Was die Unterstützung umfasst
Vertrags- und Zeitgrundlage feststellen
Heirat, Güterstand, Ehevertrag und Verfahrensdaten werden aufgenommen. Trennungsdatum und die maßgeblichen Bewertungsdaten dürfen nicht automatisch gleichgesetzt werden. Unklare Stichtage werden vor der Berechnung markiert.
Bestände und Erwerbe strukturieren
Konten, Immobilien, Beteiligungen und Verbindlichkeiten werden stichtagsbezogen dokumentiert. Schenkungen und Erbschaften erhalten eine gesonderte Zuordnung. Ein aktueller Verkaufspreis ist nicht zwingend der richtige historische Wert.
Berechnung und Folgeauftrag abgrenzen
Wir erstellen die vereinbarte rechtliche Vergleichsgrundlage. Notwendige Wertgutachten, Auskunft und mögliche Verhandlung werden getrennt geplant. Der Auftrag enthält keine automatische Immobilienbewertung oder steuerliche Transaktionsberatung.
Typische Situationen
Eine Immobilie gehört nur einer Person
Eigentum und möglicher Ausgleich sind unterschiedliche Fragen. Erwerb, Darlehen und relevante Werte werden aufgenommen. Eine automatische Übertragung der Hälfte wird nicht behauptet.
Vermögen stammt aus einer Erbschaft
Zeitpunkt und Nachweise werden gesondert erfasst. Der Erwerb und seine weitere Wertentwicklung benötigen konkrete Zuordnung. Eine pauschale Aussage, Erbschaften seien immer vollständig irrelevant, wäre unzureichend.
Unternehmensanteile sind schwer zu bewerten
Beteiligung und verfügbare Daten werden geordnet. Eine zusätzliche fachliche Bewertung kann nötig sein. Fehlende Werte dürfen nicht durch ungesicherte pauschale Schätzungen ersetzt werden.
Worauf es fachlich ankommt
Vermögensentwicklung ist Ausgangspunkt
§ 1373 BGB beschreibt Zugewinn. Anfangs- und Endvermögen werden mit den einschlägigen ergänzenden Regeln konkret geprüft.
Amtliche Grundlage: § 1373 BGB ↗Ausgleich ist gesondert zu berechnen
§ 1378 BGB betrifft die Ausgleichsforderung. Es folgt daraus nicht automatisch Miteigentum an jedem Vermögensgegenstand.
Amtliche Grundlage: § 1378 BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Vermögensarten nennen
Beschreiben Sie Immobilien, Konten, Beteiligungen und Schulden.
- 02
Stichtage und Auftrag klären
Berechnung, Auskunft und Wertprüfung werden abgegrenzt.
- 03
Bestände abgleichen
Sie erhalten eine nachvollziehbare Aufstellung mit offenen Positionen.
- 04
Weiteres Vorgehen abstimmen
Verhandlung oder gerichtliche Durchsetzung wird gesondert bestätigt.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Heirat und Güterstand
- Ehevertrag
- Zustellung und Verfahrensdaten
- Stichtagsbezogene Vermögens- und Schuldennachweise
- Erbschaften, Schenkungen und Bewertungen
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Anzahl der Vermögenspositionen, historische Daten und Bewertungsbedarf bestimmen den Aufwand. Externe Gutachten und notarielle Vereinbarungen sind nicht automatisch enthalten. Honorar, Ergebnis und befugte Zuständigkeit werden vor Beginn festgelegt. Eine bestimmte Ausgleichssumme wird erst nach Prüfung als Berechnung dargestellt, nicht als garantierte Zahlung.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Wird alles einfach halbiert?
Der Zugewinnausgleich betrifft eine konkret berechnete Vermögensentwicklung. Eigentum und Forderung sind zu unterscheiden. Güterstand, Stichtage und Nachweise müssen zuerst feststehen.
Welche Kontostände brauche ich?
Die relevanten Stichtage werden geklärt. Aktuelle Auszüge allein ersetzen nicht jeden historischen Bestand; fehlende Nachweise werden systematisch benannt.
Was ist mit Schulden?
Verbindlichkeiten werden mit ihrem zeitlichen Bestand und den Nachweisen aufgenommen. Eine heutige Gesamtsumme darf nicht ungeprüft auf alle früheren Daten übertragen werden.
Sind Erbschaften ausgeschlossen?
Erwerb und spätere Entwicklung werden gesondert rechtlich zugeordnet. Eine pauschale Gesamtaussage ersetzt die Prüfung von Zeitpunkt, Herkunft und Werten nicht.
Bewerten Sie Immobilien selbst?
Eine rechtliche Berechnung enthält keine automatische sachverständige Bewertung. Gutachtenbedarf, Zuständigkeit und Kosten werden ausdrücklich abgestimmt.
Kann ein Ehevertrag das Ergebnis verändern?
Ja, die Vereinbarung gehört zur Ausgangsprüfung. Ihre konkrete Reichweite muss gelesen werden, bevor allein nach dem gesetzlichen Standard gerechnet wird.