Was die Unterstützung umfasst
Informationen und Schutzbedarf erfassen
Geheime Inhalte, wirtschaftliche Bedeutung und vorhandene Bekanntheit werden aufgenommen. Öffentlich verfügbare Angaben werden von vertraulichem Wissen getrennt. Eine pauschale Kennzeichnung sämtlicher Unternehmensdaten als geheim ersetzt keine konkrete Schutzprüfung.
Zugriff und Maßnahmen gestalten
Beschäftigte, Dienstleister und technische Zugriffswege werden geordnet. Berechtigungen, Kennzeichnung und Vertragsregeln werden auf das konkrete Risiko abgestimmt. Ein einzelner Geheimhaltungsvertrag genügt nicht automatisch für jede Information; organisatorische Durchführung erhält eigene Aufgaben.
Austritt und Vorfall vorbereiten
Rückgabe, Sperrung und Dokumentation bei Personalwechsel werden beschrieben. Bei einem Vorfall werden erreichbare Belege und zulässige nächste Schritte geordnet. Schutzmaßnahmen schaffen kein pauschales Verbot jeder gesetzlich erlaubten Offenlegung; gerichtliche Durchsetzung wird gesondert beauftragt.
Typische Situationen
Angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen
Wertvolle Kundendaten sind breit zugänglich. Schutzbedarf und tatsächlich angemessene Zugriffsbegrenzung werden gemeinsam bestimmt.
Zugriff von Beschäftigten und Dienstleistern
Ein externer Dienstleister erhält vertrauliche Verfahren. Vertrag, Zugriff und organisatorische Durchführung werden abgeglichen.
Informationen nach Ausscheiden eines Mitarbeiters
Ein Beschäftigter scheidet aus. Rückgabe, Sperrung und erforderliche Dokumentation werden vor einem möglichen Konflikt vorbereitet.
Worauf es fachlich ankommt
Rechtliche Grundlage: § 2 GeschGehG
Diese Grundlage wird mit dem konkreten Sachverhalt und dem vereinbarten Auftrag abgeglichen. Weitere Voraussetzungen werden nach Art der Leistung gesondert geprüft.
Fachliche Grundlage: § 2 GeschGehG
Rechtliche Grundlage: § 4 GeschGehG
Diese Grundlage wird mit dem konkreten Sachverhalt und dem vereinbarten Auftrag abgeglichen. Weitere Voraussetzungen werden nach Art der Leistung gesondert geprüft.
Fachliche Grundlage: § 4 GeschGehG
Redaktioneller Quellenstand: 04.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Ziel und Unterlagen aufnehmen
Sie schildern den aktuellen Stand und übermitteln die auf dieser Seite genannten Nachweise.
- 02
Informationen und Schutzbedarf erfassen
Ausgangsdokumente und tatsächliche Angaben werden abgeglichen; fehlende Informationen werden konkret benannt.
- 03
Zugriff und Maßnahmen gestalten
Die entscheidenden Voraussetzungen und offenen Tatsachen werden im vereinbarten Fachumfang geprüft.
- 04
Austritt und Vorfall vorbereiten
Ergebnis, Zuständigkeit und zusätzliche Umsetzung werden mit Umfang und Honorar abgestimmt.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Informationsübersicht
- Geheimhaltungsverträge
- Zugriffs- und Berechtigungskonzept
- Beschäftigungs- und Dienstleisterverträge
- Vorfallsdokumentation
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Umfang der Unterlagen, offene Tatsachenfragen und der gewünschte Verfahrens- oder Gestaltungsauftrag bestimmen den Aufwand. Vor weiterer Bearbeitung werden Leistungsumfang und Honorar abgestimmt. Zusätzliche Fachgutachten, notarielle Leistungen, Behördenkosten und gerichtliche Vertretung sind nur nach gesonderter Vereinbarung enthalten. Ein bestimmtes Ergebnis oder eine vollständige Kostenerstattung wird nicht zugesagt.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Reicht ein NDA allein?
Vertrag und tatsächlich durchgeführte angemessene Maßnahmen müssen zusammenpassen.
Ist jede Unternehmensinformation geheim?
Bekanntheit, wirtschaftliche Bedeutung und Schutzmaßnahmen werden konkret geprüft.
Kann jede Offenlegung verboten werden?
Gesetzliche Ausnahmen und zulässige Informationswege werden berücksichtigt.
Welche Unterlagen werden zuerst benötigt?
Beginnen Sie mit Informationsübersicht, Geheimhaltungsverträge, Zugriffs- und Berechtigungskonzept. Weitere Anlagen und unklare Angaben werden anhand Ihres konkreten Ziels nachgefragt.
Was erhalten Sie nach der Prüfung?
Sie erhalten die vereinbarte Einordnung zu den konkreten Aufgaben: informationen und schutzbedarf erfassen, zugriff und maßnahmen gestalten, austritt und vorfall vorbereiten. Offene Nachweise, nächste Schritte und ein zusätzlicher Umsetzungsauftrag werden klar benannt.
Sind Vertretung und zusätzliche Fachleistungen enthalten?
Nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Erstprüfung, Verhandlung, Einreichung und weitere Vertretung werden mit Zuständigkeit und Kosten getrennt abgestimmt. Zusätzliche technische, medizinische oder steuerliche Leistungen benötigen einen eigenen Umfang.