Steuern & Buchhaltung · DEUTSCHLAND

Einnahmenüberschussrechnung vorbereiten

Die Belege sind vorhanden, aber Einnahmen, Ausgaben und private Buchungen lassen sich noch nicht verlässlich voneinander trennen? Wir unterstützen die strukturierte Vorbereitung der Einnahmenüberschussrechnung. Zuerst wird geklärt, ob diese Gewinnermittlungsart für Ihr Unternehmen anwendbar ist. Anschließend werden Datenbestände, Zahlungswege und fehlende Nachweise geordnet. Steuerliche Einordnung, Erstellung und Übermittlung werden nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang durch die zuständige befugte Stelle übernommen.

Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.

Fristen beachten. Teilen Sie Abgabefristen, Finanzamtschreiben und bereits bearbeitete Jahre mit. Die Vorbereitung von Belegen verlängert keine Frist. Senden Sie zunächst keine Passwörter oder vollständigen ungesicherten Kontodaten; Datenübergabe und Zugriff werden vor Beginn abgestimmt.

01

Eine nachvollziehbare Belegbasis

Einnahmen, Ausgaben und Zahlungswege werden mit fehlenden Nachweisen abgeglichen.

02

Offene Zuordnungen sichtbar

Private Bewegungen, Darlehen und Anschaffungen werden nicht ungeprüft als laufender Aufwand behandelt.

03

Eine klare Übergabe

Zuständigkeit für fachliche Einordnung, EÜR und Übermittlung wird konkret vereinbart.

Was die Unterstützung umfasst

Gewinnermittlung und Bestand aufnehmen

Rechtsform, Tätigkeit und bisherige Bearbeitung werden erfasst. Die Zulässigkeit einer EÜR wird vor der weiteren Planung durch die befugte Stelle geprüft. Ein kleiner Betrieb oder geringe Belegzahl allein sind keine vollständige Entscheidung über bestehende Buchführungspflichten.

Zahlungen und Nachweise ordnen

Bank, Kasse, Plattformen und weitere Zahlungswege werden mit dem vorhandenen Belegbestand abgeglichen. Doppelimporte und fehlende Monate werden markiert. Private Einlagen, Entnahmen und Darlehensbewegungen brauchen eine klare Trennung von betrieblichen Einnahmen und Ausgaben.

Fachfragen und Jahresübergabe vorbereiten

Anlagegüter, gemischte Nutzung und Vorgänge um den Jahreswechsel werden als Prüfpositionen gesammelt. Eine einfache Geldflussliste entscheidet nicht automatisch über steuerliche Abziehbarkeit oder Abschreibung. Die eigentliche EÜR, notwendige Erklärungen und Übermittlung sind ausdrücklich abgegrenzte Leistungen der zuständigen befugten Stelle.

Typische Situationen

Geschäftliches und privates Geld läuft über ein Konto

Wir erstellen eine nachvollziehbare Zuordnung und markieren offene Bewegungen. Jede Überweisung ist mit ihrem tatsächlichen Grund zu verbinden. Ein privater Eingang darf nicht allein aufgrund des Kontos als Betriebseinnahme angesetzt werden.

Sie haben Maschinen oder Computer angeschafft

Rechnung, Zahlungsdatum, Nutzung und vorhandene Anlageninformationen werden gesammelt. Nicht jede größere Zahlung ist sofort vollständig laufender Aufwand. Die steuerliche Behandlung wird fachlich geprüft; die Vorbereitung liefert dafür die richtige Belegbasis.

Ein bisheriger Dienstleister hat nur Teile bearbeitet

Zeiträume, Datenformate und bereits abgeschlossene Aufgaben werden abgegrenzt. Das verhindert doppelte Bearbeitung und übersehene Lücken. Bevor Unterlagen neu aufbereitet werden, wird festgestellt, welche Ausgangsdaten vollständig und verwendbar sind.

Worauf es fachlich ankommt

Redaktioneller Quellenstand: 02.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.

So gehen wir vor

  1. 01

    Jahr und Datenbestand nennen

    Beschreiben Sie Tätigkeit, Zahlungswege, vorhandene Unterlagen und Abgabetermin.

  2. 02

    Leistung und Befugnis klären

    Vorbereitung, steuerliche Einordnung, Erstellung und Übermittlung werden getrennt vereinbart.

  3. 03

    Belege und Bewegungen abgleichen

    Fehlende Nachweise, Doppelungen und offene Zuordnungen werden systematisch markiert.

  4. 04

    Fachliche Übergabe abstimmen

    Die zuständige Stelle erhält eine geordnete Grundlage und eine nachvollziehbare Liste offener Fragen.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Tätigkeit, Rechtsform und bisherige Gewinnermittlung
  • Vollständiger Belegbestand des betroffenen Zeitraums
  • Bank-, Kassen- und Plattformauswertungen über geeignete Wege
  • Anlagenbestand, Anschaffungen und Angaben zur privaten Nutzung
  • Vorjahresunterlagen, offene Fragen und Finanzamtschreiben

Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.

Leistungsumfang und Honorar

Belegzahl, Zahlungswege, Qualität der Zuordnung und fehlende Zeiträume bestimmen den Aufwand. Rückstände oder gemischte private Kontobewegungen können zusätzliche Arbeit erfordern. Die Vorbereitung umfasst nicht automatisch Steuererklärungen oder Übermittlung an das Finanzamt. Zuständigkeit, gesetzlich zulässiger Leistungsumfang und Honorar werden vor Beginn festgelegt; eine bestimmte Steuerlast wird nicht als Ergebnis zugesagt.

Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.

Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmen

Häufige Fragen

Kann jedes Unternehmen eine EÜR verwenden?

Nein. Die gesetzlichen Voraussetzungen und mögliche Buchführungspflichten sind zu prüfen. Rechtsform und bisherige Bearbeitung gehören zur Aufnahme; eine geringe Umsatzhöhe beantwortet die Frage nicht allein.

Reicht eine Liste meiner Kontoauszüge?

Sie ist eine wichtige Ausgangsbasis, ersetzt aber nicht die Beleg- und Sachverhaltszuordnung. Private Bewegungen, Anschaffungen und weitere Zahlungswege müssen nachvollziehbar ergänzt werden.

Sind alle Ausgaben sofort abziehbar?

Das darf nicht pauschal angenommen werden. Betriebliche Veranlassung, Anlagegüter und gesetzliche Besonderheiten benötigen fachliche Einordnung. Die Vorbereitung markiert diese Fragen statt selbst ungeprüfte Steuerfolgen zu behaupten.

Wer erstellt und übermittelt die EÜR?

Das wird ausdrücklich vereinbart und nach den erforderlichen Befugnissen zugeordnet. Eine allgemeine Belegvorbereitung enthält keine automatische steuerliche Gesamtbearbeitung oder Abgabe beim Finanzamt.

Was mache ich mit fehlenden Belegen?

Die Lücken werden konkret erfasst und geeignete Nachbeschaffungswege abgestimmt. Eine geschätzte Kontosumme ersetzt nicht ohne Prüfung den notwendigen Nachweis; offene Sachverhalte bleiben sichtbar.

Kann ein bereits bearbeitetes Jahr übernommen werden?

Vorhandene Ergebnisse, Daten und Zuständigkeiten werden zuerst abgeglichen. Eine Übernahme soll keine doppelte Bearbeitung verursachen. Korrekturen oder erneute Erklärungen sind gesonderte fachliche Aufträge.

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