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Zugewinnausgleich berechnen

Nach der Trennung sollen Vermögenswerte verglichen werden, aber Konten, Immobilien und Schulden sind noch ungeordnet? Wir organisieren die Prüfung und Berechnung des Zugewinnausgleichs. Zuerst werden Güterstand und maßgebliche Stichtage geklärt. Es geht nicht automatisch um die Hälfte jedes vorhandenen Gegenstands, sondern um eine gesetzlich und vertraglich einzuordnende Vermögensentwicklung.

Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.

Fristen beachten. Sichern Sie stichtagsbezogene Nachweise und nennen Sie Zustellung eines Scheidungsantrags sowie vorhandene Eheverträge. Spätere Kontostände ersetzen historische Werte nicht ohne Prüfung. Die Anfrage bestätigt keine Fristwahrung oder gerichtliche Vertretung.

01

Stichtage und Güterstand klären

Gesetzliche Ausgangslage und abweichende Vereinbarungen werden zugeordnet.

02

Vermögen geordnet vergleichen

Werte, Schulden und offene Bewertungen werden getrennt erfasst.

03

Eine nachvollziehbare Berechnung

Annahmen und fehlende Nachweise bleiben im Ergebnis sichtbar.

Was die Unterstützung umfasst

Vertrags- und Zeitgrundlage feststellen

Heirat, Güterstand, Ehevertrag und Verfahrensdaten werden aufgenommen. Trennungsdatum und die maßgeblichen Bewertungsdaten dürfen nicht automatisch gleichgesetzt werden. Unklare Stichtage werden vor der Berechnung markiert.

Bestände und Erwerbe strukturieren

Konten, Immobilien, Beteiligungen und Verbindlichkeiten werden stichtagsbezogen dokumentiert. Schenkungen und Erbschaften erhalten eine gesonderte Zuordnung. Ein aktueller Verkaufspreis ist nicht zwingend der richtige historische Wert.

Berechnung und Folgeauftrag abgrenzen

Wir erstellen die vereinbarte rechtliche Vergleichsgrundlage. Notwendige Wertgutachten, Auskunft und mögliche Verhandlung werden getrennt geplant. Der Auftrag enthält keine automatische Immobilienbewertung oder steuerliche Transaktionsberatung.

Typische Situationen

Eine Immobilie gehört nur einer Person

Eigentum und möglicher Ausgleich sind unterschiedliche Fragen. Erwerb, Darlehen und relevante Werte werden aufgenommen. Eine automatische Übertragung der Hälfte wird nicht behauptet.

Vermögen stammt aus einer Erbschaft

Zeitpunkt und Nachweise werden gesondert erfasst. Der Erwerb und seine weitere Wertentwicklung benötigen konkrete Zuordnung. Eine pauschale Aussage, Erbschaften seien immer vollständig irrelevant, wäre unzureichend.

Unternehmensanteile sind schwer zu bewerten

Beteiligung und verfügbare Daten werden geordnet. Eine zusätzliche fachliche Bewertung kann nötig sein. Fehlende Werte dürfen nicht durch ungesicherte pauschale Schätzungen ersetzt werden.

Worauf es fachlich ankommt

Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.

So gehen wir vor

  1. 01

    Vermögensarten nennen

    Beschreiben Sie Immobilien, Konten, Beteiligungen und Schulden.

  2. 02

    Stichtage und Auftrag klären

    Berechnung, Auskunft und Wertprüfung werden abgegrenzt.

  3. 03

    Bestände abgleichen

    Sie erhalten eine nachvollziehbare Aufstellung mit offenen Positionen.

  4. 04

    Weiteres Vorgehen abstimmen

    Verhandlung oder gerichtliche Durchsetzung wird gesondert bestätigt.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Heirat und Güterstand
  • Ehevertrag
  • Zustellung und Verfahrensdaten
  • Stichtagsbezogene Vermögens- und Schuldennachweise
  • Erbschaften, Schenkungen und Bewertungen

Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.

Leistungsumfang und Honorar

Anzahl der Vermögenspositionen, historische Daten und Bewertungsbedarf bestimmen den Aufwand. Externe Gutachten und notarielle Vereinbarungen sind nicht automatisch enthalten. Honorar, Ergebnis und befugte Zuständigkeit werden vor Beginn festgelegt. Eine bestimmte Ausgleichssumme wird erst nach Prüfung als Berechnung dargestellt, nicht als garantierte Zahlung.

Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.

Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmen

Häufige Fragen

Wird alles einfach halbiert?

Der Zugewinnausgleich betrifft eine konkret berechnete Vermögensentwicklung. Eigentum und Forderung sind zu unterscheiden. Güterstand, Stichtage und Nachweise müssen zuerst feststehen.

Welche Kontostände brauche ich?

Die relevanten Stichtage werden geklärt. Aktuelle Auszüge allein ersetzen nicht jeden historischen Bestand; fehlende Nachweise werden systematisch benannt.

Was ist mit Schulden?

Verbindlichkeiten werden mit ihrem zeitlichen Bestand und den Nachweisen aufgenommen. Eine heutige Gesamtsumme darf nicht ungeprüft auf alle früheren Daten übertragen werden.

Sind Erbschaften ausgeschlossen?

Erwerb und spätere Entwicklung werden gesondert rechtlich zugeordnet. Eine pauschale Gesamtaussage ersetzt die Prüfung von Zeitpunkt, Herkunft und Werten nicht.

Bewerten Sie Immobilien selbst?

Eine rechtliche Berechnung enthält keine automatische sachverständige Bewertung. Gutachtenbedarf, Zuständigkeit und Kosten werden ausdrücklich abgestimmt.

Kann ein Ehevertrag das Ergebnis verändern?

Ja, die Vereinbarung gehört zur Ausgangsprüfung. Ihre konkrete Reichweite muss gelesen werden, bevor allein nach dem gesetzlichen Standard gerechnet wird.

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DER NÄCHSTE SCHRITT

Beginnen wir mit Ihrer Situation.

Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.

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