Was die Unterstützung umfasst
Jahreslage aufnehmen
Ehe, dauernde Trennung und Wohnsitz werden chronologisch beschrieben. Auslandsbezug und besondere Konstellationen benötigen Zusatzprüfung. Steuerklassenwahl wird nicht mit den Voraussetzungen einer Zusammenveranlagung gleichgesetzt.
Berechnungsgrundlagen sammeln
Einkünfte beider Personen und relevante Leistungen werden zusammengetragen. Vergleich verlangt vollständige Daten. Eine Steuerersparnis wird nicht allein anhand zweier Bruttogehälter garantiert.
Entscheidung und Verfahren koordinieren
Befugte Fachperson prüft Voraussetzungen und mögliche Wahl. Bescheidänderung und Konflikt um Zustimmung werden gesondert behandelt. Familienrechtliche Ausgleichsansprüche sind kein automatischer Teil der Steuerprüfung.
Typische Situationen
Die Ehe wurde im laufenden Jahr geschlossen
Tatsächliche Daten und Voraussetzungen werden fachlich geprüft. Kein pauschaler Monatsanteil wird angenommen.
Die Partner haben sich getrennt
Beginn und tatsächliche Lebensverhältnisse werden aufgenommen. Meldeadresse allein beantwortet die Frage nicht.
Eine Person lebt im Ausland
Steuerstatus und einschlägige Voraussetzungen werden zusätzlich betrachtet. Ehe allein genügt nicht.
Worauf es fachlich ankommt
Veranlagungswahl prüfen
§ 26 EStG betrifft Voraussetzungen und Wahl der Veranlagung. Jahreslage und konkrete Angaben werden fachlich bewertet.
Amtliche Grundlage: § 26 EStG ↗Befugte Fachzuständigkeit klären
§ 3 StBerG betrifft die Befugnis zu unbeschränkter Hilfeleistung. Steuerliche Beratung und Erklärungsleistung werden vor Beginn ausdrücklich zugeordnet.
Amtliche Grundlage: § 3 StBerG ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Jahreslage nennen
Beschreiben Sie Ehe und Veränderungen.
- 02
Auftrag bestimmen
Berechnung und Konfliktfragen werden getrennt.
- 03
Grundlagen sammeln
Beide Einkommenslagen werden geordnet.
- 04
Wahl koordinieren
Fachprüfung und Erklärung werden abgestimmt.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Ehe- und Trennungsdaten
- Wohnsitzchronologie
- Einkünfte beider Personen
- Vorjahreserklärungen und Bescheide
- Leistungen und relevante Abzugsbelege
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Einkunftsarten, Auslandsbezug und Verfahrensstand bestimmen den Aufwand. Bescheidänderung und familienrechtlicher Streit sind gesondert. Honorar und Zuständigkeit werden vor Beginn benannt. Eine bestimmte Ersparnis wird nicht zugesagt.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Bestimmt die Steuerklasse die Veranlagung?
Nein. Beide Fragen werden rechtlich getrennt eingeordnet.
Ist gemeinsame Veranlagung immer günstiger?
Vergleich erfordert vollständige Daten. Kein pauschales Ergebnis wird unterstellt.
Was gilt im Trennungsjahr?
Datum und tatsächliche Voraussetzungen werden konkret geprüft.
Reicht dieselbe Adresse?
Lebensverhältnisse und Rechtslage sind entscheidend. Meldung allein genügt nicht.
Kann ein Bescheid noch geändert werden?
Zugang und Verfahrensstand werden gesondert geprüft.
Ist ein Streit zwischen Partnern enthalten?
Nur bei ausdrücklich vereinbartem rechtlichem Auftrag. Steuervergleich und Ausgleich sind getrennt.