Was die Unterstützung umfasst
Grundlage und Anteil bestimmen
Gesellschaftsvertrag, Beteiligungsstand und Anlass werden gemeinsam gelesen. Einziehung und Übertragung sind unterschiedliche Instrumente. Ein gewünschter Ausschluss eines Beteiligten wird nicht ohne Prüfung als zulässige Einziehung behandelt.
Beschluss und Abfindung prüfen
Einladung, Stimmrechte und vorhandene Protokolle werden aufgenommen. Abfindungsregel, Kapitalerhaltung und weitere Voraussetzungen erhalten eigene Prüfpunkte. Eine Satzungsklausel allein ersetzt nicht den Abgleich ihrer Voraussetzungen mit dem tatsächlichen Ablauf.
Vorgehen und Umsetzung abstimmen
Beschlussvorbereitung und Abwehr eines vorhandenen Beschlusses werden getrennt beauftragt. Zeitliche Fragen, Register- und Listenfolgen werden konkret benannt. Unternehmensbewertung und gerichtliche Vertretung sind zusätzliche Aufgaben; Wirksamkeit oder ein bestimmter Abfindungsbetrag werden nicht garantiert.
Typische Situationen
Grundlage und Anteil bestimmen
Gesellschaftsvertrag, Beteiligungsstand und Anlass werden gemeinsam gelesen.
Beschluss und Abfindung prüfen
Einladung, Stimmrechte und vorhandene Protokolle werden aufgenommen.
Vorgehen und Umsetzung abstimmen
Beschlussvorbereitung und Abwehr eines vorhandenen Beschlusses werden getrennt beauftragt.
Worauf es fachlich ankommt
Rechtliche Grundlage: § 34 GmbHG
Die konkrete Ausgangslage und der vereinbarte Prüfgegenstand werden anhand dieser Grundlage eingeordnet. Weitere Anforderungen bleiben abhängig vom einzelnen Fall.
Fachliche Grundlage: § 34 GmbHG
Rechtliche Grundlage: § 30 GmbHG
Die konkrete Ausgangslage und der vereinbarte Prüfgegenstand werden anhand dieser Grundlage eingeordnet. Weitere Anforderungen bleiben abhängig vom einzelnen Fall.
Fachliche Grundlage: § 30 GmbHG
Redaktioneller Quellenstand: 04.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Ausgangslage schildern
Sie nennen Ziel, Dokumente und aktuelle Termine.
- 02
Unterlagen abgleichen
Die entscheidenden Angaben werden auf Vollständigkeit und Widersprüche gelesen.
- 03
Ergebnis besprechen
Konkrete Prüfpunkte und benötigte Ergänzungen werden dokumentiert.
- 04
Weiteren Auftrag festlegen
Umsetzung und zusätzliche Vertretung werden ausdrücklich abgestimmt.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Gesellschaftsvertrag
- Gesellschafterliste
- Einladung und Beschluss
- Angaben zum Einziehungsgrund
- Abfindungsunterlagen
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Umfang der Unterlagen, offene Tatsachenfragen und der gewünschte Verfahrens- oder Gestaltungsauftrag bestimmen den Aufwand. Vor weiterer Bearbeitung werden Leistungsumfang und Honorar abgestimmt. Zusätzliche Fachgutachten, notarielle Leistungen, Behördenkosten und gerichtliche Vertretung sind nur nach gesonderter Vereinbarung enthalten. Ein bestimmtes Ergebnis oder eine vollständige Kostenerstattung wird nicht zugesagt.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Ist Einziehung dasselbe wie Verkauf?
Instrument und Rechtsfolgen werden getrennt eingeordnet. Beide Vorgänge benötigen unterschiedliche Voraussetzungen.
Reicht eine Mehrheitsentscheidung?
Satzung, konkreter Grund und Beschlussablauf werden geprüft. Eine Mehrheit allein beantwortet nicht sämtliche Wirksamkeitsfragen.
Ist die Bewertung enthalten?
Eine wirtschaftliche Anteilsbewertung benötigt einen eigenen fachlichen Umfang und geeignete Zahlen.
Welche Unterlagen werden zuerst benötigt?
Für einziehung eines geschäftsanteils prüfen beginnen wir mit den oben genannten Dokumenten. Fehlende Anlagen und unklare Zeitangaben werden gezielt nachgefragt, statt ein Ergebnis ohne vollständige Grundlage vorauszusetzen.
Was erhalten Sie nach der Prüfung?
Sie erhalten die vereinbarte Einordnung zu den konkreten Aufgaben: grundlage und anteil bestimmen, beschluss und abfindung prüfen, vorgehen und umsetzung abstimmen. Offene Nachweise, nächste Schritte und ein zusätzlicher Umsetzungsauftrag werden klar benannt.
Sind Vertretung und zusätzliche Fachleistungen enthalten?
Nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Erstprüfung, Verhandlung, Einreichung und weitere Vertretung werden mit Zuständigkeit und Kosten getrennt abgestimmt. Zusätzliche technische, medizinische oder steuerliche Leistungen benötigen einen eigenen Umfang.