Was die Unterstützung umfasst
Erklärung und Vertragsgrundlage aufnehmen
Wir erfassen Bürge, Gläubiger und Hauptschuldner. Wortlaut, Datum und Vertretungsangaben werden gelesen. Bürgschaft, Garantie und andere Sicherungszusagen können unterschiedliche Voraussetzungen haben. Ein einzelner Begriff ersetzt deshalb keine Prüfung der tatsächlichen Erklärung. Formfragen und mögliche handelsrechtliche Besonderheiten werden anhand der Beteiligten konkret aufgenommen.
Gesicherte Forderung abgleichen
Hauptvertrag, Änderungen und aktueller Zahlungsstand werden der Sicherung zugeordnet. Höchstbetrag, Laufzeit und erfasste Nebenforderungen erhalten eigene Prüfpunkte. Bereits geleistete Zahlungen werden nicht bei beiden Beteiligten doppelt verlangt. Einreden und weitere Voraussetzungen einer Inanspruchnahme werden gelesen; eine selbstschuldnerische Formulierung wird nicht als allgemeiner Ausschluss jeder denkbaren Gegenposition dargestellt.
Anspruch und Kommunikation abstimmen
Wir bereiten die vereinbarte schriftliche Prüfung oder Forderungsfassung vor. Fehlende Nachweise und Bedingungen werden konkret benannt. Bürgeninanspruchnahme, Vorgehen gegen Hauptschuldner und Behandlung weiterer Sicherheiten werden aufeinander abgestimmt. Verhandlung, gerichtliche Vertretung und Vollstreckung sind eigene Aufträge. Selbst eine tragfähige Forderung bedeutet keine Garantie tatsächlicher Zahlung durch den Bürgen.
Typische Situationen
Ein Geschäftspartner zahlt nicht
Hauptschuld und Sicherungsumfang werden verglichen.
Eine Höchstbetragsbürgschaft liegt vor
Betrag und erfasste Positionen werden eingeordnet.
Der Hauptvertrag wurde später geändert
Auswirkungen auf die Erklärung werden konkret geprüft.
Worauf es fachlich ankommt
Bürgschaft und Hauptschuld
Gesicherte Verpflichtung und Bürgenerklärung werden gemeinsam betrachtet.
Amtliche Grundlage: § 765 BGB ↗Formprüfung
Form und mögliche Besonderheiten der konkreten Erklärung werden aufgenommen.
Amtliche Grundlage: § 766 BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 04.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Anliegen schildern
Sie nennen Hauptschuld und Sicherungsgeber.
- 02
Erklärung lesen
Instrument und Umfang werden erfasst.
- 03
Forderung prüfen
Zahlungen, Voraussetzungen und Einreden werden abgeglichen.
- 04
Vorgehen abstimmen
Die vereinbarte Anspruchsübersicht wird vorbereitet.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Vollständige Bürgschaftserklärung
- Hauptvertrag und Nachträge
- Aktuelle Forderungsaufstellung
- Zahlungen und weitere Sicherheiten
- Korrespondenz mit Bürge und Hauptschuldner
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Erklärungsumfang, Vertragsänderungen und streitige Einreden bestimmen den Aufwand. Weitere Sicherheitenprüfung, Verhandlungen und gerichtliche Vertretung werden gesondert vereinbart. Zahlungsfähigkeit oder ein bestimmter Erstattungsbetrag werden nicht zugesagt.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Ist eine Garantie dasselbe wie eine Bürgschaft?
Wortlaut und gewähltes Instrument werden konkret gelesen. Die Überschrift allein ersetzt nicht die Einordnung der tatsächlich übernommenen Verpflichtung.
Sind alle Nebenforderungen mitgesichert?
Erfasster Umfang und Höchstbetrag werden geprüft. Zinsen und Kosten werden nicht ohne Vertragsbezug automatisch in die Bürgschaftsforderung übernommen.
Muss zuerst der Hauptschuldner belangt werden?
Erklärung und einschlägige Voraussetzungen werden individuell betrachtet. Eine pauschale Antwort ohne Kenntnis von Einreden und vereinbartem Modell wird vermieden.
Was gilt bei späterer Vertragsänderung?
Nachträge und gesicherte Verpflichtung werden miteinander verglichen. Eine neue Forderung wird nicht ungeprüft als von jeder früheren Bürgschaft erfasst behandelt.
Kann dieselbe Zahlung mehrfach verlangt werden?
Bereits geleistete Beträge und weitere Sicherheiten werden abgeglichen. Hauptforderung und Bürgeninanspruchnahme müssen rechnerisch und inhaltlich aufeinander abgestimmt bleiben.
Ist die Klage gegen den Bürgen enthalten?
Nur bei ausdrücklichem Auftrag. Erstprüfung, außergerichtliche Erklärung und gerichtliche Durchsetzung werden mit Umfang und Kosten getrennt vereinbart.