Was die Unterstützung umfasst
Übertragungsumfang aufnehmen
Anlagen, Rechte, Personal und laufende Kundenverträge werden in einer Bestandsübersicht erfasst. Eigentum und bloße Nutzung werden getrennt beschrieben. Eine neue Gesellschaft übernimmt bestehende Verpflichtungen nicht allein dadurch, dass sie dieselbe Tätigkeit ausübt.
Umsetzungsmodell prüfen
Neugründung, Einzelübertragung und mögliche Umwandlungswege werden anhand des Ziels unterschieden. Benötigte Zustimmungen und arbeitsrechtliche Fragen erhalten eigene Prüfpunkte. Eine einfache interne Vereinbarung ersetzt nicht jede erforderliche Übertragung oder Information.
Übergang organisieren
Stichtag, Schnittstellen und weitere Leistungen des bisherigen Unternehmens werden abgestimmt. Lizenzen, Daten und Zahlungsabwicklung benötigen klare Verantwortliche. Steuerliche Bewertung und technische Migration werden gesondert koordiniert. Eine vollständig risikofreie Übertragung wird nicht zugesagt.
Typische Situationen
Übertragungsumfang aufnehmen
Anlagen, Rechte, Personal und laufende Kundenverträge werden in einer Bestandsübersicht erfasst.
Umsetzungsmodell prüfen
Neugründung, Einzelübertragung und mögliche Umwandlungswege werden anhand des Ziels unterschieden.
Übergang organisieren
Stichtag, Schnittstellen und weitere Leistungen des bisherigen Unternehmens werden abgestimmt.
Worauf es fachlich ankommt
Rechtliche Grundlage: § 2 GmbHG
Die konkrete Ausgangslage und der vereinbarte Prüfgegenstand werden anhand dieser Grundlage eingeordnet. Zusätzliche Anforderungen bleiben abhängig vom Fall.
Fachliche Grundlage: § 2 GmbHG
Rechtliche Grundlage: § 613a BGB
Die konkrete Ausgangslage und der vereinbarte Prüfgegenstand werden anhand dieser Grundlage eingeordnet. Zusätzliche Anforderungen bleiben abhängig vom Fall.
Fachliche Grundlage: § 613a BGB
Redaktioneller Quellenstand: 04.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Ausgangslage schildern
Sie nennen Ziel, Dokumente und aktuelle Termine.
- 02
Unterlagen abgleichen
Die entscheidenden Angaben werden auf Vollständigkeit und Widersprüche gelesen.
- 03
Ergebnis besprechen
Konkrete Prüfpunkte und benötigte Ergänzungen werden dokumentiert.
- 04
Weiteren Auftrag festlegen
Umsetzung und zusätzliche Vertretung werden ausdrücklich abgestimmt.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Beschreibung des Geschäftsbereichs
- Vermögens- und Vertragsliste
- Personalübersicht
- Rechte und Lizenzen
- Gewünschter Übergangsplan
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Umfang der Unterlagen, offene Tatsachenfragen und der gewünschte Verfahrens- oder Gestaltungsauftrag bestimmen den Aufwand. Vor weiterer Bearbeitung werden Leistungsumfang und Honorar abgestimmt. Zusätzliche Fachgutachten, notarielle Leistungen, Behördenkosten und gerichtliche Vertretung sind nur nach gesonderter Vereinbarung enthalten. Ein bestimmtes Ergebnis oder eine vollständige Kostenerstattung wird nicht zugesagt.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Gehen Kundenverträge automatisch über?
Übertragungsmodell und Vertragsbedingungen werden geprüft. Notwendige Zustimmungen dürfen nicht pauschal vorausgesetzt werden.
Muss das Personal einbezogen werden?
Tätigkeit, Organisationsstruktur und mögliche arbeitsrechtliche Folgen werden gesondert eingeordnet.
Ist die steuerliche Gestaltung enthalten?
Nur bei vereinbartem fachlichem Umfang. Rechtliche Übertragung und steuerliche Bewertung werden miteinander abgestimmt, bleiben aber eigene Prüfaufgaben.
Welche Unterlagen werden zuerst benötigt?
Für ausgründung aus einem unternehmen begleiten beginnen wir mit den oben genannten Dokumenten. Fehlende Anlagen und unklare Zeitangaben werden gezielt nachgefragt, statt ein Ergebnis ohne vollständige Grundlage vorauszusetzen.
Was erhalten Sie nach der Prüfung?
Sie erhalten die vereinbarte Einordnung zu den konkreten Aufgaben: übertragungsumfang aufnehmen, umsetzungsmodell prüfen, übergang organisieren. Offene Nachweise, nächste Schritte und ein zusätzlicher Umsetzungsauftrag werden klar benannt.
Sind Vertretung und zusätzliche Fachleistungen enthalten?
Nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Erstprüfung, Verhandlung, Einreichung und weitere Vertretung werden mit Zuständigkeit und Kosten getrennt abgestimmt. Zusätzliche technische, medizinische oder steuerliche Leistungen benötigen einen eigenen Umfang.