaben.

Welche Unterlagen werden zuerst benötigt?

Für insolvenzantrag für unternehmen vorbereiten beginnen wir mit den oben genannten Dokumenten. Fehlende Anlagen und unklare Zeitangaben werden gezielt nachgefragt, statt ein Ergebnis ohne vollständige Grundlage vorauszusetzen.

Was erhalten Sie nach der Prüfung?

Sie erhalten die vereinbarte Einordnung zu den konkreten Aufgaben: antragslage bestimmen, unterlagen zusammenstellen, einreichung und betrieb abstimmen. Offene Nachweise, nächste Schritte und ein zusätzlicher Umsetzungsauftrag werden klar benannt.

Sind Vertretung und zusätzliche Fachleistungen enthalten?

Nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Erstprüfung, Verhandlung, Einreichung und weitere Vertretung werden mit Zuständigkeit und Kosten getrennt abgestimmt. Zusätzliche technische, medizinische oder steuerliche Leistungen benötigen einen eigenen Umfang.

Passende weitere Leistungen

Alle Themen: Schulden und Insolvenz

DER NÄCHSTE SCHRITT

Beginnen wir mit Ihrer Situation.

Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.

Anfrage stellen