Was die Unterstützung umfasst
Datenverarbeitung im Betrieb aufnehmen
Wir betrachten die tatsächlich eingesetzten HR-Systeme, Papierakten und Kommunikationswege. Zwecke, Datenarten und beteiligte Dienstleister werden zugeordnet. Bewerbung, laufendes Arbeitsverhältnis und ausgeschiedene Beschäftigte erhalten unterschiedliche Prozessbeschreibungen. Besondere Daten und Kontrollfunktionen werden nicht in einer allgemeinen Personalakte verschwinden gelassen.
Regeln und Rollen gestalten
Zugriffskreise, Weitergaben und Informationen werden mit den vorgesehenen Aufgaben abgeglichen. Eine Einwilligung wird nicht pauschal zur Grundlage sämtlicher Personalverarbeitung gemacht. Gesetzliche Vorgaben und betriebliche Vereinbarungen erhalten eine konkrete Prüfung. Datenschutzbeauftragte, HR, IT und eine vorhandene Arbeitnehmervertretung werden entsprechend ihrer Zuständigkeit eingebunden.
Umsetzung und Übergaben abstimmen
Sie erhalten die vereinbarten Fassungen oder eine priorisierte Änderungsliste für Personalprozesse. Auskunft, Löschung und Übergabe beim Ausscheiden werden mit den internen Abläufen verbunden. Eine Systemkonfiguration, arbeitsrechtliche Verhandlung oder technische Überwachungsprüfung wird nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang vorgenommen. Die tatsächliche Freigabe bleibt bei den zuständigen Verantwortlichen.
Typische Situationen
Eine digitale Personalakte wird eingeführt
Datenarten, Rollen und Übergaben werden vorher abgestimmt.
HR und Dienstleister teilen Daten
Zuständigkeiten und konkrete Weitergaben werden beschrieben.
Beschäftigte fragen nach Auswertungen
Zweck, Umfang und bestehende Informationen werden abgeglichen.
Worauf es fachlich ankommt
Beschäftigungskontext
Die Verarbeitung für Beschäftigungszwecke wird anhand der konkreten Voraussetzungen geprüft.
Amtliche Grundlage: § 26 BDSG ↗Information der Beschäftigten
Die tatsächlich vorgesehenen Verarbeitungen müssen mit passenden Informationen abgeglichen werden.
Amtliche Grundlage: Art. 13 DSGVO ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Prozesse beschreiben
HR und IT erläutern Datenarten und Nutzung.
- 02
Prüffragen zuordnen
Zwecke, Zugriffe und mögliche Beteiligung werden geordnet.
- 03
Fassungen abstimmen
Informationen und Regeln werden konkret vorbereitet.
- 04
Einführung übergeben
Offene Maßnahmen und Verantwortliche werden dokumentiert.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Übersicht der HR-Prozesse und eingesetzten Systeme
- Vorhandene Datenschutzinformationen
- Rollen- und Berechtigungskonzept
- Dienstleisterverträge und Betriebsvereinbarungen
- Beschreibung geplanter Auswertungen
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Zahl der Personalprozesse, Systeme und vorhandene Betriebsregelungen bestimmen den Aufwand. Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretungen, technische Einrichtung und laufende Betreuung werden gesondert vereinbart. Eine pauschale Zulässigkeitsbestätigung sämtlicher HR-Auswertungen wird nicht erteilt.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Deckt eine Einwilligung sämtliche Personalverarbeitung?
Das wird nicht unterstellt. Zweck, Erforderlichkeit und der Beschäftigungskontext werden für die tatsächlichen Vorgänge geprüft; die passende Grundlage muss konkret zugeordnet werden.
Wer darf die Personalakte lesen?
Ein Rollenmodell wird anhand der betrieblichen Aufgaben abgestimmt. Eine Leitungsfunktion oder allgemeiner Systemzugang rechtfertigt nicht automatisch einen uneingeschränkten Zugriff auf alle Beschäftigtendaten.
Werden Gesundheitsdaten besonders betrachtet?
Ja. Solche Daten und die jeweiligen Verarbeitungsvorgänge werden ausdrücklich benannt. Informationsbedarf, Zugriffsrollen und besondere fachliche Prüfung werden nicht mit allgemeinen Personaldaten gleichgesetzt.
Kann ein bestehendes HR-System weitergenutzt werden?
Die tatsächliche Nutzung und Konfiguration werden aufgenommen. Notwendige Änderungen werden konkret beschrieben; ein vollständiger Systemwechsel wird nicht ohne Prüfung als Standardlösung vorgeschlagen.
Ist der Betriebsrat automatisch beteiligt?
Vorhandene Beteiligungsrechte werden für die konkrete Maßnahme geprüft. Datenschutz und arbeitsrechtliche Mitbestimmung sind verbundene, aber eigenständig zu klärende Fragen.
Sind technische Berechtigungstests enthalten?
Nur bei gesonderter Vereinbarung. Das rechtlich abgestimmte Rollenmodell wird an die IT übergeben; seine tatsächliche technische Umsetzung und Prüfung erhalten eine eigene Zuständigkeit.