Was die Unterstützung umfasst
Gefahr und aktuelle Lage aufnehmen
Konkrete Vorfälle, gegenwärtiger Aufenthaltsort und vorhandene Entscheidungen werden dokumentiert. Bei unmittelbarer Gefahr sind Polizei, Rettungsdienst oder Jugendamt direkt zu kontaktieren; eine Onlineanfrage bietet keinen akuten Schutz. Vermutungen und belegte Tatsachen werden getrennt festgehalten.
Nachweise und Zuständigkeit klären
Berichte, Nachrichten und geeignete fachliche Unterlagen werden gelesen. Jugendamt, Familiengericht und weitere Stellen erhalten konkrete Aufgaben. Kindesanhörung und Beteiligungsrechte werden berücksichtigt; die rechtliche Vorbereitung ersetzt keine fachliche Gefährdungsbeurteilung.
Eilauftrag und Folgeschritte abstimmen
Gewünschte vorläufige Maßnahme und tatsächliche Einreichung werden ausdrücklich vereinbart. Bestehende Beschlüsse und erforderliche Umsetzung werden mit befugter Vertretung abgestimmt. Eine Anfrage ersetzt weder Notfallhilfe noch Gerichtsbeschluss; bestimmter Ausgang und Termin werden nicht garantiert.
Typische Situationen
Eilbedürftige Sorgeentscheidung
Eine aktuelle Lage erfordert möglicherweise eine vorläufige Sorgeentscheidung. Konkrete Gefahr und erreichbare Nachweise werden für den Eilauftrag geordnet.
Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
Das Jugendamt ist bereits beteiligt. Zuständigkeit und bisherige Maßnahmen werden in einer gemeinsamen Zeitübersicht erfasst.
Anhörung des Kindes im Familienverfahren
Ein familiengerichtlicher Termin betrifft ein Kind. Beteiligung, Anhörung und Vertretungsauftrag werden nach Verfahrensstand abgestimmt.
Worauf es fachlich ankommt
Rechtliche Grundlage: § 1666 BGB
Diese Grundlage wird mit dem konkreten Sachverhalt und dem vereinbarten Auftrag abgeglichen. Weitere Voraussetzungen werden nach Art der Leistung gesondert geprüft.
Fachliche Grundlage: § 1666 BGB
Rechtliche Grundlage: § 49 FamFG
Diese Grundlage wird mit dem konkreten Sachverhalt und dem vereinbarten Auftrag abgeglichen. Weitere Voraussetzungen werden nach Art der Leistung gesondert geprüft.
Fachliche Grundlage: § 49 FamFG
Redaktioneller Quellenstand: 04.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Ziel und Unterlagen aufnehmen
Sie schildern den aktuellen Stand und übermitteln die auf dieser Seite genannten Nachweise.
- 02
Gefahr und aktuelle Lage aufnehmen
Ausgangsdokumente und tatsächliche Angaben werden abgeglichen; fehlende Informationen werden konkret benannt.
- 03
Nachweise und Zuständigkeit klären
Die entscheidenden Voraussetzungen und offenen Tatsachen werden im vereinbarten Fachumfang geprüft.
- 04
Eilauftrag und Folgeschritte abstimmen
Ergebnis, Zuständigkeit und zusätzliche Umsetzung werden mit Umfang und Honorar abgestimmt.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Aktuelle Sorgeentscheidungen
- Geordnete Vorfallsübersicht
- Berichte zuständiger Stellen
- Relevante Nachrichten
- Angaben zum aktuellen Aufenthalt
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Umfang der Unterlagen, offene Tatsachenfragen und der gewünschte Verfahrens- oder Gestaltungsauftrag bestimmen den Aufwand. Vor weiterer Bearbeitung werden Leistungsumfang und Honorar abgestimmt. Zusätzliche Fachgutachten, notarielle Leistungen, Behördenkosten und gerichtliche Vertretung sind nur nach gesonderter Vereinbarung enthalten. Ein bestimmtes Ergebnis oder eine vollständige Kostenerstattung wird nicht zugesagt.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Hilft die Onlineanfrage bei unmittelbarer Gefahr?
Akute Gefahr erfordert direkten Kontakt zu zuständigen Notfallstellen; die Anfrage ersetzt diesen nicht.
Entscheidet nur ein Elternvorwurf?
Konkrete Tatsachen, Nachweise und Beteiligungsrechte werden geprüft.
Ist ein Eilantrag sofort enthalten?
Tatsächliche Übernahme und Einreichung benötigen ausdrücklichen Auftrag.
Welche Unterlagen werden zuerst benötigt?
Beginnen Sie mit Aktuelle Sorgeentscheidungen, Geordnete Vorfallsübersicht, Berichte zuständiger Stellen. Weitere Anlagen und unklare Angaben werden anhand Ihres konkreten Ziels nachgefragt.
Was erhalten Sie nach der Prüfung?
Sie erhalten die vereinbarte Einordnung zu den konkreten Aufgaben: gefahr und aktuelle lage aufnehmen, nachweise und zuständigkeit klären, eilauftrag und folgeschritte abstimmen. Offene Nachweise, nächste Schritte und ein zusätzlicher Umsetzungsauftrag werden klar benannt.
Sind Vertretung und zusätzliche Fachleistungen enthalten?
Nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Erstprüfung, Verhandlung, Einreichung und weitere Vertretung werden mit Zuständigkeit und Kosten getrennt abgestimmt. Zusätzliche technische, medizinische oder steuerliche Leistungen benötigen einen eigenen Umfang.