Was die Unterstützung umfasst
Ware und Beteiligte erfassen
Spezifikation, Qualität, Mengen und Rollen werden aufgenommen. Serienlieferung und einzelner Kauf können unterschiedliche Regelungstiefe benötigen. Import, Export und besondere Warenanforderungen werden als Zusatzfragen kenntlich gemacht.
Leistung und Zahlung vergleichen
Lieferort, Termin, Teillieferungen und Preisänderung werden gelesen. Unterschiedliche Anlagen brauchen eine klare Rangfolge. Eine Haftungsbewertung muss die wirtschaftlichen Folgen Ihres tatsächlichen Geschäfts berücksichtigen.
Mängelprozess und Ende prüfen
Prüfung, Rüge, Nachbesserung und laufende Bestellungen werden im Vertragszusammenhang betrachtet. Handelsrechtliche Voraussetzungen sind gesondert zu klären. Zoll, Produktsicherheit und ausländisches Recht sind nicht automatisch Teil jeder Prüfung.
Typische Situationen
Ein Großkunde stellt Einkaufsbedingungen
Hauptvertrag und AGB werden zusammen gelesen. Kritische Haftungs- oder Zahlungsregeln werden für die Verhandlung geordnet. Einzelne freundliche Formulierungen im Angebot ersetzen nicht die Gesamtprüfung.
Die Qualität wird nur allgemein beschrieben
Konkrete Spezifikation und Prüfprozess helfen bei späteren Abweichungen. Technische Werte müssen von den Fachpersonen bestätigt werden. Der Rechtsauftrag erfindet keine fehlenden Produkteigenschaften.
Mängel sind nach Lieferung aufgefallen
Lieferung, Prüfung und Anzeige werden zeitlich geordnet. Eine verspätete Meldung kann relevant sein. Laufender Streit ist gesondert von einer künftigen Vertragsvorlage abzugrenzen.
Worauf es fachlich ankommt
Kaufpflichten konkret abgleichen
§ 433 BGB betrifft Kaufleistung und Gegenleistung. Vereinbarte Ware, Beschaffenheit und Preis sind Ausgangspunkt der Prüfung.
Amtliche Grundlage: § 433 BGB ↗Handelsrechtliche Prüfung und Rüge beachten
§ 377 HGB betrifft unter Voraussetzungen Untersuchung und Mängelanzeige im Handelsgeschäft. Beteiligte und tatsächlicher Lieferablauf müssen dazu passen.
Amtliche Grundlage: § 377 HGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Geschäft beschreiben
Nennen Sie Ware, Rolle und geplanten Abschluss.
- 02
Prüftiefe klären
Vertrag, Redline und Zusatzrecht werden abgegrenzt.
- 03
Risiken bewerten
Sie erhalten priorisierte Änderungspunkte und Rückfragen.
- 04
Endfassung abstimmen
Weitere Verhandlungsstände werden im vereinbarten Umfang geprüft.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Vertrag und sämtliche AGB
- Produktspezifikation
- Liefer- und Zahlungsplanung
- Ihre Rolle und Geschäftsablauf
- Bestehende Lieferungen und Mängelanzeigen
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Lieferstruktur, Haftungspotenzial und internationale Bezüge bestimmen den Aufwand. Technische Prüfung, Zoll und Rechtsberatung in anderen Staaten sind nicht automatisch enthalten. Honorar, Ergebnis und befugte Zuständigkeit werden vor Beginn benannt. Eine störungsfreie Lieferung oder Durchsetzbarkeit jeder Wunschklausel wird nicht garantiert.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Reicht das unterschriebene Angebot?
Zugehörige Bedingungen und Anlagen können wesentliche Pflichten enthalten. Der Vertragsbestand muss vollständig gelesen werden, statt allein auf die Preiszeile abzustellen.
Gilt die handelsrechtliche Rügepflicht immer?
Voraussetzungen und Beteiligte werden konkret geprüft. Sie darf nicht ungeprüft auf jeden Kauf oder jeden Verbraucherfall übertragen werden.
Wer bestätigt die Produktspezifikation?
Technische Angaben müssen von den zuständigen Fachpersonen stammen. Die juristische Prüfung ersetzt keine Produktprüfung und erfindet keine Leistungswerte.
Sind internationale Lieferungen mit enthalten?
Zusatzfragen werden ausdrücklich abgegrenzt. Rechtswahl, Zoll und ausländisches Recht benötigen gegebenenfalls eigene Zuständigkeiten.
Prüfen Sie auch laufende Lieferprobleme?
Das kann als eigener Streitauftrag vereinbart werden. Nennen Sie Lieferung, Entdeckung und Anzeige sofort, weil zeitliche Fragen relevant sein können.
Erhalte ich Änderungsvorschläge?
Eine kommentierte Fassung kann vereinbart werden. Umfang und Verhandlungsrunden müssen vor Beginn feststehen; sie sind nicht automatisch Teil jeder orientierenden Prüfung.