Privatpersonen · DEUTSCHLAND

Regelinsolvenz für Selbstständige vorbereiten

Ihre selbstständige Tätigkeit lässt sich mit bestehenden Schulden nicht mehr finanzieren? Wir ordnen Verfahrensart, Gläubiger und Unterlagen für einen konkreten Insolvenzauftrag. Wir klären den vereinbarten Prüfauftrag und dokumentieren offene Punkte sowie die nächsten Aufgaben.

Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.

Fristen beachten. Nennen Sie vorhandene Entscheidungen, laufende Fristen und bereits vereinbarte Termine. Eine Anfrage oder ein Entwurf ersetzt weder einen erforderlichen Abschluss noch einen ausdrücklich beauftragten Rechtsbehelf.

01

Einordnung der passenden Verfahrensart

Die vereinbarte Bearbeitung liefert eine nachvollziehbare Dokumentation zu diesem Punkt. Fehlende Nachweise und zusätzliche Aufgaben werden im Ergebnis benannt.

02

Geordnete Gläubiger- und Vermögensübersicht

Die vereinbarte Bearbeitung liefert eine nachvollziehbare Dokumentation zu diesem Punkt. Fehlende Nachweise und zusätzliche Aufgaben werden im Ergebnis benannt.

03

Unterlagenliste für den konkreten Insolvenzantrag

Die vereinbarte Bearbeitung liefert eine nachvollziehbare Dokumentation zu diesem Punkt. Fehlende Nachweise und zusätzliche Aufgaben werden im Ergebnis benannt.

Was die Unterstützung umfasst

Tätigkeit und Verfahrensart bestimmen

Laufende und frühere Selbstständigkeit, Gläubigerbestand und Forderungen aus Beschäftigungsverhältnissen werden aufgenommen. Verbraucher- und Regelverfahren werden anhand tatsächlicher Voraussetzungen unterschieden. Die frühere Gewerbeanmeldung allein beantwortet die Verfahrensfrage nicht vollständig.

Vermögen und Forderungen ordnen

Konten, Betriebsmittel, Sicherheiten und offene Forderungen werden dokumentiert. Private und betriebliche Verpflichtungen erhalten eindeutige Zuordnung. Unvollständige Gläubigerlisten werden nicht als einreichungsfertig bezeichnet; laufende Verträge und Beschäftigte werden gezielt abgefragt.

Antrag und Folgeschritte vorbereiten

Gewünschter Antrag, Zuständigkeit und zusätzliche Restschuldbefreiungsfragen werden abgestimmt. Fortführung, Steuererklärungen und Beschäftigungsfragen benötigen eigenen Fachumfang. Vorbereitung garantiert weder Verfahrenseröffnung noch Fortführung des Betriebs oder Befreiung von jeder Schuld.

Typische Situationen

Tätigkeit und Verfahrensart bestimmen

Laufende und frühere Selbstständigkeit, Gläubigerbestand und Forderungen aus Beschäftigungsverhältnissen werden aufgenommen.

Vermögen und Forderungen ordnen

Konten, Betriebsmittel, Sicherheiten und offene Forderungen werden dokumentiert.

Antrag und Folgeschritte vorbereiten

Gewünschter Antrag, Zuständigkeit und zusätzliche Restschuldbefreiungsfragen werden abgestimmt.

Worauf es fachlich ankommt

Redaktioneller Quellenstand: 04.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.

So gehen wir vor

  1. 01

    Ziel und Unterlagen aufnehmen

    Sie schildern den aktuellen Stand und übermitteln die auf dieser Seite genannten Nachweise.

  2. 02

    Tätigkeit und Verfahrensart bestimmen

    Die Ausgangsdokumente werden abgeglichen; fehlende Informationen werden konkret benannt.

  3. 03

    Vermögen und Forderungen ordnen

    Die entscheidenden Tatsachen und Voraussetzungen werden im vereinbarten Fachumfang geprüft.

  4. 04

    Antrag und Folgeschritte vorbereiten

    Ergebnis, Zuständigkeit und zusätzliche Umsetzung werden mit Umfang und Honorar abgestimmt.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Gläubigerliste
  • Liquiditätsübersicht
  • Vermögens- und Sicherheitenaufstellung
  • Angaben zur Tätigkeit und Beschäftigten
  • Bescheide und laufende Verträge

Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.

Leistungsumfang und Honorar

Umfang der Unterlagen, offene Tatsachenfragen und der gewünschte Verfahrens- oder Gestaltungsauftrag bestimmen den Aufwand. Vor weiterer Bearbeitung werden Leistungsumfang und Honorar abgestimmt. Zusätzliche Fachgutachten, notarielle Leistungen, Behördenkosten und gerichtliche Vertretung sind nur nach gesonderter Vereinbarung enthalten. Ein bestimmtes Ergebnis oder eine vollständige Kostenerstattung wird nicht zugesagt.

Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.

Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmen

Häufige Fragen

Gilt für jede frühere Selbstständigkeit Regelinsolvenz?

Verfahrensart und gesetzliche Voraussetzungen werden konkret bestimmt.

Ist die Fortführung des Betriebs garantiert?

Nein. Verfahren, Finanzierung und tatsächliche Betriebsfähigkeit werden gesondert geprüft.

Sind Steuererklärungen enthalten?

Nur mit eigener Befugnis und gesondertem Auftrag.

Welche Unterlagen werden zuerst benötigt?

Beginnen Sie mit Gläubigerliste, Liquiditätsübersicht, Vermögens- und Sicherheitenaufstellung. Weitere Anlagen und unklare Zeitangaben werden anhand Ihres konkreten Ziels nachgefragt.

Was erhalten Sie nach der Prüfung?

Sie erhalten die vereinbarte Einordnung zu den konkreten Aufgaben: tätigkeit und verfahrensart bestimmen, vermögen und forderungen ordnen, antrag und folgeschritte vorbereiten. Offene Nachweise, nächste Schritte und ein zusätzlicher Umsetzungsauftrag werden klar benannt.

Sind Vertretung und zusätzliche Fachleistungen enthalten?

Nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Erstprüfung, Verhandlung, Einreichung und weitere Vertretung werden mit Zuständigkeit und Kosten getrennt abgestimmt. Zusätzliche technische, medizinische oder steuerliche Leistungen benötigen einen eigenen Umfang.

Passende weitere Leistungen

Alle Themen: Schulden und Insolvenz

DER NÄCHSTE SCHRITT

Beginnen wir mit Ihrer Situation.

Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.

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